Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 17.07.2018, 18:30 Uhr

Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 17. Juli 2018, um  18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Holzgerlingen.

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit Fragen an die Verwaltung und den Gemeinderat zu stellen.

2. Jahresrechnung 2017

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2018 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt.

Der laufende Betrieb (Verwaltungshaushalt) schließt im Ergebnis mit Mehreinnahmen in Höhe von rd. 2,79 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung ab. Die Gründe hierfür lagen im Wesentlichen an höheren Steuereinnahmen (Gewerbesteuer) und Landeszuweisungen.
Dies hat dazu geführt, dass der Verwaltungshaushalt einen Überschuss in Höhe von 4.496.484,41 € (Plan: 1.827.000 €) erwirtschaften und diesen dem Vermögenshaushalt für die dort geplanten Investitionen zur Verfügung stellen konnte (sog. Zuführungsrate).
Die Zuführungsrate gibt die Leistungsfähigkeit einer Verwaltung wieder, da nach Abzug der Tilgungsverpflichtung die Restmittel voll für Investitionen verwendet werden können. Hier spricht man von der Netto-Investitionsrate oder der sog. „Freien Spitze“, welche im Jahr 2017 insgesamt 4.228.382,77 € beträgt.

Im Vermögenshaushalt werden die Investitionstätigkeit der Stadt abgebildet, auch dieser weist zum Ende des Jahres 2017 einen Überschuss aus, der Überschuss beträgt insgesamt 3.455.027,41 € und wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Gründe für dieses sehr positive Ergebnis waren
- die um rd. 2,67 Mio. € höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt,
- Baumaßnahmen, die im Folgejahr erst abgeschlossen und abgerechnet werden
- Haushaltsresten aus Vorjahren, die –wegen Umstellung zum 01.01.2018 auf das Neue Kommunale  
  Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)- nicht in das Jahr 2018 übertragen werden können und somit
  das Rechnungsergebnis 2017  verbessern
- sparsame Bewirtschaftung und eine Erbschaft der Bürgerstiftung von rd. 1  Mio. €.

Die allgemeine Rücklage hat zum Ende des Jahres 2017 einen Stand in Höhe von 7.010.940,74 €       (536,50 €/Einwohner).

Die Verschuldung der Stadt beträgt zum Ende des Jahres 2016 insgesamt 6.979.506 € (534,09 € / Einwohner). Davon entfallen auf den Kämmereihaushalt 1.778.745 €, auf die Wasserversorgung 243.500 € und auf die Abwasserbeseitigung 4.957.261 €. Der Schuldenstand von Gemeinden der gleichen Größenordnung in Baden-Württemberg beträgt 1.136 €/Einwohner. Somit liegt die Verschuldung der Stadt Holzgerlingen weit unter dem Landesdurchschnitt.

Die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung werden anhand von Grafiken kurz dargestellt und erläutert - diese können im Nachrichtenblatt vom 27. Juli 2018 nachgelesen werden.

 

3. Jahresabschluss 2017 - Stadtwerke Holzgerlingen

Die Stadtwerke Holzgerlingen sind aufgeteilt in die Sparten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Im Bereich der Wasserversorgung wurde im Jahr 2017 ein Gewinn in Höhe von 29.423,65 € (Plan: 40.000 €) erwirtschaftet.

Es wurden insgesamt 750.393 m? Wasser von der Ammertal-Schönbuchgruppe eingekauft und davon 646.121 m? an die Holzgerlinger Haushalte und Betriebe weiterverkauft. Dies entspricht einer Wasserverlustquote von 13,89 %.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung konnte im Jahr 2017 nur ein Verlust in Höhe von – 41.931,77 € verbucht werden. Hauptgründe hierfür sind weniger Gebühreneinnahmen und ein erhöhter Unterhaltungsaufwand. Die Gebühren in der Abwasserbeseitigung sind nach dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg so zu gestalten, dass maximal Kostendeckung erreicht wird. Da die Gebührenkalkulationen jedoch auf Planzahlen basieren ist eine Nachkalkulation anhand der tatsächlichen Ergebnisse notwendig. Dabei werden in der Regel Verluste bzw. Gewinne festgestellt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Gewinne innerhalb von 5 Jahren den Gebührenzahlern im Rahmen der Gebührenkalkulationen wieder gutgeschrieben werden. Genauso kann bei Verlusten verfahren werden. Der Gemeinderat wird jährlich über den Stand der Gewinne bzw. Verluste in der Abwasserbeseitigung informiert und fasst im Rahmen der vorgelegten Gebührenkalkulationen die entsprechenden Verrechnungsbeschlüsse, so dass sichergestellt ist, dass auf lange Sicht weder Gewinne noch Verluste in der Abwasserbeseitigung entstehen. Die Nachkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2017 wurde in der Gemeinderatsitzung vom 15.05.2018 behandelt.

4. Finanzzwischenbericht 2018

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die Haushaltssatzung mit dazugehörigem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen.

Der Haushaltsplan 2018 wurde erstmals gem. dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Baden-Württemberg aufgestellt. Er ist gegliedert in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt.
Der Ergebnishaushalt umfasst ordentliche Erträge in Höhe von 34.909.000 €, ordentliche Aufwendungen iHv. 33.784.000 €, was ein ordentliches Ergebnis/Überschuss von 1.125.000 € entspricht.

Der Finanzhaushalt umfasst alle Ein- und Auszahlungen, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der Investitions- und Liquiditätsplanung. Gem. dem Finanzhaushalt 2018 ergaben die Panzahlen, dass unser Kassenbestand um 3.025.500 € abnehmen wird.

Eine Kreditaufnahmen ist nicht vorgesehen, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen betrug 550.000 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkreditermächtigungen betrug 6.700.000 €.

Die Realsteuerhebesätze wurden festgesetzt für die Grundsteuer
•    für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)    auf 300 v.H.
•    für Grundstücke (Grundsteuer B)                    auf 310 v.H. und
•    die Gewerbesteuer                            auf 345 v.H.

Grundlage für die Planung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes 2018 bildeten der Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg vom 19. Juni 2017, das vom Gemeinderat am 18. Juli 2017 beschlossene Hoch- und Tiefbauprogramm für 2018, der am 26. September beschlossene Waldhaushalt sowie der am 07. November beschlossene Schuletat 2018. Auch die in 2017 beschlossenen Gebührenanpassungen und der Haushalt 2018 der Bürgerstiftung wurden berücksichtigt.
Zwischenzeitlich liegen die Konjunkturdaten aus der letzten „November-Steuerschätzung“ und neusten „Mai-Steuerschätzung“ vor, was zu Änderungen gegenüber den Planzahlen führt. Auch diverse Änderungen der eigenen Erträge und Aufwendungen sind erkennbar.   

Herauszuheben ist der Gewerbesteuerwegfall von aktuell rd. 2 Mio. €, der teilweise durch eine geringe Gewerbesteuerumlage von rd. 300.000 €, aber auch glücklicherweise durch voraussichtliche Mehreinnahmen über den Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung: +390.000 €, Investitionspauschale: +130.000 €, Sachkostenbeiträge +50.000 € und Einkommensteueranteil: 300.000 €) kompensiert wird. Unterm Strich bleibt aber ein Defizit von rd. 800.000 € im Steueretat.

5. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO 2. Halbjahr 2017 (Dezember 2017) und 1. Halbjahr (bis Juni 2018)

2. Halbjahr 2017 (Dezember 2017) und 1. Halbjahr (bis Juni  2018)

Bei der Stadtverwaltung sind Spenden eingegangen, die nun vom Gemeinderat nach folgender Auflistung genehmigt wurden:

    Tag der Zuwendung    Spender    Betrag    Verwendungszweck
                        
-    02.10.2017    Private Spende    240,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    18.12.2017    Private Spende    200,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    09.01.2018    Private Spende    500,00 €    Förderung gemeinnütziger Zwecke
-     11.01.2018    Private Spende    825,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    11.01.2018    Private Spende    360,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    28.02.2018    Private Spende    1.000,00 €    Förderung gemeinnütziger Zwecke
-     08.03.2018    Private Spende    825,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-     08.03.2018    Private Spende    255,75 €    Förderung der Altenfürsorge
-    08.03.2018    Private Spende    150,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    09.03.2018    Private Spende    300,00 €    Förderung gemeinnütziger Zwecke
-    12.03.2018    Private Spende    300,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    03.04.2018    Private Spende    4.876,72 €    Förderung gemeinnütziger Zwecke
-    10.04.2018    Private Spende    250,00 €    Förderung der Altenfürsorge
-    12.04.2018    Private Spende    400,00 €    Heinrich-Harprecht-Schule, Kl. 5
-    27.04.2018    Private Spende    120,00 €    Aktion Stolpersteine
-    16.05.2018    Private Spende    350,00 €    Jugendforum W3
-    28.05.2018    Private Spende    120,00 €    Aktion Stolpersteine
-    05.06.2018    Private Spende    550,00 €    Musikschule
-    19.06.2018    Private Spende    250,00 €    Förderung gemeinnütziger Zwecke
-    26.06.2018    Private Spende    115,00 €    Musikschule, Haidarzadah
                                      Summe    11.987,47 €    
                

Zusammen mit diversen anderen Klein- und Sachspenden ergibt sich folgende finanzielle Auswirkung für die Stadt Holzgerlingen:

Geldspenden über 100 €                             9.654,42 €
Sachspenden über 100 €                             2.655,75 €    
Klein- und Sachspenden bis 100,00 €          684,05 €
zusammen                                                    12.994,22 €

 

6. Übersicht über die Unterbringung von Flüchtlingen in Holzgerlingen


Wenn auch der Zustrom von Flüchtlingen seit 2017 stark abgesunken ist, müssen weiterhin zahlreiche Migranten auch in Holzgerlingen aufgenommen und untergebracht werden. In Holzgerlingen ist es gelungen, dass die Stadt frühzeitig und vorausschauend die Weichen gestellt hat, dass den Personen und Familien  in Holzgerlingen ordentlicher und ausreichender Wohnraum geboten wurde. Hierzu konnten aus eigenen Mitteln, bzw. durch ein zinsloses Darlehen der KFW zwei hochwertige Wohnheime für die Unterbringung von ca. 90 Personen errichtet werden.  

Bis zum Ende April waren 3 Objekte des Landkreises zur Erstunterbringung genutzt. (Hotel Bühleneck, das von der Stadt erstellte Objekt in der Erlachstr. 5 sowie das umgenutzte gewerbliche Objekt in der Max-Eyth- bzw. Robert-Bosch-Str.)

Zwischenzeitlich konnte mit dem Landkreis vereinbart werden, dass der Mietvertrag für das Objekt  Erlachstr. 5 an die Stadt Holzgerlingen zurückgegeben wird und die vorhandene Bewohnerschaft weitgehendst in die Anschlussunterbringung übernommen wurde. Damit konnte sichergestellt werden, dass die Stadt bereits frühzeitig die derzeit geltenden Aufnahmequoten für die Jahre 2018 und 2019 vollständig erfüllt. Damit wurde auch gesichert, dass die dort lebenden Familien weiter in das soziale Umfeld der Stadt integriert werden können.

Das in 2017 fertiggestellte Wohnheim in der Ahornstraße ist zwischenzeitlich voll belegt. Hier konnte vornehmlich für die Bewohner der zum Abriss vorgesehenen Objekte aus der Hinteren Straße, neuer Wohnraum angeboten werden.

Außer diesen beiden Wohnheimen hat die Stadt noch weitere Flüchtlingsfamilien in eigenen Wohnungen im Stadtgebiet, aber auch in zahlreichen angemieteten Privatobjekten untergebracht.

Zu den Zahlen:

Flüchtlinge in städtischen Wohnungen    200 Personen
Flüchtlinge in angemietetem Wohnraum     40 Personen

Flüchtlinge in der Erstunterbringung
bzw. nicht der Stadt zugewiesen    190 Personen

GESAMT    430 Personen

Fast alle unterbrachten Flüchtlinge erhalten derzeit noch Leistungen vom Landkreis oder Jobcenter. Die Kosten für die Unterbringung sind in der Summe für die Stadt kostendeckend.

7. Vereinbarung zur Unterbringerung von Flüchtlingen durch die Stadt Böblingen

Die Stadt Böblingen kann ihre derzeitige Aufnahmeverpflichtung zur Anschlussunterbringung nicht erfüllen. Die Stadt Böblingen ist deshalb auf die Stadt Holzgerlingen zugegangen, um nach entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen.

Die Einrichtung in der Max-Eyth-Straße 30 wird derzeit vom Landkreis Böblingen für Zwecke der Erstunterbringung genutzt. Da der Landkreis über genügend Kapazitäten verfügt, kann diese Einrichtung an die Stadt Böblingen untervermietet werden. Dadurch kann die Stadt Böblingen kurzzeitig entlastet werden bzw. hat noch etwas Zeit um auf eigener Gemarkung Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Modalitäten der Vereinbarung lauten wie folgt:

-    Untervermietung des Gebäudes an die Stadt Böblingen bis längstens 31.12.2019.
-    Belegung mit maximal 70 Erwachsenen Personen.
-    Holzgerlingen beteiligt sich nicht an der Betreuung – weder hauptamtlich noch ehrenamtlich
-    Bisherige Freistellungsplätze werden der Stadt Holzgerlingen weiterhin angerechnet.

Die Vereinbarung hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Stadt Holzgerlingen.
Auch werden dadurch nicht mehr Personen in Holzgerlingen untergebracht als bisher.  

8. Umgestaltung Haltepunkt Nord der Schönbuchbahn Auftragsvergabe

Auftragsvergabe

Vorgabe für die Fertigstellung der Umgestaltung am neuen Haltepunkt Hülben war die gleichzeitige Fertigstellung mit der Baumaßnahme an der Schönbuchbahn. Abstimmungsgespräche mit der Projektleitung der Schönbuchbahn haben einen zeitlich straffen und lückenlosen Bauablauf im Baubereich des Haltepunktes Hülben gezeigt. Eine bauliche Trennung zwischen neuem Bahnsteig und Umgestaltung des Vorbereiches ist nicht gegeben. Mehrere Gewerke wie zum Beispiel die Asphaltarbeiten und die Verlegung der Beleuchtungskabel sind ineinandergreifend. Ein weiterer Unternehmer in diesem engen Baufeld hätte zu Behinderungen und Abstimmungsproblematiken und somit zu Verzögerungen im Terminplan und Mehrkosten geführt.

Die Stadtverwaltung hat daher Gespräche mit der Firma Leonhard Weiss aus Göppingen aufgenommen und die fertiggestellten Ausschreibungsunterlagen übergeben. Diese Ausschreibungsunterlagen wurden auf Basis des Leistungsverzeichnisses der Baumaßnahme des Zweckverbandes Schönbuchbahn, unter Berücksichtigung der Lohnerhöhungen, von der Firma Leonhard Weiss ausgefüllt und der Stadtverwaltung wieder übergeben. Die Firma Leonhard Weiss bietet die Umgestaltung des Haltepunkt Nord mit einer Summe von 297.502,86 € an.

Die Gleichheit der Preise mit der Maßnahme des Zweckverbandes Schönbuchbahn wurde vom beauftragten Ingenieurbüro und der Stadtverwaltung verglichen und konnten in einem Bietergespräch mit der Firma bestätigt werden. Nicht vorhandene Positionen (z.B. Fundamente Fahrradständer, Sitzsteine am Kunstwerk) wurden erörtert und ein Nachlass von 2% und ein Skonto von 3% auf das komplette Angebot vereinbart. Somit ergibt sich, inklusive des Skontos, eine reduzierte Angebotssumme von 282.627,72 €.

Die Firma Leonhard Weiss sichert für die Umgestaltung des Bereiches Haltepunkt Hülben den 9. Dezember 2018 als gleichzeitiges Bauende mit der Baumaßnahme am Haltepunkt Hülben zu.

9. Asphaltsanierung Schulhof Schönbuch-Gymnasium Auftragsvergabe

Auftragsvergabe

Hinsichtlich notwendiger Asphalt- und Pflastersanierungsmaßnahmen am Schulhof des Schönbuch-Gymnasiums hat die Abteilung Tiefbau der  Stadtverwaltung Holzgerlingen die Planung und Ausschreibung der Sanierungsmaßnahme durchgeführt. Die Sanierung erfolgt innerhalb der Sommerferien.

An der öffentlichen Ausschreibung haben fünf Firmen teilgenommen.
Die Vergabe der Maßnahme wird an die günstigste Bieterin Firma Eurovia Teerbau, Renningen mit der Angebotssumme von 99.069,94 € brutto erfolgen.

10. Spielplatz Dörnach-West; Vorstellung der Entwurfsplanung

Das Stadtbauamt wurde mit der Planung der Spielplatzflächen im Neubaugebiet Dörnach West beauftragt.
Das Baugrundstück befindet sich am südlichen Ende des Neubaugebietes entlang des Wirtschaftsweges (Flurstück 5831) und kann zudem sehr gut durch zwei nördlich gelegene Anbindungswege von der Astrid- Lindgren- Straße aus erreicht werden.

Auch diese Planung wurde unter ein übergeordnetes Thema gestellt, das Motto des Spielplatzes lautet:  „Lotti in Holzgerlingen“
Das ca. 1680 qm große Grundstück ist ca. 70 m lang und 24 m breit. In ca. 1 m Tiefe befindet sich das Regenrückhaltebecken des Baugebiets. Hierfür müssen die Spielgeräte teilweise mit einer schwimmenden Bodenplatte fundamentiert werden und die Revisions-Schächte mit Zufahrten für die Wartungsarbeiten des RRB berücksichtigt werden.

Das Kernstück des Spielplatzes bildet ein Spielhaus in schwedischem Baustil, die „Villa Krippelbunt“ genannt wird. Das besondere an diesen Bauteilen ist das Fehlen der Rückwände, sodass hier ein sogenannter Puppenhauscharakter entsteht der für Transparenz, Einsicht und Sicherheit der Kinder sorgt.
Das kleine Mädchen Lotti mit den roten Haaren steht voller Stolz vor Ihrer Villa.
Im Garten steht auch ihr lustiges Pferd mit grauen Tupfen, Haltegriff und einem Gänseblümchen im Maul, das nur darauf wartet ausgeritten zu werden.

Die Lotti ist kein armes Mädchen, denn Sie besitzt eine Schatzkiste voller Goldmünzen, die inmitten des Gartens steht, die Schatzkiste eignet sich gut zum balancieren, sitzen und zum bewachen des Goldschatzes.  
Im Spielgarten befinden sich noch Balancierstangen und ein Gartenzaun zum draufsitzen und anlehnen. Ein Totenkopfäffchen und ein bunter Papagei sitzen auf einem Stamm und können beobachtet  und gestreichelt werden.

Für eine schwingende Bewegung der Kinder sorgt eine Nestschaukel die auch von mehreren Kindern mit viel Spaß gleichzeitig benutzt werden können.

Entlang des neuen Fußweges, aus grauem Betonpflasterbelag, sind zwei Trampoline in einer blauen EPDM Bodenschicht als Fallschutzbelag vorgesehen, beim hüpfen haben kleine und große Kinder riesigen Spaß.
Das Spielgerät Trampolin wurde bereits mehrfach bei der Verwaltung angefragt.

Im Anschluss ist noch ein Sandkasten, eingebettet in Großkiesel Natursteinen und Granitpflaster, für die ganz Kleinen vorgesehen. Die Fallschutzflächen für die Spielgeräte sind aus naturbelassenem Holzhäckselmaterial belegt und mit Granitgroßpflastersteinen als Einzeiler eingefasst.
Auf dem Spielplatzgrundrissplan  sind noch  insgesamt sechs Sitzbänke zum Ausruhen genießen und verweilen eingezeichnet.

Der große Freiflächenbereich aus Rasen bietet genügend Platz für weitere Aktivitäten und Spiele der Kinder.
Die Abgrenzung zwischen Spielplatz und Wohnbebauung wird durch eine zweireihige Hainbuchenhecke und 6 Bäume erzielt.
Die Spielbereiche werden im Süden mit verschiedenen Bäumen und einem Apfelbaum beschattet, auf dem Regenrückhaltebecken können keine Bäume zur Pflanzung vorgesehen werden.

Die Ausführung des Spielplatzes ist terminlich auf einen Baustart im April 2019 mit der Erschließungsgesellschaft abgesprochen. Die Fertigstellung des neuen Spielplatzes wird für Ende Juni 2019 angestrebt.

Für den Bau des Spielplatzes wurden durch den Erschließungsträger 120.000 € für die Spielgeräte und 70.000 € für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten bei den Erschließungskosten eingeplant. Die Planung bewegt sich innerhalb dieses Rahmens.

11. Stadion; Neubau von 2 Lagergaragen - Vorstellung der Planung

Das Stadtbauamt wurde beauftragt das Stadion auf den Bau einer Doppelgarage für weitere Lagerflächen für die Sportvereinigung zu untersuchen sowie das Baugesuch dazu zu fertigen. Der vorgeschlagene Standort am Sandplatz für Kugelstossen wurde von allen Beteiligten favorisiert.

Die Lager-Doppelgarage aus Betonfertigteilen würde an dieser Stelle ca. zur Hälfte im Erdeinbau ausgeführt werden. Die Garagen sollen ohne Mittelwand und ohne Fenster gebaut werden. Es ist geplant das Flachdach mit einer extensiven Begrünung auszuführen.

Das Bauwerk erhält einen Stromanschluss und wird an das bestehende Kanalnetz angeschlossen.
Es ist vorgesehen die Garagen im Herbst dieses Jahres zu bauen.

12. Bebauungsplanverfahren "Gewerbepark Sol, 6. Änderung"

Das Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss des Zweckverbandes Sol am 23.10.2017 offiziell in Gang gesetzt. Der Bebauungsplanvorentwurf wurde im November / Dezember 2017 öffentlich ausgelegt.

Seither ist die Verwaltung und das Planungsbüro dabei, die im Rahmen der Beteiligung vorgebrachten Anregungen aufzuarbeiten bzw. Änderungen im Hinblick auf den Bebauungsplanentwurf zu bearbeiten.

Folgende Punkte sind dabei von Bedeutung:

1.    Ausdehnung des Gewerbegebiets Richtung Westen

Ziel ist es, die bestehende Maybachstraße zu verbreitern und mit einem einseitigen Gehweg versehen in das neue Gewerbegebiet hineinzuführen. Dazu ist es erforderlich, das Plangebiet nach Westen auszudehnen. Im Ergebnis würde die Einmündung Maybachstraße / Maybachstraße auch neu gestaltet werden. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die nördlich davon liegenden Wohn- und Geschäftsgebäude weiterhin vernünftig angefahren werden können. Die Erweiterung bedingt auch Verschiebungen der Ausgleichsfläche und des bestehenden Baufensters am derzeitigen Bauende der Maybachstraße.

2.    Anbindung an Max-Eyth-Straße

Eine nochmalige Überprüfung hat ergeben, dass es sowohl verkehrstechnisch als auch bautechnisch große Vorteile hat, die Einmündung in die May-Eyth-Straße weiter nach Osten zu verschieben.

3.    Regenwasserableitung

Die Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt hat ergeben, dass es zweckmäßig ist, im nördlichen Feldweg einen ausreichend groß dimensionierten Regenwasserkanal einzuleiten, der alle Regenwässer aus den daran angrenzenden Baugrundstücken aufnehmen kann. Versickerungen müssen aufgrund der Geologie möglichst vermieden werden. Regenwasserrückhaltung bei einzelnen Bauvorhaben ist genehmigungstechnisch sehr aufwendig und schwierig.

4.    Geländeaufschüttung im Nordosten des Baugebiets

Das mittlerweile vorliegende geologische Gutachten kommt zum Ergebnis, dass Aufschüttungen / Auffüllungen bzw. Stützmauern nicht uneingeschränkt möglich sind. Hinzu kommt, dass insbesondere im nordöstlichen Baufeld ein Hangrutschungsbereich vorliegt. Jedenfalls wurde dies so vom geologischen Landesamt mitgeteilt. Dies bedeutet in der Summe, dass bei eventuellen Auffüllungen ein baulicher Mehraufwand entsteht. Anzustreben wäre eigentlich, möglichst ohne Geländeauffüllungen auszukommen.

5.    Im Rahmen der Auslegung des Vorentwurfes wurden zahlreiche Einwendungen der Breitensteiner Bürgerschaft vorgetragen. Thema ist ausschließlich der Fahrzeugverkehr von und zum Gewerbepark Sol. Gefordert wird, die Zufahrt via Breitensteiner Sträßle weiter zu reglementieren bzw. auf die Erweiterung Sol zu verzichten. Teilweise wurde darüber auch in der Presse berichtet.

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser geringfügigen Erweiterung des Gewerbegebiets nicht die gesamte Verkehrsproblematik des nördlichen Teils von Breitensteins angelastet werden. Es lässt sich noch nicht einmal annähernd herausfiltern, welches zusätzliche Verkehrsaufkommen durch diese Erweiterung generiert werden würde. Auch hat die Gemeinde Weil im Schönbuch im Beteiligungsverfahren diesbezüglich nichts vorgetragen.

Derzeit wird das städtebauliche Konzept im Büro Baldauf angepasst. Auf dieser Grundlage wird dann der Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet, der in der Herbstsitzung des Zweckverbandes Sol beschlossen werden soll.

13. Erschließungsarbeiten Gewerbegebiet Taubenäcker 1. Erweiterung; Ausschreibung Regenwasserrückhaltung und -ableitung

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Taubenäcker 1. Erweiterung“ ist seit März dieses Jahres rechtskräftig. Seit April dieses Jahres liegt auch die wasserrechtliche Erlaubnis zur Niederschlagswasserbeseitigung vor. Diese Erlaubnis gilt zunächst bis zum 31.12.2032.

Die Planung sieht vor, östlich des Gebiets eine Regenwassermulde zu bauen, in die im Wesentlichen die Dachflächen der künftigen Gebäude eingeleitet werden. Von dieser Mulde aus wird ein Kanal über einen öffentlichen Feldweg zum Eschelbach verlegt. Ein Drosselschacht regelt den maximalen Zufluss zum Eschelbach. Dieser ist entsprechend der Genehmigung auf maximal 7 Liter / Sekunde einzustellen.

Das gesamte Volumen der Mulde beträgt planmäßig 130 m³. Mit der Genehmigungsbehörde ist vereinbart und so auch in der Genehmigung festgehalten, dass zunächst nur die südliche Hälfte der Mulde mit etwa 70 m³ Fassungsvermögen gebaut werden soll.

Die Ausführung der Arbeiten ist im Herbst 2018 vorgesehen. Dazu ist es jetzt erforderlich, die Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten und über den Sommer auszuschreiben.

Vorgesehen ist eine öffentliche Ausschreibung mit Ausführung im Laufe des Oktobers 2018. Im Rahmen der Regenwasserplanung wurden anrechenbare Herstellungskosten von brutto rund 250.000,-- € angenommen.

Die Entsorgung des Abwassers und die Versorgung mit allen Medien erfolgt von der Tübinger Straße her. Dieser Teil der Erschließung soll aber erst im Zusammenhang mit den konkreten Bauvorhaben erfolgen.
Dann ist eine exakte Ermittlung hinsichtlich der Lage und der Kapazität möglich. Insbesondere auch im Hinblick auf eine eventuelle Gasversorgung.

Alle Kosten der Bauleitplanung sowie die Erschließung werden über die Grundstücksverkäufe refinanziert.

14. Dienstwagen für den Bürgermeister, Leasing-Neuvertrag

Bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.05.2017 wurde beschlossen, dass der neue Dienstwagen des Bürgermeisters, ein Leasingfahrzeug der Marke Mercedes-Benz, Modell C200T sein soll.

Der Verwaltung liegt mittlerweile ein Angebot der Mercedes-Benz Leasing GmbH eines einjährigen Leasingvertrags über ein identisches Modell, C200T vor.  

Die monatliche Leasingrate beträgt 341,82 € inkl. MwSt. und liegt damit rd. 222,00 € unter der aktuellen Leasingrate.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Dienstwagen des Bürgermeisters grundsätzlich über einen Leasingvertrag im jährlichen Rhythmus zu beschaffen, sofern keine wirtschaftlicheren Alternativen bestehen.  

15. Bekanntgaben und Verschiedenes -Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Die in der vergangenen Gemeinderatssitzung gefassten nichtöffentlichen Beschlüsse wurden der Öffentlichkeit durch Aushang im Sitzungssaal bekannt gegeben.

Der Bericht kann auch dem Nachrichtenblatt Nr. 30/2018 ab Seite 9 entnommen werden.

gez.
Ioannis Delakos
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

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