Stadt Holzgerlingen
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Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:

  • Mittagessen
    Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
  • Lernförderung
    Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
  • Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf)
    Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in zwei Teilbeträgen zum ersten Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr
  • Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
    Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für
    • Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
    • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
    Übernahme der Kosten für:
    • eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
  • Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

Ablauf

Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.

Unterlagen

  • Für den Antrag auf persönlichen Schulbedarf:
    • Schulbescheinigung
  • Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
    • Bestätigung der Teilnahme
  • Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
    • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
  • Für den Antrag auf die Pauschale zur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten:
    • Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

  • Die Familie erhält:
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Asylbewerberleistungen (Anspruch kann bestehen)

Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).

  • Kind ist unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
    Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein.
  • Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule
  • Kind erhält keine Ausbildungsvergütung (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII)
  • für die Übernahme der Mittagessenskosten:
    • Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
    • Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt (gilt nicht für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII).
  • für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
    • Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
    • Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
  • für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.

Formulare

 
 

Ansprechpartner

Elke Herrmann

Sozialamt

N.1-43

Tel.: (07031) 6808-163
Fax: (07031) 6808-99163

Zuständiges Amt

Sozialamt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Montag - Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
 

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.