Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Freiberuflich Tätige erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen und hochwertige Güter. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation oder aufgrund ihrer schöpferischen Begabung.
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:
Aufgrund der Vielzahl und Vielfältigkeit freiberuflicher Tätigkeiten ist es kaum möglich, jede einzelne freiberufliche Berufsbezeichnung abschließend zu nennen. Daher ist die Frage, ob eine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft werden kann, nicht immer eindeutig zu beantworten.
Steuerrechtlich entscheidend ist dabei die Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher selbständiger Tätigkeit, da Freiberuflerinnen und Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
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