Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Wenn Sie eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Hochschulqualifikation bewerten lassen. Die Bewertung
Sie soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. Aus der Zeugnisbewertung können Sie keine Rechtsansprüche ableiten. Eine verbindliche Anerkennung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie
Mehr zu den reglementierten Berufen und über das Anerkennungsverfahren lesen Sie im Kapitel „Berufliche Anerkennung“.
Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung erhalten Sie im Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie anschließend per E-Mail an die zuständige Stelle. Drucken Sie es zusätzlich aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Post.
Danach erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Die Bewertung erhalten Sie, nachdem
Sie erhalten sie als Kurzfassung, die Sie beispielsweise als Beilage für Bewerbungsunterlagen verwenden können, sowie als Langfassung, die ausführlichere Informationen enthält.
Da der Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland davon abweichen kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Stelle.
Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:
Tipp: Das Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine Liste über Abschlüsse, für die keine Zeugnisbewertung durchgeführt werden kann.
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