Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen (natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und nicht rechtsfähige Vereine) müssen unter Umständen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen und der zuständigen Stelle mitteilen.
Sie können sowohl eine natürliche Person im Unternehmen als auch eine natürliche Person von außerhalb bestellen (externe Datenschutzbeauftragte).
Die Datenschutbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte muss
Datenschutzbeauftragte sind der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt. Sie sind auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Achtung: Wenn Sie die Bestellung vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. In Einzelfällen sind auch höhere Beträge möglich.
Sie müssen den Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen.
Anschließend müssen Sie die Bestellung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schriftlich oder online mitteilen.
keine
Sie müssen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen
Unabhängig von der Anzahl der mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen müssen Sie in folgenden Fällen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen:
Als Datenschutzbeauftragte dürfen Sie nur Personen bestellen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Tipp: Um die Fachkunde sicherzustellen, gibt es verschiedene Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Datenschutzbeauftragte.
Böblinger Straße 5-7
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Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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