Stadt Holzgerlingen
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Hauptschulabschluss

Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von
    • Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule
    • Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule
    • Klasse 9 Realschule
  • Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
  • Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
  • die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
    • einjährige gewerbliche Berufsfachschule
    • einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
    • einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
    • zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
  • Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
  • Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
  • Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)

Zugeordnete Dienstleistungen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.