Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gebührenabrechnung

------ Aktueller Stand: 25. Mai 2020, 11.00 Uhr ------

Abrechnung der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebs

Da den Notbetreuungen und den erweiterten Notbetreuungen hauptsächliche tageweise Inanspruchnahmen unserer Betreuungseinrichtungen zugrunde liegen, erfolgt die Abrechnung gemäß der nachfolgenden Tagessätze:

Kindergarten – Verlängerte Öffnungszeiten
(Betreuung bis zu 6 Stunden)
4,00 €
Kindergarten – Ganztagesbetreuung
(ohne Mittagessen, Betreuung mehr als 6 Stunden)
8,00 €
Kinderkrippe – Verlängerte Öffnungszeiten
(Betreuung bis zu 6 Stunden)
10,00 €
Kinderkrippe – Ganztagesbetreuung
(ohne Mittagessen, Betreuung mehr als 6 Stunden)
17,00 €

Sollte die Notbetreuung im Einzelfall den regulären Betreuungsumfang erreichen, wird automatisch die reguläre Gebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung fällig. Der eingeschränkte Regelbetrieb findet in allen Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Holzgerlingen im Umfang der „Verlängerten Öffnungszeiten“ statt. Abhängig von den verfügbaren Betreuungsplätzen in der jeweiligen Einrichtungen erfolgt die Betreuung im zweiwöchigen bzw. im dreiwöchigen Wechsel. Ausgehend von den geltenden Kindergarten- und Krippengebühren für „Verlängerte Öffnungszeiten“ erfolgt eine anteilsmäßige Abrechnung nach Betreuungswochen.

Kindergartengebühren für den eingeschränkten Regelbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten

 Für Kindergartenkinder aus Familien Verlängerte
Öffnungszeiten (2 Wo./Monat)
 Verlängerte Öffnungszeiten (1 Wo./Monat)
mit einem Kind unter 18 Jahren61,50 €30,75 €
zwei Kindern unter 18 Jahren47,50 €23,75 €
drei Kindern unter 18 Jahren 31,50 €15,75 €
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 10,50 €5,25 €

Krippengebühren für den eingeschränkten Regelbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten

Für den Besuch einer Kinderkrippe durch Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren mit einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden betragen die Gebühren für

Krippenkinder aus Familienzwei Wochen je Monateine Woche je Monat
mit einem Kind unter 18 Jahren172,50 €86,25 €
zwei Kindern unter 18 Jahren128,00 € 64,00 €
drei Kindern unter 18 Jahren87,00 €43,50 €
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren34,50 €17,25 €

Keine Betreuung = Keine Gebühr

Familien, deren Kinder aufgrund der aktuellen Situation oder aufgrund der Zuordnung der Kinder zur Risikogruppe weder in der Notbetreuung, noch am eingeschränkten Regelbetrieb in die jeweilige Einrichtung schicken, müssen bis auf Weiteres keine Kinderbetreuungsgebühren entrichten.

Die Gebühren für die Ganztags- und Kernzeitbetreuung der Berkenschule und die Gebühren für die Bläserklasse der ORS werden auch im Juni (sowie im April und im Mai) nicht abgebucht. Die TAKKI-Gebühren und die Gebühren für die Musikschule werden individuell berechnet.
Die Eigenanteile für die Sonderbeförderung von Schülern werden für zwei Monate (Mai und Juni) erlassen. Die Kosten werden vom Landkreis übernommen, sofern der Eigenanteil im April entrichtet wurde.

 
 
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