Stadt Holzgerlingen
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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.10.2011

vom 18.10.2011, 19:00 Uhr

Ergebnisse des Klimaschutzkonzepts

Der Gemeinderat wurde über die im Vergleich mit anderen Kommunen sehr positiven Ergebnisse der Klimaschutzuntersuchung der Firma K & L informiert. Die letzte intensive Untersuchung im energetischen Bereich der städtischen Einrichtungen liegt bereits 10 Jahre zurück. Daher hatte sich der Gemeinderat nun wieder für die Beauftragung eines externen Unternehmens für die energetischen Untersuchungen der städtischen Einrichtungen ausgesprochen.
Mit dem jährlichen Energiebericht, den die Verwaltung erstelle, habe man bereits ein sehr gutes Konzept für kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten an der Hand, so Dipl. Ing. Stappenbeck von der Firma K & L. Der Untersuchungsrhythmus (10 Jahre) sei bei einer Stadt wie Holzgerlingen normal und angemessen.
Die Untersuchungsergebnisse lassen ? so Stappenbeck - auf eine stetige Umsetzung möglicher energetischer Sanierungen schließen und zeigen keine Auffälligkeiten von größerer Bedeutung.
Der Vorwurf von Stadtrat Heinz Renz, die Verwaltung würde energetische Einsparungen nicht zeitnah genug umsetzen und dadurch sinnlos Steuergelder ausgeben, fand bei dem restlichen Gremium kein Verständnis. Alle Mitarbeiter der Verwaltung seien darauf bedacht, Energie einzusparen, so Bürgermeister Wilfried Dölker. Da die Personalressourcen immer wieder an größeren Projekten festgebunden seien, könne eine kurzfristige zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung nicht ganz ausgeschlossen werden. Die von Stadtrat Renz angestrebte Teilnahme an dem Zertifizierungsprozess würde den Einsatz viel höhere Beträge erfordern, da zusätzliche Personalstellen geschaffen werden müssten. Um z.B. 5.000 ? zu sparen werden dann Personalkosten in Höhe von mehreren 10.000 ? notwendig. Dies ist aus Sicht des Bürgermeisters nicht angemessen.


Bebauungsplan ?Hülben II? in nächster Planungsphase
Gemeinderat beschließt Fortsetzung des Verfahrens


Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat in der Sitzung am 18.10.2011 die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Hülben II beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf soll in einer weiteren Beteiligungsrunde mit Bauplatzinteressenten, Eigentümern, sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und erörtert werden. Ganz bewusst wird dafür auch in Kauf genommen, dass der vorgelegte Bebauungsplanentwurf nochmals verändert und weiter entwickelt werden kann.

Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf werden verschiedene Baubereiche für Geschosswohnungen, Doppelhäuser, auch Reihenhäuser oder Einzelhäuser ausgewiesen. Es gibt Höhenbeschränkungen und Längenbeschränkungen um sicherstellen zu können, dass im Bereich der geplanten Einzelhaus- bzw. Doppelhausbebauung durch die Ausnutzung der Baufenster nicht völlig andere Gebäude errichtet werden können, als dies städtebaulich erwünscht ist. Offen ist der Gemeinderat und die Verwaltung für Überlegungen zu Baugemeinschaften und Bauformen, die auch den demografischen Wandel berücksichtigen.

Die Entwässerungsplanung und das Ausgleichskonzept zum Bebauungsplan müssen noch erarbeitet werden. Dies soll parallel zum weiteren Verfahren erfolgen.

Im Vorfeld hat die Verwaltung intensive Untersuchungen zu den Folgen von Hülben I und zu Baulücken im Bestand durchgeführt. Bürgermeister Wilfried Dölker betonte, dass die Stadt in den letzten Jahren eine Nachverdichtung im Bestand ermöglicht habe, die zusammengefasst rund 1.000 Wohneinheiten innerhalb dem Ortsgebiet Holzgerlingens zusätzlich gebracht habe. Die jetzt noch vorhandenen freien Grundstücke seien am Markt nicht verfügbar. Die Verwaltung hat dies detailliert erfasst. Die von der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung behauptete Fläche von rund 5 ha beinhaltet alle freien Flächen auch solche, die einer Bebauung nicht zugeführt werden können. Dazu zählen z.B. Flächen westlich des Sportplatzes an der Badstraße. Auch die großen Grundstücke im Bereich Panoramastraße und Wengertsteige lassen nur eine sehr eingeschränkte Bebauung zu.

Derzeit gibt es bei der Verwaltung laufend Bauplatzanfragen von Interessenten aus Holzgerlingen und auch von solchen, die in Holzgerlingen oder in unmittelbarer Umgebung arbeiten. Der Bedarf für weitere Bauflächen ist eindeutig gegeben.

Folgekosten eines Baugebiets
Im Bereich Hülben I konnte die Stadt eindrucksvoll belegen, dass die von der Arbeitsgruppe formulierten Erwartung, ein Baugebiet würde für die Stadt nur Folgekosten verursachen, zumindest für Holzgerlingen und Hülben I unzutreffend ist. Nach der Abrechnung des Baugebietes Hülben I und dem Verkauf aller städtischen Bauplätze blieb für die Stadt ein Nettobetrag von rund 6 Millionen Euro übrig. Die Verwaltung hat zudem eine Folgekostenberechnung aufgestellt, die belegt, dass Hülben I ohne volle Belegung aller Bauplätze bereits mittelfristig zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von mehreren 100.000 ?uro führt. Dies gilt nach Abzug der Kosten, die für die Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtung usw. anzusetzen sind.

Dass die Verwaltung bezüglich einer soliden und gründlichen Haushaltsführung Erfahrungswerte hat, ist belegt, so Bürgermeister Wilfried Dölker. Die Ergebnisse des städtischen Haushalts in den letzen Jahren belegen dies.

Auch die Integration der Neubürger sei sehr gut gelungen. Freizügigkeit gelte im Übrigen auch für Holzgerlingen. Der Bedarf ist eindeutig vorhanden, Alternativen sind nicht erkennbar.

Im Gemeinderat gab es eine rege Diskussion zu verschiedenen Punkten. Teilweise wurde diese auch emotional geführt. Auf Anfrage von Stadtrat Schmid, der sich auf die allgemeinen Anregungen des Landratsamts bezog, betonte Bürgermeister Wilfried Dölker, dass die Stellungnahme des Landratsamtes nach seiner Meinung an den Holzgerlinger Entwicklungen vorbeigeschrieben wurde. Es sei eben nicht zutreffend, dass es in Holzgerlingen jede Menge Reserven im Bestand gäbe. Außerdem hat das Landratsamt den Flächennutzungsplan mit einer Erweiterungsfläche von ca. 19 ha bis 2020 einst ohne Beanstandung genehmigt. Jetzt nimmt die Stadt lediglich eine Teilfläche von ca. 3,5 ha in Anspruch.

Auch das Verkehrsproblem kann nach Auffassung der Verwaltung zufriedenstellend gelöst werden. Der Anschluss der Olgastraße an den Kreisverkehr an der Maurener Straße sichert, dass Verkehrsteilnehmer, die auf überörtliche Straßen abfahren wollen ohne Belastung der Ortsdurchfahrt auf die B 464 gelangen können. Das Rückstauproblem in Holzgerlingen Nord besteht in Richtung Stadtmitte, nicht in Richtung des Baugebiets Hülben.

Die Infrastruktureinrichtungen in der Stadt sind ausreichend und können durch junge Familien, die ausdrücklich erwünscht sind, auch für die Zukunft aufgefüllt werden. Deshalb begrüße die Verwaltung die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens, möchte aber eine intensive Einbindung der Bauplatzinteressenten und der Grundstückseigentümer erreichen.
Der Gemeinderat hat wie eingangs bereits benannt, dem weiteren Verfahren mit großer Mehrheit zugestimmt. Die 4 Mitglieder der BNU haben gegen die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens gestimmt, alle anderen Fraktionen haben einstimmig zugestimmt.


Gebühren für Wasser und Abwasser werden ab dem 1. Januar 2012 erhöht

Der Wasserzins wird zum 01.01.2012 von 1,65 ?/m³ auf 1,70 ?/m³ angehoben.
Während die Kosten für den laufenden Betrieb nach der aktuellen Einschätzung in den nächsten Jahren relativ stabil bleiben, wird sich der Bezugspreis von der Ammertal-Schönbuch-Gruppe deutlich verteuern. Die Hauptursache dafür ist die von der Bodenseewasserversorgung geplante Preiserhöhung ab dem kommenden Jahr.

Zum 01.01.2012 werden auch die Schmutzwassergebühren von 1,24 ?/m³ auf 1,40 ?/m³ und die Niederschlagswassergebühren von 0,35 ?/m² auf 0,43 ?/m² befestigter Fläche und Jahr angehoben.
Dies wird - laut Beigeordnetem Brodbeck ? vor allem durch die kostenintensiven Unterhaltungs- und die Kanalsanierungsmaßnahmen der Kanalanlagen erforderlich.

Anpassung der Friedhofsgebühren zum Januar 2012

Die Friedhofsgebühren werden ebenfalls regelmäßig jährlich überprüft. Bei dem ?Kostenersatz für das Abräumen einer Grabstelle? zeigt sich ebenfalls, dass zum 1. Januar 2012 eine Anpassung erforderlich wird:
Einzelgrab von 90 ? auf 100 ?
Doppelgrab von 125 ? auf 150 ? 


Förderprogramm für Biotopvernetzung in Holzgerlingen beschlossen

In der Gemeinderatssitzung im Mai 2011 wurden Maßnahmen zur Biotopvernetzung auf der Gemarkung Holzgerlingen beraten. Mit der unteren Naturschutzbehörde, der örtlichen Landwirtschaft und der Arbeitsgruppe ?Umwelt-Klima-Freiraum? wurde der Sachverhalt beraten. Der Gemeinderat hat dazu ein kommunales Förderprogramm für die Landwirtschaft verabschiedet.
Gefördert werden z.B. Wegrand- und Gewässerstreifen, Baumquartiere u.a.m.
Außerdem soll zusätzlich das Anlegen von Blühstreifen und Lerchenfenstern sowie der Erhalt / die Neupflanzung von Obstbäumen entlang der Feldwege zum Wasserturm gefördert werden. Im Haushalt 2012 werden für das Förderprogramm 10.000 ? eingestellt. Das Programm startet am 1. Januar 2012. Ein entsprechender Biotopvernetzungsplan soll gemeinsam mit der Hochschule Nürtingen erarbeitet werden.


Geschwindigkeitsreduzierungen in Teilbereichen der Bühlenstraße befürwortet

Der Gemeinderat hat sich in der ersten Jahreshälfte bereits mit der Verkehrssituation in der Bühlenstraße befasst. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats am 19.07.2011 wurde nun im September 2011 erneut eine Verkehrsmessung über die Dauer einer Woche durchgeführt.
Die Zählung fand in beiden Fahrtrichtungen der Bühlenstraße etwa auf Höhe der Gebäude Bühlenstraße 15 und 16 statt. Damit wurde die Messung auf einem relativ geraden Teilstück ohne Einengungen in unmittelbarer Nähe durchgeführt.
Besonderheiten waren im Messzeitraum nicht zu verzeichnen (keine Ferien, keine Feiertage, keine besonders bedeutsamen Baustellen). Die Witterung in der Woche der Verkehrsmessung war sonnig und trocken. Das Freibad war jahreszeitbedingt bereits geschlossen, so dass der Ziel- und Quellverkehr zu und vom Freibad nicht vorlag.

Bei der Verkehrszählung in der Bühlenstraße im Juni 2011 wurden im Wochendurchschnitt 3.290 Fahrzeuge gezählt. Das Fahrzeugaufkommen bei der Messung im September lag damit um ca. 5,8 % höher als bei der Messung im Juni 2011. Ausschlaggebend für diesen Unterschied dürfte in erster Linie der Messstandort sein, der nun näher Richtung Stadtmitte lag.
Von den am 22.09.2011 gemessenen 3.788 Fahrzeugen waren 609 Fahrzeuge (= 16,1 %) um mindestens 5 km/h zu schnell (55 km/h oder schneller). Um mindestens 20 km/h zu schnell (70 km/h oder schneller) waren 45 Fahrzeuge (= 1,2 %). Der Anteil an zu hoher Geschwindigkeit in Richtung Hohenzollernstraße ist dabei etwas höher, als in die Gegenrichtung (2 % um mind. 5 km/h in Richtung Hohenzollernstraße zu schnell; 0,4% um mind. 5 km/h in Richtung Wengertsteige zu schnell).

Am 12. Oktober 2011 fand eine Verkehrsschau zur Bühlenstraße statt.
Die Auswertung der Unfallstatistik ergab im Bereich der Bühlenstraße keine nennenswerte Unfallhäufigkeit.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h als Streckengebot im westlichen Teilstück wird die Polizeidirektion mittragen. Für den restlichen Teil der Bühlenstraße (bis Einmündung Wengertsteige) wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht befürwortet. Durch das Streckengebot im Bereich des Zebrastreifens und der Engstelle werden die Verkehrsteilnehmer an dieser kritischen Stelle gezwungen, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Im Bereich östlich der Wengertsteige könnte die Bühlenstraße prinzipiell als Zone 30 ausgewiesen werden, wenn die baulichen Gegebenheiten diesen Anforderungen entsprechen.
Dazu muss die bisherige Fahrbahnbreite von etwa 7,85 m auf ungefähr 6,0 m auf einer Länge von rund 200 m reduziert werden, ggf. durch Ausweisung von Parkstreifen. Des Weiteren müsste die Gestaltung der auf der Nordseite der Bühlenstraße einmündenden Wege so verändert werden, dass ?rechts-vor-links? gilt; damit hätten diese Einmündungen auch geschwindigkeitsreduzierende Wirkung.

Der Gemeinderat hat sich für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im westlichen Teil der Bühlenstraße sowie einer Einrichtung einer 30-km/h-Zone im östlichen Bereich der Bühlenstraße ausgesprochen. Die Pläne bzw. die Maßnahmen für die erforderlich werdenden baulichen Maßnahmen zur Verringerung der Straßenbreite werden dann ? nach Ausarbeitung - im Gemeinderat diskutiert.


Beraten und beschlossen:

Die Gebührensätze für die Benutzung der Stadthalle, der Burg, der Sporthallen und des Freibads werden zum 01.01.2012 nicht verändert.

Für die Jugendräume des ?W3? wurde vom Gemeinderat eine Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen.

Der mit den Schulleitungen abgestimmte Schuletat wird in den Haushaltsplan 2012 übernommen.

Von der Abrechnung des Sanierungsgebietes Stadtmitte/ West hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen und eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ?Stadtmitte West? beschlossen. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt erst, wenn die Prüfung der Abrechnung durch das Regierungspräsidium abgeschlossen ist.

Der Gemeinderat hat den Baubeschluss für die Sanierung des Heimatmu-seums beschlossen und die Verwaltung mit der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Auch für die Kinderkrippe Taubenäcker wurde der Baubeschluss gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung

     
     
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