Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
------ Aktueller Stand: 25. Mai 2020, 11.00 Uhr ------
Da den Notbetreuungen und den erweiterten Notbetreuungen hauptsächliche tageweise Inanspruchnahmen unserer Betreuungseinrichtungen zugrunde liegen, erfolgt die Abrechnung gemäß der nachfolgenden Tagessätze:
Kindergarten – Verlängerte Öffnungszeiten (Betreuung bis zu 6 Stunden) | 4,00 € |
Kindergarten – Ganztagesbetreuung (ohne Mittagessen, Betreuung mehr als 6 Stunden) | 8,00 € |
Kinderkrippe – Verlängerte Öffnungszeiten (Betreuung bis zu 6 Stunden) | 10,00 € |
Kinderkrippe – Ganztagesbetreuung (ohne Mittagessen, Betreuung mehr als 6 Stunden) | 17,00 € |
Sollte die Notbetreuung im Einzelfall den regulären Betreuungsumfang erreichen, wird automatisch die reguläre Gebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung fällig. Der eingeschränkte Regelbetrieb findet in allen Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Holzgerlingen im Umfang der „Verlängerten Öffnungszeiten“ statt. Abhängig von den verfügbaren Betreuungsplätzen in der jeweiligen Einrichtungen erfolgt die Betreuung im zweiwöchigen bzw. im dreiwöchigen Wechsel. Ausgehend von den geltenden Kindergarten- und Krippengebühren für „Verlängerte Öffnungszeiten“ erfolgt eine anteilsmäßige Abrechnung nach Betreuungswochen.
Für Kindergartenkinder aus Familien | Verlängerte Öffnungszeiten (2 Wo./Monat) | Verlängerte Öffnungszeiten (1 Wo./Monat) |
mit einem Kind unter 18 Jahren | 61,50 € | 30,75 € |
zwei Kindern unter 18 Jahren | 47,50 € | 23,75 € |
drei Kindern unter 18 Jahren | 31,50 € | 15,75 € |
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 10,50 € | 5,25 € |
Für den Besuch einer Kinderkrippe durch Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren mit einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden betragen die Gebühren für
Krippenkinder aus Familien | zwei Wochen je Monat | eine Woche je Monat |
mit einem Kind unter 18 Jahren | 172,50 € | 86,25 € |
zwei Kindern unter 18 Jahren | 128,00 € | 64,00 € |
drei Kindern unter 18 Jahren | 87,00 € | 43,50 € |
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 34,50 € | 17,25 € |
Familien, deren Kinder aufgrund der aktuellen Situation oder aufgrund der Zuordnung der Kinder zur Risikogruppe weder in der Notbetreuung, noch am eingeschränkten Regelbetrieb in die jeweilige Einrichtung schicken, müssen bis auf Weiteres keine Kinderbetreuungsgebühren entrichten.
Die Gebühren für die Ganztags- und Kernzeitbetreuung der Berkenschule und die Gebühren für die Bläserklasse der ORS werden auch im Juni (sowie im April und im Mai) nicht abgebucht. Die TAKKI-Gebühren und die Gebühren für die Musikschule werden individuell berechnet.
Die Eigenanteile für die Sonderbeförderung von Schülern werden für zwei Monate (Mai und Juni) erlassen. Die Kosten werden vom Landkreis übernommen, sofern der Eigenanteil im April entrichtet wurde.
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Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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