Stadt Holzgerlingen
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Kündigung während der Pflegezeit - Zustimmung beantragen

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Beschäftigten, pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akuten Pflegesituation entweder kurzfristig selbst zu pflegen oder eine Pflege zu organisieren.

  • Bei der kurzzeitigen Pflegeverhinderung dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben.
  • Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen länger zuhause pflegen. Sie werden dann vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt. Die Pflegezeit kann maximal sechs Monate für jeden pflegebedürftigen Angehörigen dauern. Der Anspruch besteht nicht, wenn Sie in der Regel 15 oder weniger Beschäftigte haben.

Pflegende Angehörige haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Sonderkündigungsschutz besteht vom Zeitpunkt der Ankündigung der Pflege bis zu deren Beendigung. Nur in Ausnahmefällen können Sie in dieser Zeit der oder dem Beschäftigten kündigen.

Ablauf

Die Zustimmung zur Kündigung können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie entscheidet über die Zulässigkeit der Kündigung und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Unterlagen

Nachweise zum Kündigungsgrund

Voraussetzungen

Sie benötigen die Zustimmung der zuständigen Stelle.

Gebühren

je nach Einzelfall: zwischen EUR 200,00 und 1.000

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.