Stadt Holzgerlingen
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Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Ablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Voraussetzungen

Keine.

Gebühren

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Rechtsgrundlagen

Entfällt.

 
 

Ansprechpartner

Reiner Mikolaj

Bauhofleiter

Tel.: (07031) 6808-241
Fax: (07031) 6808-99241

Miriam Gmoser

Straßenverkehrsbehörde

A.1-54

Tel.: (07031) 6808-167
Fax: (07031) 6808-99167

Ursula Kleider

Assistentin des Bauhofleiters

Tel.: (07031) 6808-242
Fax: (07031) 6808-99242

Zuständiges Amt

Bauhof

Erlachstraße 7
71088 Holzgerlingen

Montag bis Donnerstag
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.45 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.