Stadt Holzgerlingen
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Persönliche Arbeitslosigkeit melden

Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich vorher persönlich arbeitslos melden.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung

  • bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
  • sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.

Ablauf

Sie müssen sich persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten dabei die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Den Antrag geben Sie nach Terminabsprache ab.

Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf (auch formlos)

Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.

Rechtsgrundlagen

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2014 freigegeben.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.