Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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71088 Holzgerlingen

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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 26.09.2017, 19:00 Uhr

In seiner Sitzung am 26. September 2017 hat der Gemeinderat folgende öffentlichen Tagesordnungspunkte beraten:
 

Tagesordnungspunkte

Bürgerfragestunde

Zu 1.:
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung bestand Gelegenheit Fragen an die Verwaltung und den Gemeinderat zu richten.

Bebauungsplanverfahren "Dörnach-West" mit örtlichen Bauvorschriften; Behandlung der Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf und Satzungsbeschluss

Nachdem Frau Lassel vom Büro Baldauf sowohl den Bebauungsplan als auch die wichtigsten eingegangenen Bedenken und Anregungen erläutert hatte, fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Dörnach-West“ mit einer Enthaltung.

Den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet Dörnach-West hat der Gemeinderat in bereits in seiner Sitzung am 16.11.2015 gefasst. Voran gegangen waren städtebauliche Überlegungen im gesamten Ortsgebiet.
Im Februar 2016 wurde beschlossen die Abgrenzung des Gebietes auf die jetzt noch aktuellen rund 6,3 ha auszudehnen. Auf dieser Basis wurde das städtebauliche Konzept und in der Sitzung am 05.07.2016 der Vorentwurf beschlossen.

In der Sitzung am 24.10.2016 wurden die zahlreichen zum Vorentwurf eingegangenen Anregungen diskutiert bzw. entschieden und die Verwaltung beauftragt auf dieser Beschlussbasis den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten. Wegen des zwischenzeitlich bekundeten Interesses an Reihenhäusern, an einer größeren Wohnanlage, einer Hotelansiedlung usw. wurde ein neues städtebauliches Konzept im Gemeinderat am 30.05.2017 beschlossen, was sich wiederum auf den Bebauungsplanentwurf ausgewirkt hat. Dieser Bebauungsplanentwurf vom 14.06.2014 wurde dann im Gemeinderat am 27.06.2017 förmlich festgestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung der Umweltbericht Büro König + Partner zur Kenntnis genommen. Damit verbunden die Eingriffs- und Ausgleichsuntersuchungen mit den verschiedenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes. Dargestellt wurden ebenfalls die lärmtechnischen Untersuchungen Büro Soundplan. Speziell erörtert wurden die Anbindung an die B 464, die Querung des landwirtschaftlichen Weges usw. Ebenso die hydrogeologische Auswertung von 3 Grundwassermessstellen sowie die faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes deren Ergebnisse ebenfalls in den Umweltbericht eingearbeitet wurden.

Der Bebauungsplanentwurf wurde mit vom 17.07.2017 bis einschließlich 18.08 2017 im Rathaus gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Etwa zeitgleich wurden auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

In der jetzigen Sitzung bewertete der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen und wog die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab.

Stadtrat Hahn äußerte nochmals seine Bedenken bezüglich der Ausfahrt am Hotelstandort, die den (Schul-)radweg kreuzt, woraufhin Bürgermeister Dölker erklärte, dass er hierin keine Probleme sieht. Die Ausfahrt führe nur aus einer schwach befahrenen Straße. Außerdem sei der Radweg nach Norden und Süden gut einsehbar.

Erschließung Dörnach-West; Vorstellung der Erschließungsplanung durch das Büro Pirker + Pfeiffer + IBW (Ingenieurbüro Willibald)

Mit einer Enthaltung genehmigte der Gemeinderat die Erschließungsplanung. Somit kann der Erschließungsträger mit dem planenden Büro und den anderen Beteiligten die Planung mit den folgenden wesentlichen Punkten nun weiter vorantreiben:

1. Regenwasserableitung
Das Regenwasser wird an die Südgrenze des Bebauungsplangebietes abgeleitet und dort in unterirdischen Kunststoff-Kavernen zwischengespeichert und kontrolliert Richtung Süden abgeleitet. Um eine ständige Verschmutzung dieser Kavernen zu verhindern werden sogenannte Sedi-Pipe-Anlagen vorgeschaltet.

2. Nahwärmenetz
Die Nahwärmeversorgung wird von Stadtwerken Sindelfingen in Absprache mit Pirker + Pfeiffer geplant und in die Erschließungsplanung übernommen. Insbesondere in schmalen Straßen ist das nicht ganz einfach, weil die wärmegedämmten Rohre relativ viel Platz benötigen. Erfahrungswerte existieren aus dem Baugebiet Hülben II.

3. Wasserversorgung / Wasserleitung
Derzeit quert eine Wasserleitung der ASG das künftige Wohngebiet von Ost nach West. Geplant ist, den Übergabeschacht vom Ostrand des Wohngebietes an dessen Westrand zu verlegen. Ansonsten würde eine Doppelstruktur entstehen. Am Ostrand des Gebietes liegt auch noch die seit vielen Jahren stillgelegte Graugussleitung der Ammertal-Schönbuch-Gruppe. Dort wo sie im Zuge der Erschließungsarbeiten oder durch Aushubarbeiten vorgefunden wird, wird sie ausgebaut.

4. Straßen
Die Ausbaubreiten der Straße, die Gehwegbreiten etc. wurden bereits kommuniziert. Es wird davon abgesehen, die Kurvenradien für das Fahrverhalten von Sattelschleppern auszulegen. Maß der Dinge sind 3-achsige Müllfahrzeuge, wie dies in anderen Wohngebieten auch der Fall ist.

5. Öffentliche Spielplätze
Der Bebauungsplan sieht ganz im Norden und ganz im Süden größere zusammenhängende Spielplatzflächen vor, eine sehr kleine noch im Osten. Im Baugebiet Hülben II hat es sich sehr bewährt, dass die Spielplatzplanung, die Ausschreibung, der Bau und die Abrechnung der öffentlichen Spielplätze vom Stadtbauamt übernommen wurden. Dies soll so auch in Dörnach-West praktiziert werden. Die Erschließungsgemeinschaft trägt die Investitionskosten der Spielplätze vollständig. Die Arbeitsleistung des Stadtbauamtes wird ebenfalls in Rechnung gestellt.

Forsteinrichtungserneuerung 2017-2026

Nachdem der laufende periodische Betriebsplan am 31.12.2016 ausgelaufen ist, steht die Forsteinrichtungserneuerung 2017 bis 2026 an. Dieser Plan wurde von der Forstverwaltung erstellt.
Die Forsteinrichtung ist eine 10-jährige Planung für die Führung eines Forstbetriebes. Diese Planung ist auch geprägt von Naturereignissen (z.B. Stürme Lothar und Kyrill) die teilweise langfristige Planungen im Bereich der Bewirtschaftung zur Makulatur werden lassen. Aus der Forsteinrichtung werden dann die jährlichen Nutzungs- und Kulturpläne entwickelt.

Beim Waldbegang am 17.03.2017 wurden das Gremium und die Teilnehmer bereits teilweise über den Inhalt und die Ziele der fortgeschriebenen Forsteinrichtung bis 2026 informiert. Der Gemeinderat fasste nunmehr den formalen Beschluss hierüber.

Die Flächen für Waldrefugien wurden auf Anregung der Verwaltung nochmals vergrößert. Diese Maßnahmen sind für das Ökokonto geeignet und stehen für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Die Waldrefugien führen zu einer reduzierten Hiebsfläche, die für waldwirtschaftliche Erträge zur Verfügung steht.

Waldwirtschaftsplan 2018

er Gemeinderat stimmte dem Nutzungs- und Kulturplan 2018 für den Stadtwald Holzgerlingen einstimmig zu.

Geplant ist ein Gesamteinschlag von 2.000 Festmetern.
    
Neupflanzungen sind auf 1,0 ha geplant. Hierbei sollen vom Borkenkäfer geschaffene Kahlstellen (Madenhäule, Buchrain) mit Eiche und Douglasie bepflanzt werden.  Jungbestandspflege ist auf 7,0 ha vorgesehen (Unterer Wald, Frauenhölzle).

Das geplante Betriebsergebnis für den Bereich Forst schließt mit einem Defizit von 9.000 € ab.

Ausbau Radweg entlang Aichtalstraße zum Freizeitgelände Hartwasen / Lachen

Die Baumaßnahme wurde im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben und insgesamt 10 Unternehmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

In der Submission lagen 4 Angebote vor. Die Firma Karl Roth, Herrenberg, hat das insgesamt günstigste Angebot abgegeben. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit dieser Firma ist gegeben.
Daher vergab der Gemeinderat den Bauauftrag an die Firma Karl Roth, Herrenberg einstimmig.
Die Gesamtkosten in Höhe von ca. EUR 200.000,00 setzen sich zum einem aus dem Anteil der Stadt Holzgerlingen in Höhe von EUR 125.000,00 und zum anderen aus dem Anteil des Landkreises Böblingen in Höhe von 75.000,00 zusammen.

Die Maßnahmen in Höhe von EUR 125.000,00, die den Anteil der Stadt Holzgerlingen betreffen, werden vom Landkreis Böblingen mit einem Zuschuss von 25 % (EUR 31.250,00) gefördert. Zusätzlich wurde vom Land Baden-Württemberg noch ein Zuwendungsbetrag in Höhe von EUR 81.000,00 bewilligt. Der Zuwendungsbetrag in Höhe von EUR 81.000,00 wird prozentual der anteiligen Kosten der Stadt Holzgerlingen (62,5% = EUR 50.625,00) und dem Landkreis (37,5% = EUR 30.375,00) an den Gesamtkosten zugerechnet.  

Nach Abzug der Fördermaßnahmen verbleibt ein Betrag in Höhe von EUR 43.125,00 bei der Stadt Holzgerlingen.

Die Baumaßnahme soll zwischen dem 6. Oktober und 17. November 2017 umgesetzt werden.

Jahresabschluss 2016 der Projektgesellschaft Ziegelhof Holzgerlingen

Die Projektgesellschaft „Ziegelhof Holzgerlingen“ wurde durch Vertrag vom 30.08.2005 gebildet. Das Wirtschaftsjahr 2016 ist das 11. Geschäftsjahr.

Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wird den Gesellschaftern der Rechnungsabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht) vorgelegt. Der Jahresabschluss ist von den Gesellschaftern und dem Beirat zu genehmigen. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses ist eine angemessene Rücklage zu bilden.

Die Böblinger Baugesellschaft mbH (BBG) hat den Jahresabschluss 2016 nun vorgelegt. Planmäßig wurde für 2016 ein Jahresüberschuss von 71.770 € erwartet. Aufgrund von umfangreichen Instandhaltungsmaßnahmen erbringt der zahlenmäßige Abschluss einen Jahresüberschuss in Höhe von 36.207,85 €.

Der Jahresüberschuss wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

Eine (Teil-) Gewinnauszahlung in Höhe von 4% der einbezahlten Einlage soll planmäßig ausgeführt werden. Den Gesellschaftern wird jeweils ein Betrag in Höhe von 4.000,00 € ausbezahlt. Dies erfolgte bereits im November 2016.

Bericht zum Baufortschritt Schönbuchbahn

Dem Gemeinderat wird über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informiert.
Nachdem die Eidechsen umgesiedelt wurden, sind die Bauarbeiten an der Schönbuchbahn nun in vollem Gange. Der Bahnsteig im Bereich Bahnhof wurde rechtzeitig zum Ferienende fertig gestellt und die Kanalarbeiten in Holzgerlingen-Nord sind im Gange. Die Umleitungsstrecke soll bis Oktober soweit fertig sein, dass der Verkehr umgelenkt werden kann.

Zwischen der Stadt und dem Zweckverband wurden verschiedene Kreuzungsvereinbarungen geschlossen, die auf der Basis der seitherigen Gemeinderatsbeschlüsse formuliert wurden. Der Zweckverband Schönbuchbahn hat weitere Aufträge vergeben und gemeinsam hoffen die Städte und Gemeinden mit dem Zweckverband nun auf eine zügige und erfolgreiche Bauabwicklung.

Zum ersten Spatenstich am 05.09.2017 war Verkehrsminister Winfried Hermann vor Ort.
Die Baustellen in der Stadtmitte konnten trotz des Busersatzverkehrs im August einigermaßen zügig abgewickelt werden und die Böblinger und Tübinger Straße haben nun in wichtigen Teilabschnitten wieder einen neuen Belag.

Die Stadt wird das Bauvorhaben des Zweckverbandes Schönbuchbahn weiterhin aktiv begleiten und unterstützen.

Lärmentwicklung:
Der Zweckverband hat im August in einer vor Ort Veranstaltung, die unmittelbar betroffenen Angrenzer über die Baumaßnahme umfassend informiert und auch ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer wurde bereits im Nachrichtenblatt veröffentlicht (siehe Anlage).
Die Bauzeitverzögerung kann nur aufgeholt werden, wenn an der Unterführung nun täglich von ca. 7.00 – 20.00 Uhr gearbeitet wird.

Der neue Bahnsteig im Bahnhof wurde rechtzeitig zum Ferienende fertig. Die Züge zwischen Dettenhausen und Holzgerlingen fahren wieder.

Der Busersatzverkehr durch die Stadt wird angenommen und gut genutzt. Es zeigt sich, dass der Ausbau der Bahn dringend nötig ist. Am Haltepunkt Böblinger Straße wurde seitens der Stadt veranlasst, dass noch provisorische Fahrradständer nachgerüstet werden/wurden.

Änderung Verwaltungsgebühren / Anschluss Wasserversorgung

Der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Einzelfallprüfung im Bereich des Anschlussverfahren an die öffentliche Wasserversorgung bzw.  Abwasserversorgung bedingt im Einzelfall einen wesentlich höheren Aufwand für Gebührensätze als er bisher berechnet wurde (30 – 75 €).

Um die Gebühr entsprechend des tatsächlichen Aufwandes und mit Bewertung des wirtschaftlichen Vorteils festsetzen zu können, beschloss der Gemeinderat die Mindestgebühr, die seit über 10 Jahren nicht verändert wurde, von 30 € auf 50 € anzuheben.

Die Ziffern 5.2 und 5.3 des Gebührenrahmens (Anlage 1 Ziffer I) der Verwaltungsgebührensatzung in der letzten Fassung vom 21.04.2015 werden wie folgt geändert:
5.2    Genehmigung über Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung    50 € bis 1.000 €
5.3    Genehmigung über Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen    50 € bis 1.000 €

Die Satzungsänderung tritt am 01.11.2017 in Kraft.

Bericht Freibadsaison 2017

Dem Gemeinderat wurde über die Freibadsaison 2017 berichtet.

Das Waldfreibad Holzgerlingen war wieder in der Zeit vom 01.05.2017 bis zum 15.09.2017 geöffnet.
Im vergangenen Jahr konnte durch die hochsommerlichen Temperaturen in den letzten Wochen vor Saisonende noch ein ordentliches Betriebsergebnis erreicht werden.  

In diesem Jahr begann der Herbst pünktlich zum Septemberanfang, sodass die letzten beiden Betriebswochen eher für die Allwetterschwimmer = Frühschwimmer geeignet waren. Insgesamt konnte aber die 80.000 Besucher-Marke gerade noch geknackt werden.

An Pachteinnahmen, Ersätzen und dergleichen werden nochmals ca. 3.000 € vereinnahmt. Die Ausgabenseite kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Sie wurde in Anlehnung an die Haushaltsplanansätze und die bisher abgeflossenen Mittel zusammengestellt. Abweichungen sind hier also noch möglich. Als Vergleichsgrößen wurden die Daten aus den Rechnungsabschlüssen 2013 bis 2016 gegenübergestellt.

Krankheitsbedingt musste für den Schwimmmeister Herrn Schön eine Vertretung organisiert werden. Mit Herrn Benjamin Buttafoco  konnte ein zusätzlicher Schwimmmeister für diese Badesaison gefunden werden. Somit konnte die Badeaufsicht und Betriebssicherheit gewährleistet werden.

Auch die Bediensteten an der Freibadkasse und das Reinigungspersonal haben mit ihrem Einsatz für die ordnungsgemäße Betriebsabwicklung gesorgt. Die Verwaltung bedankt sich hierfür. Der Dank gilt auch der DLRG-Ortsgruppe, die an Sonn- und Feiertagen zur Unterstützung der Schwimmmeister wieder eine Rettungswache gestellt und damit die Stadt tatkräftig unterstützt hat.

Leider musste auch im Betriebsjahr 2017 ein Einbruchschaden reguliert werden. Dies war der dritte Einbruch seit 2013. In Absprache mit der Versicherung und der Polizei werden nun Alarmierungssysteme eingebaut, die zukünftige Täter abschrecken sollten. 

Erwerb der Gesellschafteranteile der Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, Rems-Murr-Kreis an der RZRS GmbH durch den Zweckverband KDRS

Vor der Neustrukturierung der kommunalen Datenverarbeitung erwirbt der Zweckverband der kommunalen Datenverarbeitung die Gesellschafteranteile der Landkreise.

Der Gemeinderat beauftragte und bevollmächtigte nun den Bürgermeister in der Verbandversammlung des Zweckverbands KDRS am 20. November 2017 einem Anteilskauf- und Übertragungsvertrag zum Erwerb und Annahme sämtlicher Gesellschafteranteile der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis an der RZRS GmbH, durch den Zweckverband KDRS sowie den hierfür notwendigen Handlungen und Bevollmächtigungen zuzustimmen.

Bekanntgaben und Verschiedenes -Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Zu 12.:
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekanntgemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
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