Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind und einer Erwerbstätigkeit nachgehen beziehungsweise nachgehen möchten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Achtung: Die Beschäftigung dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten haben. Die Arbeitserlaubnis müssen Sie schon für die bestehende Duldung beantragen.
Hinweis: Geduldete mit einer Ausbildungsduldung haben nach erfolgreichem Abschluss ihrer qualifizierten Berufsausbildung einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Sie müssen den Aufenthaltstitel schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.
Anschließend erhalten Sie entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:
Hinweis: Ob Sie die Arbeitserlaubnis erhalten, richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In folgenden Fällen erhalten Sie keine Aufenthaltserlaubnis:
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Böblingen unter folgendem Link:
https://www.lrabb.de/,Lde,(anker14716885)/start/Service+_+Verwaltung/Auslaender_+und+Staatsangehoerigkeitswesen.html#anker14716885
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