Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Höhe und Dauer:
Phase 1: 1.-6. Monat
Phase 2 ab dem 7. Monat für weitere 9 Monate
Nach der Phase 1 können Sie den Zuschuss für 9 Monate weiter erhalten. Inwieweit eine erneute Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden.
Sie können zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen und der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht mehr gefördert werden. Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn für Sie keine geeigneten Stellenangebote vorhanden sind und Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen. Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein. Ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.
Ein Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann mehrfach bewilligt werden. Dazu müssen seit dem Ende der letzten Förderung mehr als 24 Monate vergangen sein.
Den Gründungszuschuss müssen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragen:
Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einreichen. Dafür brauchen Sie:
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