Stadt Holzgerlingen
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Ausländischer Hochschulabschluss - Bewertung beantragen

Wenn Sie eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Hochschulqualifikation bewerten lassen. Die Bewertung

  • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
  • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
  • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

Sie soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. Aus der Zeugnisbewertung können Sie keine Rechtsansprüche ableiten. Eine verbindliche Anerkennung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
  • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Mehr zu den reglementierten Berufen und über das Anerkennungsverfahren lesen Sie im Kapitel „Berufliche Anerkennung“.

Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung erhalten Sie im Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

Ablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie anschließend per E-Mail an die zuständige Stelle. Drucken Sie es zusätzlich aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Post.

Danach erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Die Bewertung erhalten Sie, nachdem 

  • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
  • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
  • Sie die Gebühren bezahlt haben.

Sie erhalten sie als Kurzfassung, die Sie beispielsweise als Beilage für Bewerbungsunterlagen verwenden können, sowie als Langfassung, die ausführlichere Informationen enthält.

Da der Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland davon abweichen kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Unterlagen

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:

  • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
  • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation beziehungsweise unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt beziehungsweise akkreditiert sein. Die Qualität des Abschlusses muss den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
  • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.

Tipp: Das Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine Liste über Abschlüsse, für die keine Zeugnisbewertung durchgeführt werden kann.

Gebühren

  • für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
  • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
  • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00

Rechtsgrundlagen

 
 
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.