Stadt Holzgerlingen
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Wehrbeschwerde vorbringen

Sind Sie von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr Ihrer Meinung nach unrichtig behandelt worden? Dann haben Sie das Recht, Beschwerde einzulegen.

Achtung: Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten hat keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Sie Beschwerde gegen einen Befehl einlegen, müssen Sie diesen trotzdem ausführen.

Hinweis: Sie können Ihre Beschwerde jederzeit zurücknehmen.

Ablauf

Sie können die Beschwerde schriftlich oder mündlich vorbringen. Bei  einer mündlichen Beschwerde fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an. Sie haben das Recht, eine Abschrift zu verlangen.

Über Ihre Beschwerde wird schriftlich entschieden. Den Bescheid erhalten Sie mit der Post. Bei positiver Entscheidung sorgt die zuständige Stelle für Abhilfe. Wenn Ihre Beschwerde zurückgewiesen wird, erhalten Sie mit dem Bescheid auch eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung. Aus dieser geht hervor, wo und binnen welcher Frist Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen können.

Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.