04.12.2020
------- Aktueller Stand: 11. Januar 2021, 13.00 Uhr -------
Die CoronaVO Absonderung wurde zum 10. Januar 2021 geändert.
Ab dem 2. Dezember 2020 trat die neue Corona-Verordnung Absonderung in Kraft, welche die Quarantäneregeln einheitlich für alle Betroffenen festlegt.
Grundsätzlicher Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise ist, dass Betroffene aufgrund der neuen Verordnung in Quarantäne gehen müssen und nicht mehr wegen der Anordnung des Gesundheitsamts oder des Ordnungsamts.
Das heißt, es gibt zukünftig keine schriftlichen Anordnungen durch das Ordnungsamt der Stadt mehr. Die jeweilige Quarantänedauer wird Ihnen aber schriftlich bescheinigt. Damit können Sie bzw. Ihr Arbeitgeber Entschädigungsansprüche geltend machen.
Die Quarantänemindestdauer von Infizierten und Kontaktpersonen beträgt jetzt einheitlich zehn Tage. Ort der Quarantäne ist im Normalfall die eigene Wohnung/das eigene Haus. Es darf kein Besuch empfangen werden, der nicht zum Haushalt gehört.
Es gibt außerdem die neue Kontaktpersonenkategorie „Cluster-Schüler“ für Kontaktpersonen im schulischen Umfeld.
Wer von der neuen Verordnung betroffen ist und sich wie lange in Quarantäne begeben muss, erläutern wir Ihnen anhand folgender Tabelle:
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |