Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt.
Seine Beschlüsse werden von der Stadtverwaltung ausgeführt. Der Bürgermeister ist Mitglied und Vorsitzender des Gemeinderats, Leiter der Stadtverwaltung und gesetzlicher Vertreter der Stadt.
Dem Gemeinderat steht die kommunalpolitische Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Stadtverwaltung handelt. Die wichtigsten Aufgabengebiete des Gemeinderats sind das Satzungs- und Etatrecht sowie die Planungs- und Personalhoheit.
Nach der Hauptsatzung wird der Bürgermeister
vom hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt vertreten. Der Gemeinderat
kann aus seiner Mitte weitere ehrenamtliche Stellvertreter des
Bürgermeisters bestellen. Für die Legislaturperiode 2019 bis 2024 wurde Gemeinderat Eberhard Binder zum 1. stellvertretenden Bürgermeister und Jens Uwe Renz zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Geschäftsordnung
Die Stadtverwaltung ist in zwei Geschäftsbereiche gegliedert:
- Haupt- und Personalamt
- Bauamt
- Finanzverwaltung
- Stadtwerke
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.