Stadt Holzgerlingen
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Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

Ablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Gebühren

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

keine

 
 

Ansprechpartner

Florian Neukirch

Bauamtsleiter

N.0-08

Tel.: (07031) 6808-200
Fax: (07031) 6808-99200

Sabine Kälble

Bauamt

N.0-09

Tel.: (07031) 6808-201
Fax: (07031) 6808-99201

Renate Binder

Baurecht

N.0-13

Tel.: (07031) 6808-204
Fax: (07031) 6808-199

Judith Maurer

Bauamt

N.0-09

Tel.: (07031) 6808-202
Fax: (07031) 6808-99202

Zuständiges Amt

Bauamt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Montag - Freitag: 08:00 - 12:15 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.