Stadt Holzgerlingen
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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 23.10.2017, 19:00 Uhr

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 hat der Gemeinderat folgende öffentlichen Tagesordnungspunkte beraten:

 

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag fand eine Bürgerfragestunde statt. Es konnten Anfragen an die Verwaltung und den Gemeinderat gerichtet werden.

 

2. Blockheizkraftwerke Berkenschule und Schönbuch Gymnasium: Vorstellung der Wirtschaftslichkeitsberechnung für die Erneuerung der Anlagen

Erneuerung der Blockheizkraftwerke in der Berkenschule und im Schönbuch Gymnasium
Sowohl für das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Schönbuch Gymnasium als auch für die zwei Anlagen in der Berkenschule läuft nach über 10 Betriebsjahren der Kraftwärmekoppelungs–Bonus und der Vollwartungsvertrag aus.

Daher wurde das Ingenieurbüro Korb mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Erneuerung der Anlagen beauftragt.

Untersucht wurden zwei Varianten:

Variante 1: Wärmeversorgung nur über bestehende Kesselanlage.
Variante 2: Erneuerung der BHKWs.

Obwohl bei Variante 2 ca. 8-fache Investitionskosten gegenüber Variante 1 anfallen, stellt sich die Erneuerung der BHKWs als wirtschaftlich dar.

Unter Berücksichtigung von Kapital-, Betriebs-, Brennstoff- und Strombezugs-  Kosten bzw. Rücklieferungserlösen wurden für das Gymnasium 16.400 € und für das Berkenschulzentrum 44.000 € jährliche Einsparung gegenüber dem Betrieb ohne BHKWs (nur Betrieb der Heizkessel) ermittelt.

Besonders zu bemerken ist, dass der Einbau der zwei Anlagen im Berkenschulzentrum aufgrund der anlagengröße-gestaffelten KWK-Förderung um 1 Jahr zeitversetzt erfolgen sollte.
Bei der CO2-Bilanz ergeben sich gegenüber dem Status quo aufgrund fortgeschrittener Technik geringfügige Verbesserungen.

Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig Variante 2 umzusetzen.

3. Einrichtung eines bilingualen Zuges an der Otto-Rommel-Realschule

Im September teilte Realschulrektor Christian Metzger Bürgermeister Dölker und dem Gemeinderat mit, dass die Schule beabsichtigt zum 10.10.2017 beim Kultusministerium Baden-Württemberg die Einrichtung eines bilingualen Zuges an der Otto-Rommel-Realschule zu beantragen.

Im Rahmen des geplanten bilingualen Zuges würden ab dem kommenden Schuljahr 2018/2019 in einer Schulklasse aufbauend ab der Klassenstufe 5 zwei Sachfächer in englischer Sprache unterrichtet werden.

Hinsichtlich der Antragstellung ist die Schule aufgefordert die Zustimmung beim Schulträger einzuholen. Diese Zustimmung erteilte der Gemeinderat in seiner Sitzung nun einstimmig und hofft, dass damit das Portfolio des Holzgerlinger Schulstandortes um ein weiteres attraktives Angebot ergänzt werden kann.

4. Evaluation / Monitoring zum Bebauungsplan / Grünordnungsplan Baugebiet "Hülben - 1. Änderung"

Im Dezember vergangenen Jahres wurde das Büro StadtLandFluss von der Verwaltung beauftragt, für das Baugebiet Hülben I eine ökologische Zwischenbilanz zu ziehen. Dazu wurde das Gebiet im Verlauf des Jahres mehrfach begangen. In diesem Zusammenhang wurden auch tierökologische Erhebungen zu den Arten der Vögel, Amphibien und Reptilien durchgeführt.

Das Ergebnis der Untersuchung wurde nun im Gemeinderat durch das Büro vorgestellt und als sehr positiv gewertet:

Das Baugebiet Hülben I wird seit 2004 / 2005 aufgesiedelt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 16,5 Hektar. Östlich der Olgastraße ist die Bebauung fast vollständig abgeschlossen. Nur ganz im Süden ist noch ein Bauplatz unbebaut. Westlich der Olgastraße warten noch ca. 40 Bauplätze darauf, bebaut zu werden.

Fazit ist, dass die Durchgrünung des Quartiers sehr gut gelungen ist. Auch im Bereich der Dachbegrünung wurde viel erreicht. Dies ist insbesondere von Bedeutung, weil deren Umsetzung im Bebauungsplanverfahren „Dörnach-West“ bezweifelt wurde.

Ganz besonders gelungen sind die Ausgleichsflächen am Westrand des Gebietes und entlang des zentralen Grünzuges.

Um die Besiedlung mit weiteren Vogelarten zu beschleunigen, soll der Vorschlag des Büros „StadtLandFluss“ aufgegriffen und künstliche Nisthilfen angebracht werden. Denkbar wäre ein weiteres Schwalbenhaus, Nistkästen an Bäumen, an öffentlichen Gebäuden bzw. Garagen. Möglicherweise auch ein „Förderprogramm“ für künstliche Nisthilfen im Wohngebiet. Der Gemeinderat beschloss, dies nun am Runden Tisch „Biodiversität“ weiter  zu verfolgen.

5. Wirtschaftsplan 2018 und Finanzplan bis 2021 der Projektgesellschaft Ziegelhof GbR

Wirtschaftsplan 2018 und Finanzplan bis 2021 der Projektgesellschaft Ziegelhof GbR

Der  Beirat der Projektgesellschaft hat den Planentwurf am 10.10.2017 beraten und einstimmig beschlossen, den Gesellschaftern (Stadt Holzgerlingen und BBG) der Projektgesellschaft „Ziegelhof Holzgerlingen GbR“ zu empfehlen, den Wirtschaftsplan 2018 mit Vermögensplan 2018 und Finanzplan bis 2021 zu genehmigen. Dieser Empfehlung folgte der Gemeinderat.

 

6. Änderung Verwaltungsgebührensatzung

Die aktuellen Gebührensätze wurden letztmalig am 21.04.2015 angepasst. In einzelnen Bereichen sind insbesondere die Grund- bzw. Mindestgebühren nicht mehr praxisnah. Hier sind u.a. die Lohnsteigerungen Grund genug Anpassungen vorzunehmen.

Daher wird die Verwaltungsgebührensatzung zum 01.01.2018 in Teilbereichen  angepasst und geändert.

 

7. Verrechnung von Über- / Unterdeckungen im Bereich Abwasser

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8. Überprüfung der Gebührenhaushalte zum 01.01.2018 - Wasserzins

Alljährlich müssen die Versorgungsgebühren für Abwasser und Wasser neu kalkuliert und geprüft werden. Der Gemeinderat entschied nun den Wasserzins auch für das Jahr 2018 unverändert bei 1,80 €/m? zu belassen.

9. Überprüfung der Gebührenhaushalte zum 01.01.2018 - Abwassergebühren

Die Schmutzwassergebühren werden zum 01.01.2018 von 1,50 €/m³ auf 1,40/m³ gesenkt. Die Niederschlagswassergebühren werden von 0,45 €/m² auf 0,50 €/m² befestigter Fläche und Jahr erhöht, was insgesamt zu einer geringfügigen Absenkung der Gebühr führt.

10. Überprüfung Gebührenteil Friedhofsatzung zum 01.01.2018

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Friedhofsgebühren in Teilbereichen anzupassen, was zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4.000 € führen wird.

11. Gebühren Benutzung W3

Zum 01.01.2011 wurde die Benutzungsordnung mit Gebührenteil für die Benutzung der Räumlichkeiten im W3 erstellt.

Die gebührenpflichtigen Veranstaltungen ergaben in 2016 einen Einnahmeposten in Höhe von ca. 1000 €.

Nach 7 Jahren hält der Gemeinderat eine moderate Gebührenanpassung für angemessen, es werden sich hieraus Mehreinnahmen von ca. 250 € ergeben.

12. Überprüfung Benutzungsgebühren Stadthalle

Die Gebühren für die Benutzung der Stadthalle bleiben unverändert.

13. Überprüfung Gebühren Burg Kalteneck

Auch die Benutzungsordnung für die Burg Kalteneck wird aktuell nicht geändert und die Gebühren stabil gehalten.

14. EDV-Investitionsprogramm 2018

Der Gemeinderat genehmigte das EDV-Investitionsprogramm. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.

Die Netzwerk- und Systemadministration sieht für das Jahr 2018 folgende Maßnahmen vor:

Neubeschaffung der Telefonanlage im Rathaus und in den Schulen

Die EDV-Abteilung hat sich im Jahr 2017 mit der Konzeptionierung zur Neubeschaffung bzw. Austausch der städtischen Telefonanlagen im Rathaus, den Außenstellen und den Schulen befasst. Hierbei wurde zunächst festgelegt, dass eine Gesamtausschreibung für die Anlage im Rathaus inklusive der angebundenen Außenstellen, am Berkenschulzentrum inklusive der Amokanlage sowie am Schönbuch-Gymnasium inklusive der Amokanlage durchgeführt werden soll. Das Gesamtsystem der Telefonanlagen umfasst derzeit 450 Nebenstellen.

Die Ausschreibung wird dahingehend ergebnisoffen durchgeführt, als dass nicht im Vorfeld festgelegt ob ein Kauf/-Wartungsmodell oder ein Vollleasing durchgeführt wird.

Durch den Kauf der Anlage wird es ermöglicht, die Anlage auch länger als die mittlerweile standardisierte Leasingdauer von vier Jahren zu betreiben. Die Laufzeit einer Telefonanlage kann heutzutage mit rund 8-9 Jahren veranschlagt werden. Die derzeitige Anlage der Stadt wird bereits seit 2008 betrieben. Durch den Kauf der Anlage können auch die laufenden Kosten der Anlage reduziert werden. Des Weiteren sind Updates der Anlage auf neue Technologien jederzeit möglich. Bei einem Leasingvertrag wird durch solch ein Update der vereinbarte Zustand verändert und die Leasingkosten können sich während der Laufzeit erhöhen.

Im Bereich der Schulzentren wird das Amok-Alamierungssystem jeweils in die neue Anlage integriert, da eine „Ein-Produkt-Strategie“ angestrebt wird. Auch in diesem Bereich, gab es in den letzten Jahren Technologiefortschritte, die mit dieser Neubeschaffung genutzt werden können.

Erneuerung der Medientechnik in der Stadthalle

Im Jahr 2016 wurde bereits die Medientechnik im Rathaus und im Feuerwehrgerätehaus getauscht und durch eine zentrale Mediensteuerung ersetzt.

Im Jahr 2017 wurde nun ein Medienentwicklungskonzept für die Stadthalle und die Mensaerweiterung analog zu der verbauten Technik im Rathaus und Feuerwehrgerätehaus erstellt. Dies geschah in enger Abstimmung zur Planung der neuen Beleuchtungs- und Gebäudeleittechnik. Im Bereich der alten Stadthalle wurde bereits im Jahr 2017 ein neuer Beamer beschafft. Die restlichen Arbeiten können auf Grund der Belegungsdichte in der Stadthalle nicht mehr im Jahr 2017 umgesetzt werden. Dies soll nun im Frühjahr 2018 erfolgen. Die restlichen Mittel aus dem Jahr 2017 werden im Jahr 2018 daher neu angemeldet.

Die Medientechnik der Mensa-Erweiterung soll nun ebenfalls gleichzeitig erneuert und in das System der Stadthalle integriert werden.

Die Modernisierungen in der Stadthalle sind notwendig, da immer hochwertigere Veranstaltungen durchgeführt werden, die eine einfach zu bedienende, leistungsstarke und moderne Mediensteuerung benötigen.

Im Rahmen des Medienentwicklungskonzeptes wurde auch ein Lichtkonzept erstellt mit dem Ziel in der Stadthalle ausschließlich LED-Lampen einzusetzen. Dieses Projekt ist Bestandteil des Hochbauprogramms 2018.

Einführung eines Ticketsystems
Die Abwicklung von Aufträgen und Störungsmeldungen im IT-System der Stadt werden derzeit mit der „Hand am Arm“ durchgeführt. Zur Unterstützung der Systemadministration soll ein System beschafft und betrieben werden, in dem alle Anfragen und Störungen gebündelt werden, in dem man den Fortschritt der Lösungsfindung erkennen kann und in dem dann eine Wissensdatenbank für ähnliche Fehler aufgebaut wird. Nach Störungsbeseitigung erhält der Melder automatisiert eine Rückmeldung, so dass Routineaufgaben ebenfalls vom System übernommen werden.
 
Erweiterung des Dokumentenmanagementsystems Regisafe
Das zentrale Dokumentenmanagementsystem der Stadt Holzgerlingen Regisafe soll erweitert werden. Zunächst sollen weitere Arbeitsplätze lizenziert werden.
 
In einem weiteren Schritt soll das System weiter ausgebaut werden, um weiteren Fachverfahren aus dem Haus, wie Baurecht und Gewerberecht, als Datenspeicher zu dienen. Hierfür ist es gegebenenfalls erforderlich weitere Schnittstellen programmieren zu lassen.

Austausch und Erweiterung der elektronischen Zeiterfassung
Die Erweiterung der Zeiterfassung soll im Jahr 2018 im Waldfreibad, den Schulsekretariaten und in einem Pilotprojekt in einem Kindergarten erfolgen. So wird ermöglicht, dass in diesen Bereichen eine papierlose Abwicklung der Urlaube durchgeführt werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Daten zentral bei der Personalabteilung auflaufen und somit immer im Zugriff stehen. Langfristig sollen alle Mitarbeiter über die elektronische Zeiterfassung erfasst werden.

Neubeschaffung dienstlicher Mobiltelefone
Im Jahr 2018 sollen die dienstlichen Mobiltelefone der Stadt ausgetauscht werden. Um den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen Rechnung zu tragen, werden Smartphones vom Typ Apple iPhone beschafft. Hier ist es ohne weiteren Zusatzaufwand möglich, den hohen Anforderungen an den Datenschutz zur Endgeräteabsicherung gerecht zu werden.

Sonstiges & Störfälle
Nicht alles in der EDV ist planbar. Daher wird wieder ein Pufferbetrag eingeplant werden, der im Bedarfsfall zur Verfügung steht.

15. Beschaffung eines neuen Schlepper für den Bauhof

Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Beschaffung eines Fendt Schleppers für den Bauhof zu.

Der derzeitige Schlepper ist vom Baujahr 1992 und somit schon über 25 Jahre alt. Insgesamt war der Schlepper schon über 3.500 Betriebsstunden im Einsatz. Es gibt kaum noch Ersatzteile für den Schlepper um weitere fällige Reparaturen durchzuführen. In den vergangenen 2,5 Jahren wurden bereits 15 TEUR in die Instandhaltung des Schleppers investiert. Der Schlepper ist insgesamt nicht mehr zeitgemäß. Die Beschaffung bzw. die Lieferung eines neuen Schleppers dauert in der Regel mindestens 8 Wochen. Sollte der alte Schlepper aufgrund der vielen Mängel im Winter nicht mehr funktionsfähig sein, gibt es keine vergleichbare Ersatzmaschine im Fahrzeugbestand des Bauhofes und es könnte somit kein ordnungsgemäßer Winterdienst in der Stadt Holzgerlingen durchgeführt werden.

Die Fendt-Spezialtraktoren der 4. Generation haben sich mit Ihren Innovationen seit Jahren erfolgreich durchgesetzt. Die technischen Anforderungen beinhalten einen überragenden Arbeitskomfort sowie eine hohe Vielseitigkeit und Leistungsfähigkeit im Bereich der Arbeitshydraulik. Eine weitere weltweit einzigartige Innovation ist die niveaugeregelte Vorderachsfederung. Eine integrierte Wankabstützung sorgt für noch mehr Arbeitssicherheit.

Die Ersatzbeschaffung war für das Jahr 2018 ohnehin vorgesehen und wird somit vorgezogen.

Die Kosten für die Beschaffung eines neuen Schleppers inklusive Zubehör belaufen sich auf insgesamt brutto EUR 119.000,00. Die Kosten waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen und müssen nachfinanziert werden.

16. Anpassung Vergütung von Lerchenfenstern

Der Entschädigungssatz für das Anlegen von Lerchenfenstern wird von bisher   10 € zzgl. 10 € Verwaltungspauschale auf 20,00 € zzgl. Verwaltungspauschale = 30 €/Lerchenfenster angepasst.

Die Stadt verpflichtet sich im Rahmen von Ausgleichmaßnahmenkonzepten innerhalb von Bebauungsplangebieten zur Ausweisung von ökologischen Projekten. Dies sind z.B. Lerchenfenster, Blühquadrate / Buntbrachen oder Ackerrandschutzstreifen.

Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Baugebiet Dörnach-West müssen auf 30 Ar im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen Buntbrachen angelegt werden.

Die Entschädigungszahlungen, die die Landwirte üblicherweise über EU-Anträge erhalten, beträgt pro Hektar bei Buntbrachen nach FAKT 710 €.

Damit ein gewisser Anreiz entsteht, mit der Stadt eine Vereinbarung zu treffen, beschloss der Gemeinderat einen Entschädigungsbetrag je Hektar in Höhe von 750 € zu vergüten. Da lediglich 30 Ar benötigt werden, entspricht dies rund 250 €/Jahr.

17. Bürgermeisterwahl: Vorstellung der Kandidaten / Nutzung des Saales der Burg Kalteneck durch die Bewerberinnen und Bewerber

Am 23.11.2017 wird in der Stadthalle eine öffentliche Bewerbervorstellung durchgeführt.

Die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber können den Saal der Burg Kalteneck für maximal zwei Veranstaltungen kostenlos nutzen. Die Termine sind mit der Stadtverwaltung frühzeitig zu koordinieren.

18. Vergabe Breitband-Masterplan-Ausschreibung

Die Stadt Holzgerlingen hatte eine Analyse zur Verbesserung der Breitbandversorgung für das Gemeindegebiet ausgeschrieben. Ziel dieser Untersuchung ist die Erschließung der unterversorgten Gebiete sowie eine flächendeckende zukunftsweisende Erschließung von Objekten mit einer Bitratenversorgung im Gigabitbereich.

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden vier Firmen angeschrieben. Hierbei wurden drei Angebote vollständig und gültig abgegeben. Die Angebote wurden inhaltlich sowie rechnerisch überprüft und als vollständig und gültig bewertet.

Der Gemeinderat beschloss die Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung des Breitbandausbaus für die Stadt Holzgerlingen an die Firma RBS wave GmbH zum Angebotspreis von EUR 58.592,03 zu vergeben.

19. Antrag von Dr. Günther Schick auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag des amtierenden Gemeinderats Dr. Günther Schick auf vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gremium zu.

20. Nachrücken von Herrn Dr. Alexander Failenschmid in den Gemeinderat: Feststellung von Hinderungsgründen

Der Gemeinderat stellte fest, dass beim nachrückenden Stadtrat Dr. Alexander Failenschmid keine Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO vorliegen.

 

21. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

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