Stadt Holzgerlingen
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Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Unterlagen

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Gebühren

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Formulare

 
 

Ansprechpartner

Astrid Hinrichs

Steuern & Haushalt

A.0-21

Tel.: (07031) 6808-371
Fax: (07031) 6808-99371

Michaela Frenzer

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-373
Fax: (07031) 6808-99373

N. N.

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-372
Fax: (07031) 6808-99370

Zuständiges Amt

Finanzverwaltung

Böblinger Straße 5
71088 Holzgerlingen

Montag - Freitag: 08:00 bis 12:15 Uhr
Dienstag:             14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:         14:00 bis 18:00 Uhr

Steuern und Haushalt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.