Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Die Agentur für Arbeit kann Kosten für Ihre Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein übernehmen.
Vorher prüft sie, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
Sie können ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen.
Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie auch nach einem Bildungsgutschein fragen. Ansprechpartner ist dann das Jobcenter.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur andere Möglichkeiten vorschlagen. Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermittlungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.
keine
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71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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