Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Als Selbständige oder Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:
Ausnahmen bestehen für
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Einkommen, dem Beitragssatz und dem gewünschten Anspruch auf Krankengeld.
Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nach dem persönlichen Versicherungsrisiko, zum Beispiel nach Alter oder Vorerkrankungen und nicht nach dem Einkommen.
Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.
Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen.
Die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater kann zusätzliche Kosten verursachen.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
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Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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