Stadt Holzgerlingen
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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.06.2010

vom 22.06.2010, 19:00 Uhr

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung über elf Punkte beraten und beschlossen.


Bebauungsplan ?Altenzentrum 1. Änderung? als Satzung beschlossen

Durch Beschluss des Gemeinderates am 21. April 2009 wurde das Bebauungs-planverfahren ?Erweiterung Altenzentrum 1. Änderung? mit örtlichen Bauvor-schriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB in Gang gesetzt. Der Bebauungsplanentwurf, der vom Gemeinderat am 12. Mai 2009 festgestellt wurde, hat die Interessen der Grundstückseigentümer schon weitgehend aufgegriffen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt.
Über alle zum Bebauungsplanentwurf eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen hat der Gemeinderat beraten. Die Hinweise des Landratsamtes Böblingen zum Bodenschutzkataster und die Anregungen von einem Angrenzer zur Grundflächenzahl, zur Dachneigung, zur Zulässigkeit von Garagen und Carports werden berücksichtigt; den übrigen Stellungnahmen kann nicht entsprochen werden. Der Gemeinderat hat im Anschluss daran den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.


Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss auch für den Bebauungsplan ?Wohnanlage Ahornstraße?

Die erneute öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind erfolgt. Eine Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf, Stand 26. Oktober 2009, hat bereits in der Gemeinderatssitzung am 20. April 2010 stattgefunden. Auf Basis dieses Abwägungsergebnisses wurde dann der erneute Be-bauungsplanentwurf, Stand 20. April 2010, verabschiedet und ausgelegt.
Die nun vorgetragene Anregung des Landratsamtes Böblingen zur redaktionellen Änderung der Bebauungsplanbegründung wird aufgegriffen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine neuen Stellungnahmen eingegangen. Somit sind keine weiteren Änderungen oder weiteren Abwägungsentscheidungen am Bebauungsplanentwurf erforderlich. Der Bebauungsplan ?Wohnanlage Ahornstraße? wurde somit als Satzung beschlossen.

Erschließungsmaßnahmen für die Wohnanlage Ahornstraße wurden beraten ? Für notwendig werdenden Abbruch und Neubau eines Schachtbauwerks bewilligt der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben

Die Erschließungsplanung für die Wohnanlage Ahornstraße kann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nahtlos angeschlossen werden. Der Gemeinderat beauftragte mit großer Mehrheit (5 Gegenstimmen der BNU-Mitglieder) die Verwaltung, die beschränkte Ausschreibung vorzunehmen und die Finanzierung im Nachtragshaushalt 2010 bzw. im Haushaltsplan 2011 fortzuschreiben.

Im Rahmen der Erschließungsplanung wird der Abbruch und der Neubau des Schachtbauwerkes Nr. 6185 sowie der Austausch des Drainagenwasserkanals vom Schacht Nummer 6170 bis 6172 erforderlich. Diese Arbeiten werden im Rahmen der Erschließung ?Wohnanlage Ahornstraße? mit ausgeschrieben.
Für das Ausfräsen des Drainagenkanals auf ca. 40,0 m Länge werden ca. 12.000,00 ? bereit gestellt.
Auf Anregung von Stadtrat Gotthilf Frasch (CDU) beschließt der Gemeinderat ? im Gegensatz zu den bisherigen Planungen - am südlichen Rand des Wohngebietes einen durchgehenden Parkstreifen mit Schotterrasen anzulegen. Diese könnten auch von zukünftigen Besuchern des Freizeitgeländes genutzt werden.


Neue Abwassersatzung wird erforderlich ? Einführung der gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010

Entsprechend den richterlichen Vorgaben muss rückwirkend zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr veranlagt werden. Das heißt, Abwassergebühren müssen künftig nach Schmutz- und Regenwasseranfall getrennt ermittelt und abgerechnet werden. Der Schmutzwasseranteil wird wie bisher nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Für den Regenwasseranteil gilt die versiegelte Fläche als Maßstab. Diese Grundlage muss nun zuerst erarbeitet werden.
Zur Vorbereitung der grundsätzlichen Entscheidungen wird aus der Mitte des Gemeinderates eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Regenwassergebühr soll nach dem flurstücksgenauen Gebietsabflussbeiwert abgerechnet werden.
Dieses Verfahren wird seitens des Gemeinderats und der Verwaltung im Ver-gleich zur Befliegung bevorzugt. Nicht nur, dass eine Befliegung in einem zeitlich begrenzten Rahmen erfolgen kann, darüber hinaus ist die Befliegung auch die teuerste Variante der Ermittlung der Versiegelungsflächen.


Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Gebiet ?Stäuchle / Schloßstraße? gefasst

Da es bislang nicht gelungen ist, eine Kanaltrasse unter dem Burgsee hindurch über eine private Grundstücksfläche zu erlangen, um damit die Entwässerungssituation im Einzugsbereich des Kanales Stäuchle entscheidend zu verbessern, soll nun ein Bebauungsplan zu einem Ergebnis führen. Gleichzeitig soll in diesem Verfahren die zukünftige Bebauung ringsum die Burg geregelt werden. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss.


Energetische Sanierungsmaßnahmen werden auch in Zukunft mit Nachdruck umgesetzt

Für diverse energetische Sanierungen wurden bisher Investitionen in Höhe von über 495.700 Euro durchgeführt. Der Gemeinderat wie auch die Verwaltung sind sehr darauf bedacht, bestehende öffentliche Gebäude möglichst energieeffizient zu betreiben und bei den Nutzern ein Bewusstsein zu schaffen, so dass möglichst gar keine Energie sinnlos verbraucht wird.

Um dieser Aufgabe noch besser gerecht werden zu können, soll geprüft werden, ob ein Hausmeister-Service im Bereich aller Heizungen in städtischen Gebäuden zu einer weiteren Energieeffizienz führen kann.


Neubau Kinderhaus Dörnach ? Fensterbauausschreibung wird aufgehoben

Da die Ausschreibung des Gewerks Fensterbau als Holz/ Alu-Konstruktion kein wirtschaftlich annehmbares Ergebnis brachte, wird sie aufgehoben. Die Fensterbauarbeiten werden als Aluminium-Konstruktion realisiert. Die Arbeiten werden zum Angebotspreis von 177.121,56 ? brutto an den günstigsten Bieter, die Firma Schmid + Drüppel aus Böblingen vergeben.


Neue Friedhofsatzung verabschiedet

Eine neue Friedhofsatzung wurde erforderlich um den Änderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und des Bestattungsgesetzes zu entsprechen. Der Gemeinderat hat diese geänderte Friedhofsatzung beschlossen. Der Gebührenkatalog wird als Bestandteil der Friedhofsatzung unverändert mit übernommen. Im Herbst erfolgt dann die jährliche Gebührenüberprüfung.


Verlängerung des Dienstleistungsvertrages im Bestattungswesen mit der Firma Hiller GmbH

Der Dienstleistungsvertrag Bestattungswesen mit der Firma Hiller Holzgerlingen vom 07.12.2006 könnte 2010 nach Ablauf der Laufzeit von vier Jahren gekündigt werden. Der Gemeinderat hat sich aber einstimmig für die Aufrechterhaltung des Dienstleistungsvertrages Bestattungswesen mit der Firma Hiller ausgesprochen. Ab 01.01.2011 werden die Leistungsentgelte um rund 4 % erhöht.


Jahresabschluss 2009 für die Stadtwerke und den Haushalt im Ergebnis festgestellt

?Eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von rund 2 Mio. Euro ist in der gegenwärtigen Zeit und im Vergleich zur Haushaltssituation vieler anderen Kommunen ein super Ergebnis? ? Bürgermeister Wilfried Dölker fasst das Wesentliche des Rechnungsergebnisses prägnant zusammen.

Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2009 sind im Anschluss an den Bericht in zusammengefasster Form aufgeführt. Auf der Einnahmeseite stechen die durchgängigen Mehreinnahmen ins Auge. Hier muss speziell die Gewerbesteuer genannt werden, die sich sowohl in Holzgerlingen als auch im Gewerbepark Sol völlig a-typisch verhalten hat. Gewerbesteuereinnahmen sind trotz des Krisenjahres 2009 wider Erwarten deutlich über den Planansatz gestiegen und haben sich positiv auf den Haushalt ausgewirkt. Zum Jahresende hin haben nicht erwartete Gewerbesteuernachzahlungen die Steuereinnahmen im Steueretat um rund 813.000 ? und über den Steuerausgleich mit Weil im Schönbuch bei den Erstattungen von Betriebsausgaben um weitere 825.000 ? steigen lassen. Nach Abzug der hierauf entfallenden Gewere4bsteuerumnlage von etwa 465.000 ?, verbleiben der Stadt immer noch fast 1,2 Mio. ?.

Aber auch der gesamte Betriebshaushalt wurde wirtschaftlich und sparsam ge-führt. Im Ergebnis konnte die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt um 2.032.000 ? gesteigert werden. Mit 2,665 Mio. ? wurde seit 2002 die dritthöchste Rate erzielt, wie das folgende Schaubild zeigt.

Die Stadt Holzgerlingen hat 2009 das Investitionsprogramm um 3,76 Mio. ? erhöht und sich damit in vorbildlicher Weise konjunkturgerecht verhalten, obwohl dieses Konjunkturpaket nur unter Einsatz der vorhandenen Rücklagemittel und einer Neuverschuldung im Kämmereihaushalt mit 2 Mio. ? zu stemmen war. Die nachfolgenden Einnahme- und Ausgabearten zeigen die Entwicklung im Vermögenshaushalt. Das Investitionsprogramm wurde weitgehendst wie geplant umgesetzt. Teilweise mussten sogar Ausgaben zeitlich vorgezogen werden.
Die Finanzierung des Vermögenshaushalts wurde durch die höhere Zuführungsrate erheblich gestärkt. Damit war es möglich, rund 1 Mio. ? einzusetzen, um 2009 nicht realisierte Einnahmen (Erlöse, Zuschüsse und Beiträge) sowie zeitlich vorgezogene Ausgaben abzudecken. Diese Abwicklung wird das Folgejahr entlasten. Außerdem konnte die Kreditermächtigung von 2 Mio. ? auf 1 Mio. ? gesenkt werden. Diese Kreditermächtigung wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen. Deshalb ist auch die Verschuldung im Kämmereihaushalt weiter gesunken.
Außerdem steht diesem Schuldenstand ein Rücklagenpolster von gegenwärtig fast 3,8 Mio. (einschließlich Stadtdarlehen) gegenüber.

Die Gesamtverschuldung (inklusive der Stadtwerke) beträgt summarisch 5,37 Mio. ? und liegt mit 570 Euro je Einwohner deutlich unter dem Landesdurch-schnitt von 945 Euro.

Beigeordneter und Kämmerer Manfred Brodbeck mahnte trotz des guten Ergebnisses zur Vorsicht: Mehr als bisher zu sparen sei nicht möglich ohne die Standards zu reduzieren. Auch wenn für das laufende Jahr 2010 eine ähnlich gute Entwicklung bei der Gewerbesteuer zu erwarten ist, muss mit zeitlicher Verzögerung ab 2011 wegen der höheren Steuerkraft und in Folge hoher Umlagen an Land und Landkreis mit einer negativen Zuführungsrate gerechnet werden.

     
     
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