Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Vortrag "PSD2 - die europäische Zahlungsdienste Richtlinie"

Datum12. Juni 2018
Uhrzeit15:00 - 16:30
VeranstaltungsortBegegnungsstätte Haus am Ziegelhof (Eberhardstrasse 21, 71088 Holzgerlingen)
Veranstalterinternetcafe

Es dreht sich alles um Ihr Konto, es dreht sich alles um Ihr Geld

Frau Brigitte Krist-Priem, Fachexpertin Online-Banking der Kreissparkasse Böblingen verschafft Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand von Online-Banking, Zahlungs-APPs sowie der neuen EU Zahlungsrichtlinie (PSD2), die Sie auch trifft, wenn Sie kein Online-Banking machen.     

 

Damit werden Verbraucherschutz und Rechtssicherheit verbessert und der Zahlungsverkehrsmarkt modernisiert – gleichzeitig soll der Wettbewerb zwischen Banken und neuen Zahlungsdienstleistern gefördert werden.

Die PSD2 bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Entwicklung neuer Bezahlsysteme und den gestiegenen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Neu geregelt ist, wie der Kunde auf sein Konto elektronisch zugreifen kann: direkt über die Online-Banking-Seite seiner Bank oder über das Angebot eines Zahlungsdiensteanbieters.

Eine wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie künftig abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür werden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und treten voraussichtlich zum Herbst 2019 in Kraft.  

Das ändert sich für Sie

  • Als Kunde können Sie Zahlungsdiensteanbieter zur Auslösung von Überweisungen oder zur Abfrage von Kontodaten beauftragen.
  • Wenn Sie als Kunde einen Zahlungsdiensteanbieter beauftragen, sind diese zukünftig berechtigt, Ihre Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen.
  • Zahlungsdiensteanbieter müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale wie Anmeldename, PIN und TAN keinen anderen Parteien zugänglich sind.
  • Den Zahlungsdiensteanbietern ist es verboten, Ihre Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten zu speichern.

Alle Interessierte sind dazu eingeladen. 

Der Eintritt ist frei, über Spenden freuen wir uns!

 
 
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