Schottergartenwettbewerb
Vorgärten sind das Aushängeschild Ihres Hauses und gleichzeitig unserer Stadt.
In den letzten Jahren hat die Anzahl an teil- und vollversiegelten Vorgartenflächen in Holzgerlingen stark zugenommen. Gemäß §9 Abs. 1 Landesbauordnung sowie §21a NatSchG sind sogenannte Schottergärten verboten. Vielmehr sollen wo immer möglich Grünflächen erhalten oder geschaffen werden. Mit diesem Schottergartenwettbewerb möchte die Stadt Holzgerlingen Anreize zur naturnahen und ökologischen Umgestaltung von Vorgärten bieten.
Sie sind Inhaber eines Schottergartens in Holzgerlingen?
- Sie haben wenig Zeit sich um Ihren Vorgarten zu kümmern oder sind körperlich nicht mehr in der Lage dazu?
- Sie sind an einer pflegeleichten, naturnahen Alternative Interessiert?
- Sie möchten ihren "Schottergarten" gerne naturnahe umgestalten, jedoch fehlt Ihnen Zeit und/oder Geld?
Dann bewerben Sie sich bis zum 31. Mai 2023 und gewinnen Sie eine von fünf kostenlosen Vorgartenumgestaltungen! Hier geht's zu Anmeldung.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer in Holzgerlingen, welche einen versiegelten oder größtenteils mit Steinschüttungen bedeckten Vorgarten im Holzgerlinger Stadtgebiet besitzen und bereit sind, diesen naturnahe umzugestalten.
- Eine straßenseitige Zugänglichkeit zum Vorgartengrundstück wird vorausgesetzt.
- Eine Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich Privatpersonen vorenthalten, sofern bei diesen keine Anordnung zur Renaturierung der Gartenfläche vorliegt. Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Die Teilnehmer/Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass eingereichtes Bildmaterial in regionalen Medien veröffentlicht und die Vorgartenumgestaltung öffentlichkeitswirksam mit Fotos und Videos in regionalen Medien begleitet werden darf.
- Im Falle des Gewinns wird eine fachgerechte Pflege der renaturierten Gartenfläche gemäß den Vorgaben/Empfehlungen des ausführenden Gartenbauunternehmens vorausgesetzt.
- Die Stadt Holzgerlingen behält sich das Recht vor, Anmeldungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Wettbewerb auszuschließen, z.B. bei massiven Einschränkungen der straßenseitigen Erreichbarkeit des Vorgartengrundstücks oder unverhältnismäßigem Aufwand.
Die Anmeldung zum Wettbewerb ist vom 30. März bis zum 31. Mai 2023 möglich.
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das vorgesehene Anmeldeformular und senden dieses mit einem Bild ihres Schottergartens an:
Klimaschutzmanager
N.1-44
Tel.: (07031) 6808-104
Fax: (07031) 6808-99104
Unter allen eingereichten Anmeldungen werden per Online-Abstimmung insgesamt fünf Vorgartenumgestaltungen (max. 20 m²) vergeben.
Bestandteil der Vorgartenumgestaltungen sind:
- Abräumen und Entsorgen des Schotters
- Entnahme von Folie/Vlies
- Bodenverbesserung/Abmagerung
- Neubepflanzung nach ökologischen Gesichtspunkten - je nach Standort mit hoher Trockenheitstoleranz und geringem Pflegeaufwand
- Fläche mulchen
AnmeldezeitraumEine Anmeldung zum Wettbewerb ist vom 30. März bis zum 31. Mai 2023 möglich.
Ermittlung der Gewinner
Die Gewinner des Wettbewerbs werden per Online-Abstimmung im Juni 2023 (nach Ende der Anmeldefrist) ermittelt. Unter dem Kriterium der "unökologischsten" bzw. "hässlichsten" Schottergärten wird die Holzgerlinger Einwohnerschaft zur Abstimmung aufgerufen. Zur Wahl stehen alle eingereichten Schottergartenbilder. Die Inhaber der fünf Vorgärten mit den meisten Stimmen erhalten als Gewinn eine von insgesamt fünf kostenlosen Vorgartenumgestaltungen. Bei Stimmengleichheit erfolgt die Auswahl per Losentscheid.
Über den Zeitraum und Verlauf der Abstimmung wird innerhalb des Anmeldezeitraums öffentlich informiert.
Bekanntgabe der Gewinner
Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner öffentlich bekannt gegeben.

Schottergarten, Foto: Hannes Huber
Sie haben bereits einen Naturgarten?
Mit unserem Naturgartenwettbewerb "Hier brummt´s" wollen wir diejenigen auszeichnen, die mit Ihrem Garten ein Stück Natur bewahren. Auch bei diesem Wettbewerb haben Sie die Chance auf tolle Preise.