Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbaumaßnahmen müssen Sie anzeigen.
Anzeigepflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber
Hinweis: Anzeigepflichtig sind auch Sprengungen, die nicht mit Explosivstoffen, sondern mit pyrotechnischen Gegenständen (steinbrechende Kartuschen) durchgeführt werden.
Nicht anzeigen müssen Sie Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind, zum Beispiel in Steinbrüchen.
Sie müssen die Anzeige schriftlich und in doppelter Ausfertigung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Kommt es nach Erstattung der Anzeige zu Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige, müssen Sie eine Änderungsanzeige ebenfalls in doppelter Ausfertigung einreichen.
Hinweis: Sie müssen keinen Lageplan einreichen, wenn Sie in der Anzeige die Entfernung der Sprengstelle zu folgenden Einrichtungen angegeben haben:
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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