Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Schöffenwahl 2023

Das Verfahren zur Gewinnung neuer Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 wurde unlängst gestartet. Die Stadt Holzgerlingen ist ebenfalls dazu aufgerufen Frauen und Männer zu gewinnen, die am Amtsgericht Böblingen und am Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.


Voraussetzungen für das Schöffenamt

Grundvoraussetzung für Ihre Bewerbung über die Stadt Holzgerlingen ist, dass Sie in Holzgerlingen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind lediglich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind:

  • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
  • Hauptamtlich Tätige in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
  • Religionsdiener
     

Darüber hinaus werden an die Schöffen keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Das Schöffenamt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die insbesondere für die Eignung sprechen. So sollen Schöffen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

  • soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • logisches Denkvermögen und Intuition
  • berufliche Erfahrung
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen,
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit.


Zum Verfahren und Ihrer Bewerbung

Wenn Sie sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt bewerben möchten und in Holzgerlingen wohnhaft sind, können Sie Ihre Bewerbung noch bis zum 28. April 2023 im Rathaus abgeben oder einwerfen.

Für die Vorbereitung der Schöffenwahl und die Erstellung der sogenannten Vorschlagslisten sind die Kommunen zuständig. Über die endgültige Aufstellung der Vorschlagsliste wird der Gemeinderat dann im Mai 2023 in öffentlicher Sitzung beschließen.

Nach Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeinderat, deren Auslegung und Bekanntmachung, wird diese dem Amtsgericht vorgelegt. Ein Platz auf unserer Vorschlagsliste sollte allenfalls als Teilerfolg verbucht werden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Genauer gesagt wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen, wodurch mindestens die Hälfte aller BewerberInnen unberücksichtigt bleiben.


Bewerbungsformulare können Sie ab sofort an der Info-Theke im Rathaus abholen oder online herunterladen. Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste schicken Sie bitte bis spätestens 28. April 2023 per Post an die Stadt Holzgerlingen, Hauptamtsleiter Jan Stäbler, Böblinger Str. 5-7 in 71088 Holzgerlingen oder per Fax an (0 70 31) 6808 – 99120 bzw. per E-Mail an wahl@holzgerlingen.de.

 

Bitte beachten

Die gesetzlich notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf) Ihrer Bewerbung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht.

Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an die Geschäftsstelle des Kreistags beim Landratsamt Böblingen. Weitere und umfangreichere Informationen erhalten Sie jederzeit auch über die Internetseite www.schoeffenwahl.de.

 
 
 
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