Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
21.11.2022
Bei der Stadt Holzgerlingen steht zum 1. April 2023 die Neuverpachtung der Jagd an.
Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Holzgerlingen vom 09.03.2017 sowie vorbehaltlich des Beschlusses in der Jagdgenossenschaftsversammlung Februar 2023 kommen folgende Jagdbögen zur Verpachtung:
Folgende Pachtbedingungen gelten:
Die Bewerber müssen einen seit mindestens drei Jahre gültigen Jahresjagdschein besitzen. Pro Jagdbogen sind min. 2 jedoch max. 3 Pächter, wovon min. zwei den Hauptwohnsitz in Holzgerlingen haben müssen, vorgesehen. Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Pachtvergabe der Jagdbögen obliegt der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Die Bewerbungen können schriftlich bis spätestens 23.12.2022 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Holzgerlingen, Sachgebiet Liegenschaften, Böblinger Str. 5-7, 71088 Holzgerlingen, eingereicht werden.
Bitten füllen Sie den Bewerbungsbogen Jagdverpachtung 2023 hierfür aus.
Für weitere Auskünfte zu den Pachtbedingungen und den Vergaberichtlinien steht das Sachgebiet Liegenschaften unter der Telefonnummer 07031/6808-332 oder -300 gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Holzgerlingen
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