Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 19.07.2016, 19:00 Uhr

Zur Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, den 19. Juli 2016,  um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses lade ich Sie hiermit ein.

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Sitzung konnten Fragen an die Verwaltung und an den Gemeinderat gerichtet werden.

2. Bebauungsplan Dörnach West; Entwurf / Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Bei Enthaltung der Stimmen der BNU stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Dörnach-West“ und dessen Begründung einstimmig zu.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer sechswöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. Hierzu findet am Dienstag, den 2. August 2016, um 19.00 Uhr im Foyer der Stadthalle eine Informationsveranstaltung statt.

Bereits im September 2015 wurde im Gemeinderat über die weitere städtebauliche Entwicklung in Holzgerlingen diskutiert. Mögliche Erweiterungsflächen wurden vorgestellt. Neben eventuellen Flächen im Bereich Dörnach waren davon auch das Gebiet Taubenäcker und Aichtalstraße betroffen. Zwischenzeitlich hat der Siedlungsdruck auch im Hinblick auf die Flüchtlingsproblematik weiter zugenommen.

Derzeit laufen Untersuchungen bezüglich Verkehrs- und Gewerbelärm. Daraus werden u.a. Höhenfestsetzungen (Mindesthöhen) für die östlichen Baufenster hervorgehen, die dann im Bebauungsplan als Mindesthöhe festzulegen sind. Eine grobe Einschätzung des Büros Soundplan kommt aber zu dem Ergebnis, dass die Lärmsituation beherrschbar ist.

3. Fortschreibung Flächennutzungsplan

Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2005-2020

Der Gemeinderat nimmt von dem Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenntnis, welcher bereits im Februar 2013 in Gang gesetzt und durch weitere Beschlüsse im Februar 2016 ausgeweitet wurde. Das Verfahren betrifft hauptsächlich die Gemarkung Holzgerlingen. Und da insbesondere das Bebauungsplangebiet Aichtalstraße II und das Bebauungsplangebiet Dörnach West. Das Gebiet Aichtalstraße II liegt außerhalb des Flächennutzungsplanes. Es wird gegen eine Fläche im Taubenäcker getauscht. Bei Dörnach West liegt rund 1 ha außerhalb der derzeit geltenden Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes.

Zuständig für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist der Gemeindeverwaltungsverband, welcher in seiner Sitzung am 19.07.2016 die Änderung beschlossen hat.

4. Bebauungsplan Hülben I; 1. Änderung / Aufstellungsbeschluss Lidl

Derzeit gilt im Bereich des Lidl-Marktes der Bebauungsplan „Hülben 1. Änderung“. Der setzt dort ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest.

Lidl möchten seinen Markt modernisieren und vergrößern. Die Verkaufsfläche soll auf rund auf 1.450 m² erweitert werden. Dies ist auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes nicht möglich.

Großflächige Handelsbetriebe sind nur in Kerngebieten oder sonstigen Sondergebieten zulässig.

Es entspricht der Beschlusslage in den Ausschüssen, dass ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll.
Deshalb stimmt der Gemeinderat, mit Ausnahme der Enthaltungen der BNU-Fraktion, der Änderung des Bebauungsplans zu.

5. Neugestaltung Burggarten; Vergabe

Der Auftrag zur Umgestaltung des Burggartens wird entsprechend dem Vergabevorschlag des Büros knoll.neues.gruen an die Firma Roller, Egenhausen zum Bruttopreis von 402.372,40 € vergeben.
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Neun Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei der Submission am 04.07.2016 lagen fünf Angebote vor.

Das Planungsbüro knoll.neues.gruen hat die Angebote geprüft und ausgewertet. Das Büro knoll.neues.gruen schlägt die Firma Roller, Egenhausen zur Vergabe vor. Die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wurde von knoll.neues.gruen überprüft und entsprechend bestätigt.

Das Gremium beschließt einstimmig, den Auftrag an die Firma Roller, Egenhausen zu erteilen.
Die Arbeiten zur Stabilisierung / Sanierung der Bruchsteinmauer wurden bereits begonnen.

6. Werthaltige Stadt - Ergebnisse Bürgerworkshop / weiteres Verfahren

Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und stimmte der weiteren Vorgehensweise mit Produktion eines Kurzfilmes sowie Befüllung und anschließender, öffentlicher Vorstellung einer Webseite zu.

Zur Identifikation der lokalen Werte und für die Entwicklung eines „Storyboards“ als Basis für das Shortmovie wurden am 26.04.2016 und 02.05.2016 Interviews mit 23 Teilnehmern, acht gebürtige und 15 zugezogene Bürger, im Rathaus und teilweise vor Ort bei den Teilnehmern geführt. Aus den Rückmeldungen wurden die vier „Kernwerte“: bodenständig, fleißig, sozial engagiert und modern für Holzgerlingen identifiziert und daraus das „Storyboard“ entwickelt. Auf Basis dessen und mit Hilfe engagierter Bürger der Stadt soll ein Kurzfilm produziert werden.

Zur Identifikation und Sammlung umgesetzter und laufender Projekte vor Ort fanden an den Abenden der Interviewtage ebenfalls fünf Workshops zu den Handlungsfeldern „Familie, Bildung, Kultur, Soziales“, „Wirtschaft“, „Stadt und Zukunft“, „Energie und Umwelt“ und „Mobilität und Verkehr“ statt. Pro Handlungsfeld werden im Rahmen des Angebots je zehn Aktionen aufbereitet und in die webbasierte Plattform eingepflegt. Ebenfalls wurden Wünsche und Anregungen der Workshopteilnehmer gesammelt und festgehalten.

7. Jahresrechnung 2015

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2016 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 festgestellt. Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung anhand von Grafiken kurz dargestellt und erläutert.

Der laufende Betrieb (Verwaltungshaushalt) schließt im Ergebnis mit Mehreinnahmen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung ab. Die Gründe hierfür lagen im Wesentlichen an höheren Steuereinnahmen (Gewerbesteuer) und Landeszuweisungen.

Dies hat dazu geführt, dass der Verwaltungshaushalt einen Überschuss in Höhe von 4.770.375,87 € erwirtschaften und diesen dem Vermögenshaushalt für die dort geplanten Investitionen zur Verfügung stellen konnte (sog. Zuführungsrate).

Da der Kämmereihaushalt lediglich einen Schuldenstand in Höhe von rd. 330.000 € ausweist, betragen die Tilgungsleistungen für diese Kredite rd. 30.000 €, d.h. die Zuführungsrate kann fast vollständig für Investitionen verwendet werden. Hier spricht man von der sog. Freien Spitze, welche einen sehr wichtigen Indikator zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Haushaltswirtschaft darstellt.
 
Der Vermögenshaushalt, in welchem die Investitionstätigkeit der Stadt abgebildet wird, hat zum Ende des Jahres 2015 einen Überschuss in Höhe von 180.300 € erwirtschaftet, welcher der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde. Geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.671.300 €.

Ursächlich für dieses positive Ergebnis war zum einen die um rd. 1 Mio. € höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt und zum anderen Mehreinnahmen bei den Grundstückserlösen (250.000 €) und Wenigerausgaben beim Grundstückserwerb (200.000 €).

Die allgemeine Rücklage erreichte zum Ende des Jahres 2015 einen Stand in Höhe von 7.568.488,96 € (601,25 €/Einwohner).

Die Verschuldung der Stadt beträgt zum Ende des Jahres 2015 insgesamt 6.273.243,61 € (498,36 €/Einwohner). Davon entfallen auf den Kämmereihaushalt 326.842,07 €, auf die Wasserversorgung 346.500 € und auf die Abwasserbeseitigung 5.599.901,54 €. Der Schuldenstand von Gemeinden der gleichen Größenordnung in Baden-Württemberg beträgt 1.008 €/Einwohner. Somit liegt die Verschuldung der Stadt Holzgerlingen weit unter dem Landesdurchschnitt.

8. Jahresabschluss 2015 - Stadtwerke Holzgerlingen

Die Stadtwerke Holzgerlingen sind aufgeteilt in die Sparten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Im Bereich der Wasserversorgung wurde im Jahr 2015 ein Gewinn in Höhe von 44.942,86 € (Plan: 40.000 €) erwirtschaftet.

Es wurden insgesamt 700.549 m? Wasser von der Ammertal-Schönbuchgruppe eingekauft und davon 678.024 m? an die Holzgerlinger Haushalte und Betriebe weiterverkauft. Dies entspricht einer Wasserverlustquote von herausragenden 3,22 %. Dieser Erfolg ist sicherlich auf eine konsequente Sanierung der Wasserleitungen und eine sehr gute Arbeit unserer Wassermeister zurückzuführen, stellt aber auch gleichzeitig eine Ausnahmesituation dar. Bleibt zu hoffen, dass auch im nächsten Jahr die auftretenden Wasserrohrbrüche schnell gefunden und beseitigt werden, ehe der Wasserverlust eine „normale“ Dimension im zweistelligen Prozentbereich erreicht.


Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde im Jahr 2015 ein buchhalterischer Gewinn in Höhe von 259.234,56 € erwirtschaftet. Dies liegt an der Berücksichtigung der hohen Verluste im Bereich der Abwasserbeseitigung der letzten Jahre in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015. Die Gebühren in der Abwasserbeseitigung sind nach dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg so zu gestalten, das maximal Kostendeckung erreicht wird. Da die Gebührenkalkulationen jedoch auf Planzahlen basieren ist eine Nachkalkulation anhand der tatsächlichen Ergebnisse notwendig. Dabei werden in der Regel Verluste bzw. Gewinne festgestellt. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall festgelegt, dass Gewinne innerhalb von 5 Jahren den Gebührenzahlern im Rahmen der Gebührenkalkulationen wieder gutgeschrieben werden. Genauso kann bei Verlusten verfahren werden. Der Gemeinderat wird jährlich über den Stand der Gewinne bzw. Verluste in der Abwasserbeseitigung informiert und fasst im Rahmen der vorgelegten Gebührenkalkulationen die entsprechenden Verrechnungsbeschlüsse, so dass sichergestellt ist, dass auf lange Sicht weder Gewinne noch Verluste in der Abwasserbeseitigung entstehen.

9. Haushaltszwischenbericht 2016

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes hat sich gegenüber der bisherigen Planung in Höhe von je 33.534.600 € um 453.000 € auf nunmehr insgesamt 33.987.600 € erhöht.

Der Vermögenshaushalt des Jahres 2016 erhöht sich gegenüber der Planung um 2.645.500 € auf nunmehr 12.344.500 €.

Den Haushaltszwischenbericht nahm das Gremium so zur Kenntnis.

 

10. Neufassung der Hauptsatzung

Ein Grund für die Änderung der Hauptsatzung ist das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften,  dass der Landtag am 14. Oktober 2015 beschlossen hat. Im Wesentlichen wurden mit diesem Gesetz die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung geändert und ergänzt.

Durch die Änderung der Gemeindeordnung wurden Anpassungen in der Hauptsatzung erforderlich, die vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurden. Die neu gefasste Satzung ist u.a. in dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.

11. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

In jeder Gemeinde bzw. Stadt (unabhängig von ihrer Größe) muss der Gemeinderat eine Geschäftsordnung erlassen.

Die Geschäftsordnung regelt die inneren Angelegenheiten des Gemeinderats, insbesondere das Beratungs- und Beschlussverfahren.

Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung – GemO - vom 14. Oktober 2015 muss die Geschäftsordnung in einigen Punkten inhaltlich und redaktionell geändert und ergänzt werden, was in der Sitzung des Gemeinderats auch so beschlossen wurde.

12. Neufassung Satzung ehrenamtliche Entschädigung

Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Die geänderte Satzung kann dem  Nachrichtenblatt am 29. Juli, unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ entnommen werden.

13. Schönbuchbahn / Planfeststellung / Zeitpläne

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Gremium umfassend über die Pläne zur Elektrifizierung der Schönbuchbahn informiert. Der Gemeinderat nahm die Entscheidungen des Kreistags, die zwischenzeitlich auch von der Verbandsversammlung bestätigt wurden, zustimmend zur Kenntnis.

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass die Detailplanung für die Gestaltung des Bahnhaltepunkts Holzgerlingen-Nord nun zügig fortgeführt werden soll. Für die Kostenbeteiligungen der Stadt, die für alle Umbauten an den Bahnübergängen sowohl im Wald als auch in Holzgerlingen-Nord und in der Tübinger Straße anfallen, erwartet die Stadt konkrete Unterlagen vom Zweckverband. Für diese Maßnahmen soll dann baldmöglichst ein Zuschussantrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gestellt werden.

Die Elektrifizierung der Schönbuchbahn ist angesichts der weiter steigenden Fahrgastzahlen zwingend notwendig. Nur durch einen 15-Minuten-Takt zwischen Holzgerlingen und Böblingen kann langfristig die Kapazität der Schönbuchbahn weiter gesteigert werden. Die derzeit auf der Schönbuchbahn eingesetzten Dieselfahrzeuge haben noch eine Lebenserwartung von max. ca. 10 Jahren. Leider wird dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut und auch Ersatzfahrzeuge wurden bislang als Dieselfahrzeuge nicht entwickelt. Schon vor diesem Hintergrund ist die Elektrifizierung der Schönbuchbahn, so Bürgermeister Wilfried Dölker in der Gemeinderatssitzung, notwendig. Leider gibt es jedoch auch noch keine entwickelten Leichtbaufahrzeuge, die elektrisch auf diese Nebenstrecke verkehren könnten. Die aktuellen Verhandlungen mit den Fahrzeugherstellern lassen erwarten, dass bis zum Jahresende 2016 ein verbindlicher Auftrag für die Fertigung und Entwicklung neuer Elektrotriebfahrzeuge für die Schönbuchbahn erteilt werden kann. Die Entwicklung und Zulassung dieser Fahrzeuge benötigt dann allerdings noch einen Zeitraum von wenigstens 4 Jahren.

Da die Strecke bereits 2017/2018 elektrifiziert werden soll bedeutet dies, dass die neuen Fahrzeuge nach dem Ausbau der Strecke nicht von Anfang an zur Verfügung stehen. Der Zweckverband Böblingen beabsichtigt deshalb in einer Übergangszeit ausgediente S-Bahn Fahrzeuge anzumieten, die aber nur bedingt für die Strecke geeignet sind. In der Übergangsphase soll dann zumindest der 15-Minuten-Takt zwischen Holzgerlingen und Böblingen elektrisch gefahren werden.

Für die Nutzer der Bahn und für die Bürger ist es sicher schwer vermittelbar, wenn die Strecke elektrifiziert wird und neue Fahrzeuge nicht sofort zur Verfügung stehen. Doch die aktuellen Förderkriterien nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfordern den Streckenausbau zwingend bis 2018. Eine Nachfolgegesetzgebung zur Förderung des Schienennahverkehrs ist bislang nicht bekannt und es ist auch nicht klar, ob eine Förderung in gleicher Weise zukünftig gewährt werden könnte. Deshalb muss die Strecke bis Ende 2018 ausgebaut werden. Dies gilt auch für die Förderung der Bahnübergänge. An diesen Kosten muss sich die Stadt Holzgerlingen in einem ganz erheblichen Umfang von bis zu 3,5 Mio.  € netto (nach Abzug der Zuschüsse) beteiligen.

Für diese Kostenbeteiligung hat der Holzgerlinger Gemeinderat schon in den Vorjahren Vorsorge getroffen und Rücklagen gebildet. Die Stadt unterstützt die Elektrifizierung der Schönbuchbahn und wünscht sich, dass die Maßnahme zügig durchgeführt wird. Während der Bauzeit wird allerdings für ca. 18 Monate zwischen Holzgerlingen und Böblingen keine Bahn verkehren. Die Stadt wird zusammen mit dem Zweckverband Schönbuchbahn darauf drängen, dass ein attraktiver Busersatzverkehr eingerichtet wird. Dabei sollen auch Direktverkehre zum S-Bahn Haltepunkt Böblingen Hulb geprüft werden.

14. Kindergartengebühren - Erhöhung

Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende Gebührenordnung für die Kindergartengebühren ab dem 01.01.2017:

I.    Gebühren für den Regelkindergarten
1.    Die Kindergartenregelgebühren werden wie folgt neu festgesetzt:

Für Kindergartenkinder aus Familien    ab 01.01.2017         seit 01.01.2016
mit einem Kind                                                105,00 €                    100,00 €
zwei Kindern unter 18 Jahren                           80,00 €                      76,00 €
drei Kindern unter 18 Jahren                           53,00 €                      50,00 €
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren             0,00 €                        0,00 €

II.    Gebühren für die Ganztagesbetreuung    
1.    Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung in Regelkindergärten betragen ab dem 01.01.2017:
 
Für Kindergartenkinder aus Familien     ab 01.01.2017    seit 01.01.2016
mit einem Kind                                                  329,00 €               313,00 €
zwei Kindern unter 18 Jahren                          257,00 €               244,50 €
drei Kindern unter 18 Jahren                           179,00 €               170,50 €
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren             0,00 €                    0,00 €

III.    Krippengebühr
1.    Für den Besuch einer Kinderkrippe durch Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren mit einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden betragen die Gebühren für
Kinder aus einer Familie mit                     ab 01.01.2017      seit 01.01.2016
einem Kind unter 18 Jahren                            307,00 €                 292,00 €
zwei Kindern unter 18 Jahren                           228,00 €                 217,00 €
drei Kindern unter 18 Jahren                           155,00 €                 147,00 €
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren              0,00 €                     0,00 €

2.1    Für den Besuch einer Kinderkrippe, in der eine Ganztagesbetreuung (Montag bis Freitag) von 07.00 bis 17.00 Uhr angeboten wird, betragen die Gebühren für     
Kinder aus einer Familie mit                       ab 01.01.2017      seit 01.01.2016
einem Kind unter 18 Jahren                              566,00 €                 539,00 €
zwei Kindern unter 18 Jahren                            439,00 €                 418,00 €
drei Kindern unter 18 Jahren                             320,00 €                 304,00 €
vier und mehr Kindern unter 18 Jahren                 0,00 €                     0,00 €
    
Mit der nächsten Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge durch die kommunalen Landesverbände (kurz: KLV) und die kirchlichen Fachverbände ist erst zum Kindergartenjahr 2017/2018 zu rechnen. Darin würden dann, nach Aussage der KLV, die durch den Tarifabschluss eingetretenen Steigerungen beim Personalaufwand berücksichtigt werden und voraussichtlich eine Erhöhung der Beitragssätze im Umfang von 6 – 8 % auslösen.

Um diese angekündigte, deutliche Beitragsanpassung für das Kindergartenjahr 2017/2018 schrittweise umzusetzen, bietet sich in einem ersten „Zwischenschritt“ an - eine moderate Erhöhung um 5 % bereits ab dem 01.01.2017 vorzusehen.

TAKKI - Erhöhung und Regelung der Sozialversicherungsbeiträge für Tagespflegepersonen
Das Gremium beschließt einstimmig, dass rückwirkend zum 01.01.2016 die zweite Hälfte des Sozialversicherungsbeitrags, der vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe gem. § 23 SGB VIII (Landkreis) geleistet wird, pauschal von max. 105 € auf max. 200 € angehoben wird. Dieser Betrag ist ein Maximalbetrag, den eine Tagespflegeperson erhält, abhängig von den nachgewiesenen tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträgen.

15. Änderung der Satzung zur Unterbringung Obdachloser und Flüchtlinge

Die Berechnung bzw. die Grundlage für die Gebührenhöhe richtet sich zukünftig grundsätzlich nach einem vergleichbaren und nachvollziehbaren Maßstab. Hier sind sowohl der Mietspiegel Grundlage für die Festsetzung des Nutzungsentgelts als auch Durchschnittswerte für die Berechnung der Betriebskosten.

Dies hat den Vorteil, dass jede Unterkunft, welche für die Obdachlosen- bzw. Flüchtlingsunterbringung genutzt wird, satzungsrechtlich als „öffentliche Einrichtung“ genutzt werden kann, ohne dass sie konkret in der Satzung als entsprechende Unterkunft aufgeführt ist. Die Kalkulation der Mietsätze sowie der Betriebskostenpauschalen wurde anhand mehrerer Unterbringungsobjekte durchgeführt. Grundlage hierfür sind die Vorschläge im Rahmen des Satzungsmusters des Gemeindetags. Die geänderte Satzung ist im Nachrichtenblatt am 29. Juli, unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.

16. Christian Metzger offiziell zum neuen Schulleiter der ORS bestellt

Das Regierungspräsidium hat offiziell bekanntgegeben, dass Christian Metzger zum 01.08.2016 als neuer Schulleiter der Otto-Rommel-Realschule bestellt wird. Der bisherige Schulleiter der Oskar-Schwenk-Schule in Waldenbuch wird damit zum neuen Schuljahr 2016/2017 die Nachfolge von Rektorin Marlies Maaß antreten, die in den Ruhestand versetzt wird.

17. Holzgerlingen "Modellkommune Inklusion" 2016 - 2018

Der Gemeinderat nimmt von der Teilnahme am Projekt „Modellkommune Inklusion“ 2016-2018 Kenntnis.

Die Gemeinden Dußlingen (Landkreis Tübingen) und Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) sowie die Städte Bühl (Landkreis Rastatt) und Holzgerlingen wollen gemeinsam mit der Beratungsstelle Inklusion des Gemeindetags in den nächsten drei Jahren durch verschiedenartige Projekte Inklusion in ihren Kommunen voranbringen. Hierbei starten die Modellkommunen, die unterschiedlich groß sind und damit einen Querschnitt der Kommunen in Baden-Württemberg repräsentieren, aus verschiedenen Startpositionen. Ziele sind, neben dem Erfahrungsaustausch auch Bewusstsein und Offenheit in den Städten und Gemeinden für das Thema zu schaffen. 

18. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

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