Stadt Holzgerlingen
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Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung

Sobald eine Landesstraße neu gebaut oder geändert werden soll, muss für dieses Bauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, wenn dafür nicht bereits ein Bebauungsplan vorliegt. Dies ist ein mehrstufiges Verfahren, in dessen Verlauf das Regierungspräsidium als zuständige Planfeststellungsbehörde verschiedenste Stellungnahmen einholt sowie alle Interessen berücksichtigt, um schließlich über das Bauvorhaben zu entscheiden.

Sollten Sie durch eine solche Baumaßnahme betroffen sein, können Sie im Laufe des Planfeststellungsverfahrens innerhalb bestimmter Fristen Einwendungen dagegen vorbringen.

Ablauf

Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben können Sie während des Anhörungsverfahrens vorbringen. Dieses Verfahren findet zu Beginn der gesamten Planfeststellung statt. Nachdem das Regierungspräsidium die vollständigen Pläne vom Bauträger erhalten hat, holt es Stellungnahmen aller vom Bauvorhaben betroffenen Behörden ein und versendet die Pläne auch an die Gemeinden, die im Einzugsbereich der Maßnahme liegen. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Plan spätestens drei Wochen nach Erhalt für einen Monat öffentlich auszulegen.

In diesem Zeitraum können Sie sich die Pläne ansehen. Wenn Sie Einwendungen haben, müssen Sie diese schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der zuständigen Stellen einreichen. Dafür haben Sie nach Beendigung der Auslegungsfrist noch zwei Wochen Zeit.

Sobald die Einwendungsfrist verstrichen ist und alle angeforderten Stellungnahmen vorliegen, findet unter Umständen ein Erörterungstermin statt. Wenn mehr als 50 Einwendungen fristgerecht eingegangen sind, benachrichtigt die Planfeststellungsbehörde nicht jeden einzelnen, wann die Erörterung stattfindet, sondern informiert die Beteiligten durch eine entsprechende Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt sowie in den örtlichen Tageszeitungen. Dies muss mindestens eine Woche vor dem Termin stattfinden.

Hinweis: Die behördlichen Stellungnahmen müssen spätestens drei Monate, nachdem sie die Pläne erhalten haben, vorliegen.

Während des Erörterungstermins können Sie nochmals Ihre Einwendungen mündlich vorbringen.

Nach Abwägung aller Argumente entscheidet die Planfeststellungsbehörde über das Bauvorhaben und erstellt den Planfeststellungsbeschluss.

Hinweis: Die Planfeststellungsbehörde hat die Möglichkeit, mit dem Beschluss bestimmte Auflagen für den Bauträger zu verbinden.

Auch über den Planfeststellungsbeschluss muss sie das Regierungspräsidium informieren. Dieser Informationspflicht kommt es nach, indem der Beschluss zugestellt und/oder in den Gemeinden öffentlich für zwei Wochen ausgelegt wird. Über die Auslegung informiert sie die Behörde durch Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt sowie in den örtlichen Tageszeitungen, wenn insgesamt mehr als 50 Personen davon betroffen sind. Beachten Sie, dass in dem Beschluss auch die Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist.



Voraussetzungen

Sie sind von der Baumaßnahme betroffen.

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.