Stadt Holzgerlingen
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Privatperson als Vormund

Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.

Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.

Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
  • die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
  • Alter (über 60 Jahre)
  • Krankheit oder Gebrechen
  • Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
    wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt

Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.

Zugeordnete Dienstleistungen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.