Stadt Holzgerlingen
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Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.04.2012

vom 24.04.2012, 19:00 Uhr

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. April nach der Ortsbesichtigung anlässlich des Themas „Beseitigung des Bahnübergangs an der Böblinger Stra-ße“ über dreizehn Punkte öffentlich beraten und beschlossen. <BR><BR><STRONG>Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Kernerstraße 2. Änderung“ gefasst<BR></STRONG>Für den Bereich der Flst. 4670, 4670/2, 4671, 4671/10 und 4669 (teilweise), entsprechend dem Abgrenzungsplan vom 28. März 2012, wird ein Bebauungs-planverfahren eingeleitet. <BR>Vorgesehen ist eine Wohnbebauung, die allerdings die Vorgaben der bestehen-den Bebauungspläne „Kernerstraße“ bzw. „Kernerstraße II“ in entscheidenden Teilen nicht einhält. Dies betrifft unter anderem die zulässige Traufhöhe, die Anzahl der Vollgeschosse, die Dachform bzw. die Dachneigung, die Erdgeschossfussbodenhöhe usw. Die unmittelbaren Angrenzer des Baugrundstückes wurden in einem gemeinsamen Gespräch über die beabsichtigte Bebauung und die Beschlusslage in den Gremien informiert.<BR><BR><STRONG>Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tübinger Straße – Im Hof“ wird öffentlich ausgelegt<BR></STRONG>Der Gemeinderat hat am 24. Januar 2012 die Aufstellung eines Vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für die Grundstücke im Bereich zwischen Apotheke und Gasthaus Lamm beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen (wir berichteten).<BR>Zwischen dem Maßnahmenträger BBG und dem Bäckereibetrieb Wanner GmbH wird eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen, die immissionsschutz-rechtliche Belange und Zufahrtsmöglichkeiten durch die TG in den rückwärtigen Bereich des Bäckereigrundstückes behandelt. <BR>Zeitgleich mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 24. April 2012 werden die Behörden und sonstigen TRÖB am Verfahren beteiligt. Wegen der Fristen ist ein Satzungsbeschluss frühestens am 19. Juni 2012 möglich. Der Durchführungsvertrag muss vor dem Satzungsbeschluss geschlossen werden. <BR><BR><STRONG>Ergänzung der Regelungen der Kindergarten-/ Krippengebühr für ver-längerte Nutzungszeiten <BR></STRONG>Abschnitt I der Kindergartengebührenregelung wird durch folgenden Absatz 7 ergänzt:<BR>7. Den Gebühren nach Abschnitt I Ziffer 1, 3 und 5 liegt eine wöchentliche Betreuungszeit von 30 Stunden zugrunde. Wird diese Betreuungszeit durch eine interne Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kindergartenträger erhöht, so fällt hierfür eine Zusatzgebühr an. Dieser Zuschlag beträgt je 0,5 Stunden Mehrbetreuung pro Woche 1,50 € pro Monat. Er wird zusätzlich zu den sich nach Abschnitt I Ziffer 1,3 und 5 ergebenden Gebühren für 12 Monate pro Jahr erhoben.<BR><BR><STRONG>Anmeldezahlen für das Schuljahr 2012/ 2013 in den weiterführenden Schulen haben Auswirkungen auf den Schulstandort Holzgerlingen<BR></STRONG>Die aktuellsten Anmeldezahlen zeichnen für die Werkrealschule Holzgerlin-gen/Altdorf ein besonders kritisches Bild. Ungeachtet der Tatsache, dass die zur Klassenbildung mindestens notwendigen 16 SchülerInnen nicht erreicht werden, müssen alle angemeldeten SchülerInnen aus Holzgerlingen und Altdorf zusammen in der Werkrealschule Holzgerlingen unterrichtet werden. Sollte sich diese Situation im nächsten Jahr wiederholen oder noch verschärfen, müssten die Schüler in jahrgangsübergreifender Form in Holzgerlingen untergebracht werden.<BR>Die Otto-Rommel-Realschule wird trotz deutlichem Schülerrückgang 5-zügig. Für die potentiellen Außenklassen an der Adolf-Rehn-Schule in Altdorf gingen allerdings zu wenig Anmeldungen ein, so dass die angestrebten zwei Außenklassen zu klein wären. Das Schulamt kann sie daher nicht genehmigen. <BR>Durch die Abwanderung des letzten Doppeljahrgangs im Schuljahr 2011/2012 kann am Schönbuch-Gymnasium eine Steigerung der Anmeldezahlen für die neuen Fünftklässler um 19% verkraftet werden. <BR>Somit können im kommenden Schuljahr alle angemeldeten Kinder in den Holzgerlinger Schulen untergebracht und aufgenommen werden. Für die Zukunft wird über eine interkommunale Abstimmung bezüglich der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen nachzudenken sein. <BR><BR><BR><STRONG>Die Musikschule kann auf ein erfolgreiches Jahr 2011 zurückblicken; Gebührenänderungen werden dennoch erforderlich<BR></STRONG>Die Tätigkeit bzw. das Angebot der Musikschule ist schwerpunktmäßig in drei Bereiche gegliedert: Grundstufe (Rhythmik, Glockenspiel, Vorschulflöten, Sopranblockflöten und Flötenensemble), weiterführender Unterricht (Klavier, Keyboard, Gitarre, Violine, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Gesang und Schlagzeug) und weiteren Projekten bzw. Kooperationsarbeiten z.B. mit den Holzgerlinger Schulen, Auftritte von Schülerinnen und Schülern bei der Seniorenrundfahrt, im Haus am Ziegelhof und vieles mehr. <BR>Seit dem 1. Juli 2008 obliegen die Gesamtleitung der Musikschule sowie die organisatorische Betreuung des Musikhauses Susanne Staiger-Böttinger. <BR>Zur Mitfinanzierung der Betriebsausgaben der Musikschule tragen die Gebühreneinnahmen aus der Grundstufe sowie die Entschädigungen für die Raumgestellung und Organisation beim weiterführenden Unterricht bei. <BR>Die Planzahlen 2012 wurden an Hand der derzeit bekannten Daten fortgeschrieben. Danach kann mit einem geringeren Abmangel gerechnet werden. Hierfür sind insbesondere die Personalausgaben verantwortlich. Da bei der Grundausbildung kein wesentlicher zahlenmäßiger Zuwachs erfolgt, kann der Bedarf im Rahmen der bereits bestehenden Gruppen gedeckt werden und lässt die Personalausgaben sinken. Allerdings fallen dafür die für den eingeplanten Zuwachs eingehenden Gebühren aus und egalisieren die Wenigerausgaben zum Teil. Der Abmangel sinkt auf 30.500 € ab. Da der jährlichen Abmangel für den reinen Unterrichtsbetrieb (ohne Raumgestellung) in einem Rahmen zwischen 25.000 € und 30.000 € bleiben soll, wurde eine Gebührenanpassung erforderlich und wurde nun vom Gemeinderat verabschiedet.<BR><BR><STRONG>Die Gebührenordnung für die Holzgerlinger Musikschule wurde neu gefasst: <BR></STRONG>Die Musikschule Holzgerlingen unterrichtet nach den Plänen und Richtlinien des Verbandes Deutscher Musikschulen. <BR>Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober eines Jahres und endet grundsätzlich am 30. September des darauf folgenden Jahres. Dies gilt auch für die Fälle, die nach dem 01. Oktober aufgenommen werden. <BR>Die Schüler werden für ein Musikschuljahr angemeldet. <BR>Abmeldungen sind nur schriftlich möglich.<BR>Die Unterrichtsgebühren werden am Anfang des laufenden Monats zahlungsfällig. Sie werden für 12 Monate erhoben (auch während den Ferien). Abbuchungsermächtigung wird erbeten.<BR><BR>Unterrichtsgebühren<BR>Grundstufe<BR>seit 01.10.2010 ab 01.10.2012<BR>Rhythmik und musikalische Früherziehung (Gruppenunterricht)<BR>Unterrichtszeit 50 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat <BR>für das erste Kind, das an der Musikschule unterrichtet wird 20,00 € 21,50 €<BR>für das zweite Kind, das an der Musikschule unterrichtet wird 17,50 € 18,50 €<BR><BR>Grundausbildung Blockflöte ( Gruppenunterricht )<BR>Unterrichtszeit 35 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat <BR>für das erste Kind, das an der Musikschule unterrichtet wird 20,00 € 21,50 €<BR>für das zweite Kind, das an der Musikschule unterrichtet wird 17,50 € 18,50 €<BR><BR>Altflötenunterricht ( Kleingruppenunterricht ) <BR>Unterrichtszeit 30 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 27,50 € 29,50 €<BR><BR>Weiterführende Instrumente/Unterricht:<BR>wie z.B.: Klavier, Keyboard, Violine, Gitarre, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Gesang<BR><BR>Einzelunterricht: <BR>Unterrichtszeit 30 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 60,00 € 62,50 €<BR>Unterrichtszeit 45 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 85,50 € 89,00 €<BR>Doppelunterricht: <BR>Unterrichtszeit 30 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 40,00 € 42,50 €<BR>Unterrichtszeit 45 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 57,00 € 60,00 €<BR><BR>Leihgebühr für Musikinstrumente im Monat 12,50 € 12,50 €<BR><BR>Orchester, Spielkreise, Bands im Monat nach Vereinbarung<BR><BR>Nehmen zwei oder mehr Geschwister am Unterricht auf weiterführenden Instrumenten teil, so entrichtet nur ein Kind die volle Gebühr. Für Geschwister gilt eine Ermäßigung von 30 % je Kind. Bei unterschiedlichen Monatsgebühren innerhalb einer Familie wird jeweils die höchste Gebühr als erstes Einzelentgelt (ohne Ermäßigung) festgelegt. <BR><BR>Ermäßigte Gebühr Einzelunterricht: <BR>Unterrichtszeit 30 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 42,00 € 43,75 €<BR>Unterrichtszeit 45 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 59,50 € 62,30 €<BR>Ermäßigte Gebühr Doppelunterricht: <BR>Unterrichtszeit 30 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 28,00 € 29,75 €<BR>Unterrichtszeit 45 Minuten pro Woche, Gebühr im Monat 39,90 € 42,00 €<BR><BR>Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.10.2012 in Kraft.<BR><BR>In den Gebührensätzen für die weiterführenden Instrumente sind jeweils 2,00 € für Raumgestellung und Organisation enthalten. <BR><BR><STRONG>Leicht angestiegene Fallzahlen in der Kriminalstatistik sind kein Grund zur Sorge <BR></STRONG>Die Polizeidirektion Böblingen hat vor kurzem die Kriminalstatistik 2011 für den Landkreis Böblingen vorgestellt. <BR>In Holzgerlingen waren die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr mit 477 er-fassten Straftaten etwas höher (Vorjahr 440). Die Aufklärungsquote lag bei 58,5 % (Vorjahr 66,4 %). Die Häufigkeitszahl (Anzahl der Straftaten auf 100.000 Einwohner) lag 2011 bei 3.749 (zum Vergleich: Landkreis Böblingen = 4.356, Land BW = 5.420 und Regierungsbezirk Stuttgart = 5.086).<BR>Steigerungen der Fallzahlen gab es vor allem im Bereich der Sachbeschädigun-gen (119 Vorkommnisse wurden angezeigt) und des schweren Diebstahls (67 angezeigte Fälle). <BR>Bereits im Verwaltungsausschuss wurde die Kriminalstatistik von Polizeihaupt-kommissar Klaus Bürkle, Postenleiter in Holzgerlingen, ausführlich vorgestellt. Die Zunahme bei vereinzelten Tatbereichen sei auf Wellenbewegungen zurückzuführen, die im normalen Bereich liegen. In Holzgerlingen gebe es keine besorgniserregenden Auffälligkeiten. <BR><BR><STRONG>Beraten und beschlossen: <BR></STRONG>Der Auftrag zur Asphaltierung der Lichtenstein- und Bebelbergstraße sowie des Brühlweges wird zum Angebotspreis von 139.381,28 € an den günstigsten Bieter, Firma Adolf List Reutlingen, vergeben.<BR><BR>Für die Benutzung von Räumen im Haus am Ziegelhof wird folgende Entgeltregelung beschlossen:<BR>1. Für Kurse und ähnliche Aktionen von Dritten auf eigenes Risiko gilt ab dem 01.07.2012 *bzw. bereits ab Inbetriebnahme folgende Gebührenrichtschnur:<BR>Raum jeweils pro angefangene Stunde örtliche Vereine und Sonstige<BR>deren Gleichgestellte <BR>.1 Gymnastikraum neu* 8,00 € 12,00 € <BR>.2 Fernsehraum 8,00 € 12,00 €<BR>.3 Bücherei 3,00 € 5,00 €<BR>.4 Werkraum 8,00 € 12,00 €<BR>2. Für die Nutzung der Begegnungsstätte ist die Gebührenordnung anzuwenden.<BR><BR>Stadtinspektor Jan Stäbler wurde zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Holzgerlingen bestellt.<BR><BR>Das zuletzt mit Beschluss vom 17.05.2011 neu festgelegte Sanierungsgebiet „Stadtmitte Nord“ im Bereich Tübinger Straße/ Schloßstraße wird erweitert; die hierfür erforderliche Satzungsänderung wurde beschlossen.<BR>
     
     
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