Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Die Stadt Holzgerlingen erarbeitet derzeit einen kommunalen Wärmeplan. Mit der fachlichen Erstellung wurde die badenovaNETZE GmbH aus Freiburg beauftragt.
Dafür wird untersucht,
Auf Basis dieser Informationen entstehen Zielszenarien für 2030 und 2040 sowie ein Maßnahmenplan, der fünf priorisierte Schritte je Kommune enthält. Der Wärmeplan wird gesetzlich regelmäßig aktualisiert, um auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse reagieren zu können.
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erfolgt in vier aufeinander aufbauenden Schritten:
In der Bestandsanalyse wird erfasst, wie die derzeitige Wärmeversorgung aussieht. Hierzu wird unter anderem ermittelt:
Diese Informationen fließen in einen digitalen Zwilling des Gemeindegebiets ein, der eine präzise räumliche Planung ermöglicht.
Im Rahmen der Potenzialanalyse wird untersucht, welche erneuerbaren Energiequellen und Effizienzpotenziale künftig genutzt werden können, darunter:
Zusätzlich wird bewertet,
Diese Analyse bildet die Grundlage für eine realistische Abschätzung der zukünftigen Energieversorgung.
Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse werden Zukunftsszenarien entwickelt:
Das Ergebnis ist ein räumliches Bild der zukünftigen Versorgungsstruktur sowie eine Festlegung möglicher Eignungsgebiete.
Die Wärmewendestrategie soll aufzeigen, wie die klimaneutrale Wärmeversorgung Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Sie umfasst:
Die Stadt Holzgerlingen informiert die Öffentlichkeit, dass im Rahmen der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung ein Fachgutachten erarbeitet wurde. Das Fachgutachten liegt im Zeitraum vom 07.04.2026 bis einschließlich 20.04.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Holzgerlingen, Böblinger Straße 7, 71088 Holzgerlingen, an der Infotheke zur Einsichtnahme aus.
Wer sein Wohngebäude energetisch sanieren möchte, steht oft vor einem Berg an Fragen: Wie steht mein Gebäude energetisch da? Welche Maßnahmen lohnen sich? Welche Kosten sind zu erwarten? Und welche Fördermittel kommen infrage? Um hierfür eine einfach Ersteinschätzung zu bekommen, stellt die Stadt Holzgerlingen gemeinsam mit Altdorf und Hildrizhausen ab sofort ein neues Online-Tool zur Verfügung. Ein digitaler Sanierungsassistent erstellt in wenigen Minuten einen individuellen Gebäudesteckbrief und informiert neutral über mögliche nächste Schritte.
Über 220 Bürger informierten sich live und im Stream über die kommunale Wärmeplanung. Wie sieht die Wärmeversorgung der Zukunft in Holzgerlingen, Altdorf und Hildrizhausen aus? Erfahren Sie alles über die Ergebnisse der Wärmeplanung, den neuen digitalen Gebäudesteckbrief und nutzen Sie unseren Video-Mitschnitt sowie die Vortragsunterlagen zum Nachlesen.
Am Donnerstag, den 5. März 2026, findet von 18:00 bis 21:00 Uhr ein öffentlicher Informationsabend zur Kommunalen Wärmeplanung in der Stadthalle Holzgerlingen statt. Vorgestellt werden der aktuelle Stand der Wärmeplanung sowie die zentralen Ergebnisse – insbesondere die Frage, wo künftig Wärmenetze möglich sind und wo dezentrale Heizlösungen im Vordergrund stehen werden. Ergänzend gehen Fachvertreterinnen und Fachvertreter in zwei Podiumsdiskussionen gezielt auf die drängendsten Fragestellungen zu Wärmenetzen und dezentralen Heizlösungen ein. Die Veranstaltung wird zusätzlich live übertragen und aufgezeichnet.
Am 20. Januar 2026 fand ein Maßnahmenworkshop mit Fraktionsvertreter:innen des Holzgerlinger Gemeinderats statt. Nach einem Bericht zum aktuellen Sachstand wurden für verschiedene Handlungsfelder konkrete Umsetzungsvorschläge gesammelt, gemeinsam diskutiert und priorisiert. Ziel ist es, die fünf wichtigsten Maßnahmen für die kommenden Jahre festzulegen, mit denen die Stadt die Grundlage für eine verlässliche und zukunftsfähige Wärmeversorgung in Holzgerlingen schafft.
Ergänzende Hinweise:
Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) alle Kommunen in Deutschland, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Für Holzgerlingen gilt eine gesetzliche Frist bis zum 30. Juni 2028.
Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung hat sich Holzgerlingen entschieden, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Altdorf und Hildrizhausen eine Wärmeplanung nach § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) zu beauftragen.
Damit wollen wir frühzeitig Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger, Gewerbe, Energieversorger und Investoren schaffen und Synergien in der interkommunalen Zusammenarbeit bestmöglich nutzen.
Nach Aufstellung des Wärmeplans ist dieser mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben, um technologische Entwicklungen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und lokale Veränderungen berücksichtigen zu können.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die badenovaNETZE GmbH auf der Grundlage von § 27 KlimaG BW erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.
Die Gemeindeverwaltung Holzgerlingen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart).
Klimaschutzmanager Stabsstelle Klima & Energie
N.1-44
Tel.: (07031) 6808-104
Fax: (07031) 6808-99104
Böblinger Straße 5-7
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