Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Notbetreuung in den Schulen und Kindergärten

------ Aktueller Stand: 23. April 2020, 17.00 Uhr ------

Notbetreuung wird vom 27. April 2020 an erweitert

  • Vom 27. April 2020 an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet.
  • Künftig werden auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen.
  • Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
  • Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, in möglichst kleinen Gruppen statt.
  • Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. Das entspricht i.d.R. 10 Notbetreuungsplätzen pro Kindergartengruppe in den Holzgerlingen. In den städtischen Krippengruppen können jeweils maximal 4 Notbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
  • Da die Kapazitätsgrenze aufgrund der strengen Vorgaben schnell erreicht sein wird, gilt an alle Erziehungsberechtigten bzw. Alleinerziehenden der Appell, die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, sofern keine anderweitige Betreuung möglich ist.
  • Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass die räumlichen und personellen Betreuungskapazitäten nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen. Wir geben uns dennoch große Mühe den Bedürfnissen gerecht zu werden und Kindern die dringend benötigte Betreuung zu gewährleisten.
  • Die Inanspruchnahme der Notbetreuung löst eine Gebührenpflicht aus, die eng am tatsächlichen Betreuungsumfang ausgerichtet wird.
  • Für alle anderen Familien werden auch im kommenden Monat Mai keine Kinderbetreuungsgebühren abgerechnet.

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kindergartenkind benötigen, senden Sie uns bitte das unten aufgeführte Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den nötigen Nachweisen per E-Mail an eleonore.moebius@holzgerlingen.de.

Anmeldung zur erweiterten Notbetreuung

Sofern Sie eine Notbetreuung für Ihr schulpflichtiges Kind benötigen, melden Sie sich bitte direkt bei der jeweiligen Schule.

 
 
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