Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Die Approbation müssen Sie formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie müssen den Antrag unterschreiben. Er muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben wollen.
Sie werden innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildung müssen Sie nachweisen. Schicken Sie dazu Diplome oder Prüfungszeugnisse zusammen mit einer Konformitätsbescheinigung an die zuständige Stelle. Gegebenenfalls müssen Sie Nachprüfungen- und/oder Kenntnisprüfungen ablegen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Im Original oder amtlich beglaubigte Kopie:
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) von Ihnen verlangt werden. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Die Approbation erhalten Sie, wenn Sie
Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Ausbildung muss dabei an einer anerkannten Hochschule stattgefunden haben.
Ausstellung der Approbation: EUR 250,00
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.