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vom 08.12.2015, 19:00 Uhr
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am Dienstag, den 8. Dezember 2015 folgende Tagesordnungspunkte öffentlich beraten und beschlossen.
Die letzte Bürgerfragestunde 2015 fand zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 08.12.2015 statt. Es konnten Fragen an den Gemeinderat und die Verwaltung gerichtet werden.
Im Oktober wurden die Arbeiten zum Aufbau des Nahwärmenetzes „Erlachstraße“ öffentlich ausgeschrieben, die Submission fand am 19.11.2015 statt.
Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Schuler geprüft und die Vergabevorschläge vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Der Beginn der Arbeiten ist auf Anfang März 2016 terminiert, die Gesamt-Vergabesumme beläuft sich auf insgesamt 432.829,04 € brutto. Damit wird der Kostenrahmen für das Projekt eingehalten, für Unvorhergesehenes sind noch 10-15 % Puffer vorhanden und darüber hinaus kann mit einer Förderung in Höhe von rund 35.000 € gerechnet werden.
In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2015 wurde die Sanierungskonzeption vorgestellt und beschlossen, dass die Lüftungsanlage erneuert, die Beleuchtung in LED-Technik ausgeführt und das Gewerk Laboreinrichtung freihändig vergeben wird.
Basierend auf der Kostenberechnung in Höhe von 2.166.200 € brutto und dem veranschlagten Budget in Höhe von 2,4 Mio. € wurde der Baubeschluss gefasst.
Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben und der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die Vergabevorschläge der Planer einstimmig beschlossen.
Die Vergabesumme bewegt sich unterhalb des angesetzten Rahmens, für Unvorhergesehenes ist noch ein Betrag als Puffer vorhanden.
Erfreulicherweise kann die Maßnahme über das kommunale Investitionspaket gefördert werden. Es wird ein Zuschuss in Höhe von ca. 100.000 € erwartet.
Es ist geplant mit den Bauarbeiten am 17.05.2016 zu beginnen, die Fertigstellung wird auf Ende der Sommerferien anvisiert.
Baukostenabrechnung Sanierung der Außenfassade des Schönbuch-Gymnasiums
Infolge anhaltenden Marderbefalls musste die Fassade am Schönbuch Gymnasium komplett saniert werden. Dabei wurden die vorhandenen Aluminiumpaneele ausgebaut und die dahinter liegende Wärmedämmung entsorgt sowie in maximal möglicher Dämmstärke neu eingebracht. Zusätzlich wurden Schutzgitter angebracht um einen erneuten Befall zu vermeiden.
Im Zuge der Sanierung wurden auch die vorhandenen Fensterelemente mit neuen Dichtungen versehen.
Darüber hinaus wurden Brandschutzmaßnahmen umgesetzt. Sowohl in der Realschule als auch beim Klassenbau sowie dem Verwaltungsbau der Grund- und Hauptschule mussten außenliegende Fluchttreppenhäuser nachgerüstet werden, in der Schönbuchsporthalle waren interne Rauchabschnitte sowie ein zusätzlicher Fassadenausgang herzustellen, im Schönbuch Gymnasium mussten weitere innere Brandabschnitte unterteilt werden.
Für diese Maßnahmen sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 797.733,17 € angefallen. Davon entfallen auf die Sanierung der Außenfassade 419.933,35 € und auf die Brandschutzmaßnahmen 377.799,82 €.
Damit sind 178.266,83 € weniger ausgegeben worden als im Haushaltsplan veranschlagt waren. Der Gemeinderat stimmte der Baukostenabrechnung einstimmig zu.
Die Haushaltssatzung 2016 und der Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2016 wurden vom Gemeinderat wie folgt beschlossen:
I. Haushaltssatzung für das Jahr 2016
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 43.233.600 €
davon
im Verwaltungshaushalt 33.534.600 €
im Vermögenshaushalt 9.699.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von 1.800.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 500.000 €
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 6.000.000 €
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 310 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 345 v.H.
der Steuermessbeträge.
II. Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Holzgerlingen
Auf Grund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigBG) wird der Wirtschaftsplan des Jahres 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben von je 3.287.500 €
davon entfallen auf
die Wasserversorgung 1.334.000 €
die Abwasserbeseitigung 1.953.500 €
2. Vermögensplan
Einnahmen und Ausgaben von je 3.113.969 €
davon entfallen auf
die Wasserversorgung 459.450 €
die Abwasserbeseitigung 2.654.519 €
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Vermögensplan) 400.000 €
davon entfallen auf
die Wasserversorgung 105.000 €
die Abwasserbeseitigung 295.000 €
4. den Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 €
5. Höchstbetrag Kassenkredite
Der Höchstbetrag für Kassenkredite
wird festgesetzt auf 2.000.000 €
Jede Gemeinde ist verpflichtet - zur Information des Gemeinderates und Ihrer Einwohner - jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an der sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Dieser Bericht wurde von der Verwaltung jetzt erstellt, dem Gemeinderat vorgelegt und von ihm einstimmig beschlossen.
Mit der Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) haben die Kommunen ihre Bücher nach Maßgaben der doppelten Buchführung zu führen. Ein wesentlicher und zugleich sehr zeitintensiver Aspekt der Umstellungsarbeiten von der bisher praktizierten Kameralistik hin zur kommunalen Doppik wird die Bewertung aller städtischen Vermögensgegen-stände und Schulden sein.
Letztendlich bilden diese Vermögenswerte und Schulden die Grundlage der Eröffnungsbilanz zum Umstellungszeitpunkt 01.01.2018.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen aller notwendigen Umstellungsarbeiten liefern die Gemeindeordnung (GemO vom 24.07.2000, zuletzt geändert am 16.04.2013) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO vom 11.12.2009, zuletzt geändert am 16.04.2013). Aufgrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen wurde von der Lenkungsgruppe NKHR (Innenministerium BW, Gemeindeprüfungsanstalt BW, Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Datenverarbeitungsverbund BW) der „Leitfaden zur Bilanzierung“ entwickelt. Dieser dient als Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Kommunen, die sich im Umstellungsprozess befinden.
Ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben und dem angesprochenen „Leitfaden zur Bilanzierung“ hat die Verwaltung für die Stadt Holzgerlingen Bewertungseckpunkte erarbeitet, die der Gemeinderat nun einstimmig beschloss.
Auf den Vorschlag von Bürgermeister Dölker hin werden die Fraktionen jeweils einen Vertreter aus ihrer Mitte bestimmen. Diesen wird dann - sobald die Bewertung abgeschlossen ist - in einer kleineren Runde das Thema vertieft dargelegt werden.
Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2016
In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wurde im Dezember 2014 festgestellt, dass bei der Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Karlsruhe die Besteuerung von Fehlbeträgen rechtmäßig ist.
Beim Abgleich mit der bestehenden Satzung der Stadt Holzgerlingen ist aufgefallen, dass unsere Formulierung zwar rechtssicher ist und auch dem Muster des Gemeindetags entspricht, allerdings möchte die Verwaltung gerne der aktuellen Rechtsprechung Rechnung tragen und die geringfügige Lücke im Holzgerlinger Satzungstext schließen.
Um die Bemessungsgrundlage eindeutig zu definieren beschließt der Gemeinderat eine Änderung des Satzungstextes analog zur Satzung der Stadt Karlsruhe.
Seit 2002 gibt es eine formale Jagdgenossenschaft Holzgerlingen. Mitglied ist hierbei jeder Eigentümer von Jagdflächen auf der Markung Holzgerlingens. Jagdflächen sind grundsätzlich alle Flächen außerhalb von bebauten Grundstücken sowie dem Friedhof (Wald und Flur).
In Holzgerlingen sind ca. 45% aller Jagdflächen in städtischem Eigentum.
Aufgrund der im Herbst 2014 erfolgten Neufassung des Jagdgesetzes (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz –JWMG) ist es notwendig, dass die bestehende Satzung für die Jagdgenossenschaft Holzgerlingen überarbeitet und neu gefasst wird. Die Satzung selbst wird von der Jagdgenossenschaft (Gemeinschaft aller Eigentümer von Jagdflächen) beschlossen. Der Gemeinderat muss dann dieser nachträglich formal zustimmen.
In der bestehenden Satzung ist die dauerhafte Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat enthalten. Dies ist nach geltender Rechtsprechung nicht mehr möglich. So kann dies nur auf eine maximale Dauer von 6 Jahren erfolgen und bedarf anschließend eines Neubeschlusses der Jagdgenossenschaft.
Insoweit ist es zukünftig auch zwingend geboten, dass die Jagdgenossenschaft mindestens alle 6 Jahre formal einberufen wird. Dies erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats durch die Verwaltung.
Im Übrigen sind viele der Regelungen in der Neufassung der Satzung „lediglich“ nähere Ausführungen der gesetzlichen Grundlagen aus dem JWMG.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Satzungsentwurf zu und beauftragte die Verwaltung die Jagdgenossenschaft einzuberufen.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig folgende eingegangene Spenden:
Geldspenden im Wert von 2.824,69 € und
Sachspenden im Wert von 389,10 €
zusammen 3.213,79 €
Am 12. November 2015 hat der Runde Tisch „Biodiversität“ im Rathaus getagt.
Daran nahmen zahlreich lokale Akteure sowie Vertreter der Landwirtschaft teil. In der Besprechung wurde nochmals auf die veränderten Förderrichtlinien Lerchenfenster / Buntbrachen / Ackerrandstreifen eingegangen sowie die in städtischer Regie betriebenen Ökomaßnahmen im Jahr 2015 – z. B. über das Kiebitzprogramm, den Storchschnabelbläuling am Ludlensbach, weiteren Schwalbennestern im Bereich Brockenberg, usw.
Herr Klausner hat über Maßnahmen im Wald berichtet, die teilweise über das Öko-Konto abgewickelt wurden und dort „zur Verfügung stehen“. Im Wesentlichen sind dies der Hirschkäfermeiler und ein Feuchtbiotop für den Laubfrosch.
Weiter betrieben wird auch die Schafbeweidung im Gewann Weingärten, um der natürlichen Sukzession entgegen zu wirken.
Herr Wilhelm Laib hat ausgeführt, dass durch das Förderprogramm für Agrar, Umwelt, Tierschutz und Tierwohl (FAKT) ökologische Maßnahmen durch die Landwirte erbracht werden müssen, um überhaupt in den Genuss der Förderprogramme zu kommen. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass weder Buntbrachen noch Ackerrandstreifen entsprechend dem städtischen Programm angemeldet wurden.
Vom Runden Tisch wurde angeregt, eine Aktion „Nisthilfen in Streuobstwiesen“ zu starten. Die Stadt solle Nisthilfen möglichst kostenlos an Betreiber von Streuobstwiesen ausgeben um auf diese Weise zusätzliche Nistmöglichkeiten zu generieren.
Diesen Vorschlag griff der Gemeinderat nun auf und beschloss für typische Vogel- und Tierarten Nisthilfen anzuschaffen. Die Aktion soll über das Nachrichtenblatt bekannt gemacht werden und die Nisthilfen im Bauhof ausgegeben werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Stadtrat Martin Schmid auf Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderat zum 31.12.2015 zu.
Über die Arbeit des Gemeinderats gibt es am Ende des Jahres immer einen Jahresbericht, dieser wird dem Gemeinderat am Ende der Sitzung vorgestellt.
Die Verwaltungsfachangestellte Nadine Riethmüller wird aus organisatorischen Gründen mit Wirkung vom 1. Januar 2016 zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Holzgerlingen bestellt.
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.
gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister
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