Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Ohne passende Umweltplakette dürfen Sie in Umweltzonen nur fahren, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung haben.
Für Prüfungs-, Probe-, oder Überführungsfahrten mit Zeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen müssen Sie keine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese Fahrten sind automatisch von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen.
Achtung: Für die "Diesel-Verkehrsverbote" in Stuttgart gelten Sonderregelungen.
Informationen dazu können Sie der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart entnehmen.
Klären Sie zuerst, ob eine Nachrüstung technisch machbar ist. Wenn nicht, müssen Sie sich dies bescheinigen lassen von
Hinweis: Wurde Ihr Fahrzeug vor 1971 erstmals zugelassen, müssen Sie dies nicht gesondert bestätigen lassen. Die Fahrzeugpapiere reichen als Nachweis aus.
Prüfen Sie, wofür Sie eine Ausnahme benötigen und ob es sich dabei um Fahrten im öffentlichen Interesse oder in wichtigen Einzelfällen handelt.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie in der Regel schriftlich beantragen. Bei den meisten Behörden liegen Formulare aus.
Der weitere Verfahrensablauf ist unterschiedlich. Erkundigen Sie sich vor Ort.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrten erhalten, beispielsweise:
Eine Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel auch für alle anderen grünen Umweltzonen in Baden-Württemberg. Dafür muss der Fahrtzweck auch in der anderen Umweltzone vorliegen. Als Nachweis müssen Sie die erteilte Ausnahmegenehmigung bei Fahrten in baden-württembergischen Umweltzonen immer mitführen und gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.
Je nach Stadt- oder Landkreis sind diese unterschiedlich.
Beachten Sie, dass auch Kosten für eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit Ihres Fahrzeugs anfallen.
Böblinger Straße 5-7
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