Stadt Holzgerlingen
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Landtagswahl 2026

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimmabgabe entscheiden Sie mit, wer Baden-Württemberg in den kommenden Jahren regiert.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen. Ebenso wurde erstmalig bei einer Landtagswahl das Wahlalter  auf 16 Jahre gesenkt.

Was ist neu bei der Landtagswahl 2026?

Rund 7,7 Millionen Menschen sind laut Statistischem Landesamt bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt. Das sind so viele wie noch nie. Durch die Absenkung des Wahlalters ist auch der Anteil der Erstwahlberechtigten höher als bei vorigen Landtagswahlen – rund 650.000 Menschen und damit 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten können am 8. März 2026 erstmals ihre Stimme abgeben. 

Mit Ausnahme des Jahres 2021 ist die Zahl der Wahlberechtigten damit seit der ersten Landtagswahl 1952 von Wahl zu Wahl stets angestiegen.

Was Sie über die Landtagswahl 2026 wissen müssen

So funktioniert die Wahl

Erkärvideo des Landeszentrale für politische Bildung: So wird bei der Landtagswahl 2026 bei der Briefwahl und im Wahllokal gewählt

Vor der Wahl: die Wahlbenachrichtigung

Vor der Landtagswahl erstellt die Stadt Holzgerlingen ein Wählerverzeichnis. Darin stehen alle, die zur Wahl zugelassen sind – so wird sichergestellt, dass nur Wahlberechtigte wählen und niemand doppelt abstimmt. Die Daten dafür kommen vom Bürgeramt.

Etwa drei Wochen vor der Wahl bekommen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Darin stehen: 

  • das Wahllokal und die Öffnungszeiten,
  • der Wahltermin und die Wählernummer,
  • sowie Hinweise zur Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung oder Ihrem Ausweis kann man am Wahltag im Wahllokal wählen.

Gut zu wissen: Man muss sich nicht extra anmelden, um zu wählen. Wenn man wahlberechtigt ist, wird man automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Die Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, können Sie ganz bequem per Briefwahl abstimmen. Mit Ihren Briefwahlunterlagen können Sie von zu Hause – oder von überall – wählen.

So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht ganz einfach mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können die Unterlagen aber auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen, indem Sie – wie im folgenden Absatz beschrieben – einen Wahlschein beantragen.

Das ist in Ihren Briefwahlunterlagen enthalten

  • Ihr Wahlschein
  • der amtliche Stimmzettel für Ihren Wahlkreis
  • ein Stimmzettelumschlag
  • ein Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Stadt Holzgerlingen

Wenn Sie die Unterlagen persönlich im Rathaus abholen, können Sie dort auch gleich wählen und alles direkt abgeben.

So funktioniert die Briefwahl

  1. Lesen Sie sich die Hinweise in den Unterlagen gut durch.
  2. Füllen Sie den Stimmzettel aus.
  3. Stecken Sie ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie den Umschlag.
  4. Unterschreiben Sie den Wahlschein.
  5. Stecken Sie alles in den Wahlbriefumschlag und schicken Sie ihn zurück.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Stadt Holzgerlingen sein. Schicken Sie ihn am besten ein paar Tage vorher ab – oder werfen Sie ihn direkt in den Rathausbriefkasten.

Briefwahl beantragen

Sie können am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen? Kein Problem – dann können Sie mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum oder per Briefwahl wählen.

So kommen Sie an Ihre Briefwahlunterlagen

Sie können die Briefwahl beantragen, sobald Sie ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben:

  • persönlich im Rathaus im Wahlbüro
  • schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
  • oder online über die Seite briefwahl.holzgerlingen.de (möglich bis Mittwoch, 4. März 2026, 12:00 Uhr).

Wenn jemand die Unterlagen für Sie abholt, braucht diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (eine Vollmacht finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Vornamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Anschrift
  • und – wenn bekannt – Ihre Wählernummer

Fristen

Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor der Wahl, Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, im Wahlbüro Holzgerlingen eingehen. Wenn Sie kurzfristig erkranken, können Sie die Briefwahl auch noch am Wahltag, Sonntag, 8. März 2026, bis 15 Uhr im Bürgeramt beantragen.

Tipp: Sie können die Briefwahl auch schon früher beantragen. Die Unterlagen werden aber erst verschickt, wenn die Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse zugelassen und die Stimmzettel gedruckt sind. Diese Zulassungen erfolgen Mitte Januar – die für die Zulassung maßgebliche Sitzung des Landeswahlausschusses findet voraussichtlich in diesem Zeitraum, spätestens am 19. Januar 2026, statt.

Stimmzettel und Stimmabgabe

Bei der Landtagswahl 2026 haben Sie zum ersten Mal zwei Stimmen. Damit entscheiden Sie sowohl, wer Sie direkt im Wahlkreis vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.

Musterstimmzettel zur Landtagswahl 2026 
Musterstimmzettel zur Landtagswahl 2026

So ist der Stimmzettel aufgebaut

Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerberinnen und Bewerber, die in Ihrem Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.

Die Reihenfolge sieht so aus:

  1. Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
  2. Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
  3. Bei der Erststimme stehen nach den Bewerberinnen und Bewerbern von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
  4. Danach die Einzelbewerberinnen und Einzelbewerberin der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.

Ihre zwei Stimmen

Sie haben zwei Kreuze zu vergeben:

  • Erststimme – für die Person, die Ihren Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
  • Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.

Ihre beiden Stimmen können Sie derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.

So läuft die Stimmabgabe ab

Am Wahltag gehen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung sowie Ihrem Personalausweis in Ihr Wahllokal. Dort bekommen Sie den Stimmzettel ausgehändigt und gehen in die Wahlkabine.

Hier geben Sie Ihre Stimmen geheim ab.

Machen Sie Ihr Kreuz (✗) klar und deutlich in den Kreis neben dem Namen oder der Partei, die Sie wählen möchten. Bitte keine Kommentare, Zusätze oder Streichungen – das macht den Stimmzettel ungültig.

Wenn Sie Hilfe brauchen:

Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettelschablone verwenden. Sie dürfen sich im Wahllokal auch von einer Hilfsperson helfen lassen.

Öffentliche Stimmenauszählung

Die öffentliche Stimmenauszählung ist in der Landeswahlordnung und im Landtagswahlgesetz geregelt:

Landtagswahlgesetz § 39: Öffentlichkeit der Ergebnisfeststellung
Das Wahlergebnis ist in öffentlicher Sitzung zu ermitteln und festzustellen.

Landeswahlordnung § 37: Schluss der Wahlhandlung
Ist die Wahlzeit abgelaufen, wird dies vom Wahlvorsteher bekannt gegeben. Von da ab sind nur noch die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen ist der Zutritt zur Stimmabgabe zu sperren. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Vorsitzende dies festzustellen und die Wahlhandlung für geschlossen zu erklären.

Häufige Fragen

Was, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekomme?

Wenn Sie drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unverzüglich im Wahlbüro im Rathaus. Dort kann geprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ob Ihre Adresse korrekt ist. Nur wer im Wählerverzeichnis steht, darf wählen.

Kann ich meinen Wahlort ändern?

Sie sind immer einem bestimmten Wahllokal in Ihrem Wohnort zugeordnet. Wenn Sie am Wahltag dort nicht wählen können, können Sie einen Wahlschein beantragen, um per Briefwahl oder mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises zu wählen. Den Wahlschein erhalten Sie im Wahlbüro der Stadt Holzgerlingen – persönlich, schriftlich oder online.

Wie funktioniert die Briefwahl genau?

Mit der Briefwahl können Sie schon vor dem Wahlsonntag abstimmen – bequem von zu Hause oder unterwegs. Sie beantragen Ihre Briefwahlunterlagen beim Wahlbüro der Stadt Holzgerlingen.

Die Unterlagen enthalten alles, was Sie brauchen: Stimmzettel, Wahlschein und Umschläge. 

Sie füllen den Stimmzettel aus, stecken diesen in den Stimmzettelumschlag und verschließen ihn. Sie unterschreiben den Wahlschein und stecken diesen gemeinsam mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag und schicken so alles rechtzeitig zurück. Der Brief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Stadt Holzgerlingen ankommen.

Amtliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026

 
Logo Landtagswahl

Weitere Informationen zur Landtagwahl 2026 erhalten Sie auf den Internetseiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Wahlleitung

Jan Stäbler

Jan Stäbler

Hauptamtsleiter
N.1-32

Tel.: (07031) 6808-120
Fax: (07031) 6808-99120

Hier finden Sie die amtlichen Wahlergebnisse der letzten Wahlen:

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.