Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 27.06.2017, 19:00 Uhr

Am 27. Juni 2017 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung folgende Tagesordnungspunkte beraten:

 

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung fand eine Bürgerfragestunde statt. Es konnten Fragen an den Gemeinderat und die Verwaltung gerichtete werden.

2. Bebauungsplanverfahren "Dörnach-West" mit örtlichen Bauvorschriften; Feststellung des Bebauungsplanentwurfes; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Nachdem Frau Lassel vom Büro Baldauf die Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere die Einarbeitung des Schallgutachtens und des Umweltgutachtens, anhand der umfangreichen Planunterlagen erläutert hat, stimmt der Gemeinderat bei 2 Enthaltungen dem Entwurf des Bebauungspanes „Dörnach-West“ zu.

Im Rahmen des Bebauungsplanvorentwurfes wurde die verkehrliche Anbindung an die Straße Im Dörnach, der Radverkehr auf dem landwirtschaftlichen Weg und die mögliche Belastung des Kreisverkehrs an der Altdorfer Kreuzung thematisiert. Zu Letzteren hat die Planungsgruppe Kölz mit Stellungnahme vom 26.09.2016 (also vor der Beratung zum Bebaungsplanvorentwurf) festgestellt, dass sich die geplante Erschließung des Baugebietes Dörnach-West nicht nachteilig auf den in Realisierung befindlichen Kreisverkehr an der Altdorfer Kreuzung auswirken wird. Mittlerweile ist dieser Kreisverkehr auch in Betrieb und funktioniert nach Einschätzung der Verwaltung problemlos und vermutlich noch etwas besser wenn er denn endlich vollständig fertiggestellt sein wird und die baubedingten Verkehrsbeschränkungen aufgehoben werden können.

Die nördliche Straße (verkehrsberuhigter Bereich) wird mit Pollern zum landwirtschaftlichen Weg / Straße Im Dörnach abgegrenzt, sodass dort regelmäßig keine Fahrzeuge ein- oder ausfahren können. Fußgänger und Radfahrer können dort allerdings problemlos passieren. Sollte die Verbindung zur Straße Im Dörnach aus Havariegründen gesperrt werden müssen könnte aber eine behelfsmäßige Ausfahrt durch das zeitweilige Entfernen der Poller ermöglicht werden.

An der Einmündung Werastraße in die Straße Im Dörnach wurde im Verhältnis zum Vorentwurf die Fahrbahnbreite etwas zurückgenommen, weil der ursprünglich vorgesehene Grünstreifen zwischen Fahrbahn und nördlichen Gehweg entfallen ist. Über diese Einmündung ist nur die Ausfahrt auf die Straße Im Dörnach möglich. Eine Einfahrt an dieser Stelle ist ausschließlich auf die Stellplatzflächen des nördlich und südlich angrenzenden Baufeldes möglich.

Die Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes (Hotelnutzung) bringt es allerdings mit sich, dass die ganz im Süden auf der Retentionsfläche vorgesehenen PKW-Stellplätze eine Grundstückszufahrt zur Straße Im Dörnach erhalten. Diese ist auf einer Breite von 3 m begrenzt, sodass nur eine Aus- oder Einfahrt möglich sein wird.

Diese Ausfahrt für Autos am Hotel wird von einigen Gemeinderäten im Hinblick auf den Radverkehr – insbesondere da der Weg als Schulweg ausgewiesen ist - kritisch gesehen.

3. Fotografierverbot im Freibad / Anpassung Badeordnung

Landauf, landab wird derzeit ein Fotografierverbot in öffentlichen Bädern diskutiert. In der geltenden Badeordnung für das Waldfreibad gab es bisher keine Regelung zum Fotografieren. Der Gemeinderat folgte nun dem Vorschlag der Verwaltung und ergänzte die Badeordnung um das ungenehmigte Fotografierverbot.

Hierzu wird in die bestehende Badeordnung  in § 8 ein folgender Absatz eingefügt:

„2. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.“

4. Bürgermeisterwahl 2017: Termin, Wahlverfahren, Stellenausschreibung, Bestellung des Gemeindewahlausschusses

Der Gemeinderat beschließt folgende Daten für die anstehende Bürgermeisterwahl:

  1. Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 03. Dezember 2017 festgelegt. Eine evtl. notwendig werdende Neuwahl findet am Sonntag, 17. Dezember 2017 statt.
  2. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters wird am Montag, 18. September 2017 im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben.
  3. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl wird auf Montag, 06. November 2017 – 18.00 Uhr festgesetzt; bei einer evtl. notwendig werdenden Neuwahl auf Mittwoch, 06. Dezember 2017 – 18.00 Uhr.
  4. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen findet am Montag, 06. November 2017 um 18.30 Uhr statt.
  5. Die Fraktionen benennen die Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss.

5. Organisation Stadtverwaltung

Auf der Basis der von Allevo erarbeiteten Organisationsuntersuchung wurde ein aktualisiertes Organigramm für die Stadtverwaltung erstellt. Dieses Organigramm wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

6. Neufestsetzung der Kindergartengebühren

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der  kirchlichen Fachverbände über die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019.
Der derzeitige Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge beträgt in den Holzgerlinger Einrichtungen nach Auswertung des Jahresergebnisses 2016 etwa 18,5%. Diesbezüglich halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

Die Gebührenerhöhung für Regelkindergärten und Ganztagesbetreuung in Kindertagesstätten sowie der Krippengebühren sorgt für Mehreinnahmen im städtischen Haushalt in Höhe von hochgerechnet    40.106,00 €.

Die neuen Gebühren werden an anderer Stelle des Nachrichtenblattes öffentlich bekannt gemacht.

7. Sanierung Kunstrasenspielfeld "Hinter den Weingärten; Baukostenabrechnung

Der Gemeinderat stellt die Baukostenabrechnung der Sanierung des Kunstrasenspielfelds „Hinter den Weingärten“ mit einem Betrag in Höhe von 429.265,45 € brutto fest.

Der bestehende Kunstrasen „Hinter den Weingärten“ wurde zuletzt im Jahr 2002 erneuert. Der Kunstrasenplatz wird in Holzgerlingen sehr intensiv durch die Abteilung Fußball und der Abteilung American Football genutzt. Die Abnutzung des Floors hauptsächlich im Strafraumbereich ist deshalb intensiver als bei anderen Plätzen. Der Platz musste deshalb im Jahr 2015 saniert werden.

Im Zuge der Arbeiten wurde auch die Verkabelung und die Steuerungseinheit der Flutlichtanlage saniert.
Auf die Sanierung der Bewässerungsanlage für das Spielfeld wurde aufgrund der geringen Benutzung der Altanlage verzichtet, die Anlage wurde stillgelegt.

Die Maßnahme wurde durch die Sportstättenförderrichtlinien mit einem Betrag in Höhe von 80.000 € gefördert.
Nach Abzug der Fördermaßnahmen verbleibt ein Betrag in Höhe von 349.265,45 € bei der Stadt.
Chronik:
Vorberatung:                            08.04.2014 Verwaltungsausschuss
Vergabe Planungsauftrag    12.05.2014 Technischer Ausschuss
                                                   13.05.2014 Verwaltungsausschuss
                                                   20.05.2014 Gemeinderat
Vorstellung d. Konzeption     23.09.2014 Gemeinderat
Baubeschluss u. Ausschreibung    19.05.2015 Gemeinderat
Aufhebung der Ausschreibung         23.06.2015 Gemeinderat
Beschluss Freihändige Vergabe    
Vergabe der Bauleistungen: 15.07.2015 durch Bürgermeister
Baubeginn:    27.07.2015
Fertigstellung:    15.10.2015
Einweihung:    18.10.2015

8. Neubau Pedelecstation Baukostenabrechnung

Der Gemeinderat stellt die Baukostenabrechnung des Neubaus der Pedelec-Station in der Bahnhofstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 200.511,42 € brutto fest.

Bereits am 25.09.2012 hat sich der Verwaltungsausschuss erstmalig mit dem Bau einer Pedelecstation befasst.

Am 11.03.2013 hat sich der Verwaltungsausschuss für die Beteiligung an der Modellregion für nachhaltige Mobilität ausgesprochen. Die Zustimmung für den Bau der Station wurde durch den Gemeinderat am 29.04.2014 gegeben.

Das Stadtbauamt wurde mit der Planung und Durchführung der Arbeiten beauftragt. Die Baumaßnahmen wurden öffentlich und auch beschränkt ausgeschrieben.

Die Vergabe der Aufträge erfolgte im Gemeinderat am 19.05.2015.

Mit dem Bau wurde Anfang Juni 2015 begonnen, das Gebäude wurde nach ca. 4 monatiger Bauzeit am 28.09.2015 mit Herrn Verkehrsminister Herrmann feierlich eingeweiht.

Die Station verfügt über 10 Ausleih-Pedelec, es können aber auch private Pedelec in der Station untergestellt und geladen werden.

Die Maßnahme wurde durch den Verband der Region Stuttgart mit einem Betrag in Höhe von 42.200.- € und vom Verkehrsministerium mit 13.090.- € für die Pedelec gefördert.
Nach Abzug der Fördermaßnahmen verbleibt ein Betrag in Höhe von 145.221,42 € bei der Stadt.
Damit beläuft sich die Gesamtinvestition auf 200.511,42 €.

9. Installation des neuen Kommunikationsnetzwerk im Rathaus / Installation der neuen Stromversorgung im Altbau des Rathauses Baukostenabrechnung

Der Gemeinderat stellt die Baukostenabrechnung für die Installation des neuen Kommunikations-netzwerkes im Rathaus Holzgerlingen mit Gesamtkosten in Höhe von 177.949,57 Euro / brutto fest.
Im Jahr 2015 hat sich der Gemeinderat zum ersten Mal mit dem Thema Netzwerkmodernisierung im Rathaus Holzgerlingen befasst. Die Verwaltung hat eine Konzeption erstellt, um das Kommunikations-netzwerk zukunftssicher zu modernisieren.

Im Anschluss an die Konzeption wurde eine Kostenschätzung durchgeführt und im Hochbauprogramm 2016 die Mittel in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt.

Im März 2016 wurde die Firma ITR-AG aus Sindelfingen mit der Detailplanung und Bauleitung beauftragt.
Im Anschluss wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.                           

Nach Auswertung der Angebote wurde der Auftrag für die Modernisierung der Kommunikationsinfrastruktur und Installation der neuen Stromversorgung im Altbau an die Firma Elunet GmbH aus Bad Blankenburg vergeben. Von Juli bis November 2016 wurde die Baumaßnahme ohne nennenswerter Einschränkungen des Rathausbetriebs durchgeführt.

Im Rahmen der Maßnahme wurde im gesamten Rathaus und im Außenbereich ein WLAN-Netz aufgebaut. So steht nun ein Öffentliches WLAN rund um und im Rathaus zur Verfügung.

10. Bauablauf Schönbuchbahn / Biotope für Eidechsen

Bauablauf Schönbuchbahn/Biotope für Eidechsen

  1. Der weiteren Flächeninanspruchnahme im Bereich Ritterbuch für Ersatzbiotope zur Ansiedlung von Eidechsen wird zugestimmt.
  2. Für die Biotope ist ein analoger Ausgleichsbetrag, entsprechend der bisherigen Vereinbarung, zu vergüten.

 
Der Bauablauf an der Schönbuchbahn stockt derzeit, weil im Bereich des Bahnübergangs Holzgerlingen-Nord (zwischen Übergang Hülben und Böblinger Straße) ein Zauneidechsenvorkommen entdeckt wurde. Alle Eidechsen konnten leider vor dem geplanten Baubeginn nicht komplett abgesammelt werden, weil zwischen den einzelnen Sammelaktionen eine Zeitspanne von mindestens 5 Tagen liegen muss und das Einsammeln nur möglich ist, wenn es wärmer als 15 Grad ist und nicht regnet. Der April und Mai waren meist kühl oder nass.

Aktuell gilt ein Sammelverbot, da die Eidechsen sich zwischen Mai und Juni fortpflanzen. Die jungen Eidechsen schlüpfen wohl erst Mitte Juli und können frühestens dann eingesammelt werden.
Die geplante Verlegung der Wasserleitung und der Abwasserkanäle entlang der Bahnstrecke musste deshalb zurückgestellt werden.

Geplant ist nun, dass die Eidechsen ab Mitte Juli zügig eingesammelt werden und in das Biotop am Ritter- buch verbracht werden. Sollte sich herausstellen, dass noch mehr als 12 Eidechsen entdeckt werden, ist das Biotop am Ritterbuch zu erweitern. Dies wurde von der Verwaltung dem Zweckverband Schönbuchbahn bereits zugesagt, da ansonsten eine weitere Verzögerung eintreten würde. Für den Bauablauf ist dieses Eidechsenvorkommen sehr problematisch. Es wird große Anstrengungen bedürfen um den vereinbarten Bauzeitenplan bis Dezember 2018 einhalten zu können. Mit der Stadtverwaltung wurden verschiedene Varianten zur weiteren Vorgehensweise diskutiert. Unter anderem wurde angeregt, die Böblinger Straße noch vor Ferienbeginn  ca. 14 Tage voll zu sperren. Dies wurde von der Verwaltung als nicht machbar angesehen. Eine einseitige Baustellenampel funktioniert ebenfalls nicht solange der Zugverkehr auf der Schönbuchbahn läuft.

Als letzte Variante wurde deshalb vereinbart, dass der Gehweg auf der Nordseite der Böblinger Straße  vorrübergehend gesperrt werden kann und der Straßenverlauf dann soweit nach Norden verschoben wird, dass 2 Spuren über den Einmündungsbereich Bebelsbergstraße in die Böblinger Straße geführt werden bis der Kanal in etwa bis zur Straßenmitte gebaut ist. Sobald dies erfolgt ist, kann die Umleitung auf der Südseite hergestellt werden. Die Umleitungsstrecke wird jedoch nur geschottert hergestellt. Dies bedeutet, dass die Geschwindigkeit auf Tempo 20 oder 30 reduziert werden muss.

Eine Vollsperrung während der Ferien ist nicht möglich, weil über die Böblinger Straße der Schienenersatzverkehr nach Böblingen fährt.

Bei den Eidechsen handelt es sich um eine hochgeschützte Art. Leider gibt es keinerlei Möglichkeiten hier Ausnahmen zu genehmigen, die damit verbundenen Zusatzkosten sind allerdings sehr erheblich.
Der Gemeinderat genehmigt vorsorglich die zusätzliche Inanspruchnahme der Eidechsen-Biotope, damit nicht weitere Verzögerungen auftreten.

11. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.