Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Das Verfahren zur Gewinnung neuer Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 wurde unlängst gestartet. Die Stadt Holzgerlingen ist ebenfalls dazu aufgerufen Frauen und Männer zu gewinnen, die am Amtsgericht Böblingen und am Landgericht Stuttgart als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
Grundvoraussetzung für Ihre Bewerbung über die Stadt Holzgerlingen ist, dass Sie in Holzgerlingen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind lediglich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind:
Darüber hinaus werden an die Schöffen keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Das Schöffenamt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die insbesondere für die Eignung sprechen. So sollen Schöffen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:
Zum Verfahren und Ihrer Bewerbung
Wenn Sie sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt bewerben möchten und in Holzgerlingen wohnhaft sind, können Sie Ihre Bewerbung noch bis zum 28. April 2023 im Rathaus abgeben oder einwerfen.
Für die Vorbereitung der Schöffenwahl und die Erstellung der sogenannten Vorschlagslisten sind die Kommunen zuständig. Über die endgültige Aufstellung der Vorschlagsliste wird der Gemeinderat dann im Mai 2023 in öffentlicher Sitzung beschließen.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeinderat, deren Auslegung und Bekanntmachung, wird diese dem Amtsgericht vorgelegt. Ein Platz auf unserer Vorschlagsliste sollte allenfalls als Teilerfolg verbucht werden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Genauer gesagt wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffen, wodurch mindestens die Hälfte aller BewerberInnen unberücksichtigt bleiben.
Bewerbungsformulare können Sie ab sofort an der Info-Theke im Rathaus abholen oder online herunterladen. Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste schicken Sie bitte bis spätestens 28. April 2023 per Post an die Stadt Holzgerlingen, Hauptamtsleiter Jan Stäbler, Böblinger Str. 5-7 in 71088 Holzgerlingen oder per Fax an (0 70 31) 6808 – 99120 bzw. per E-Mail an wahl@holzgerlingen.de.
Bitte beachten
Die gesetzlich notwendigen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf) Ihrer Bewerbung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens veröffentlicht.
Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an die Geschäftsstelle des Kreistags beim Landratsamt Böblingen. Weitere und umfangreichere Informationen erhalten Sie jederzeit auch über die Internetseite www.schoeffenwahl.de.
Böblinger Straße 5-7
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