Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen.
Dies ist in folgenden Fällen sinnvoll:
Sie müssen den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bei dem Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, einlegen:
Verwenden Sie das Formular, das dem Vollstreckungsbescheid beigefügt ist.
Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit ab an:
In dem anschließenden Gerichtsverfahren prüft das Gericht, ob die Forderung berechtigt ist.
Achtung: Ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid schiebt eine Zwangsvollstreckung nicht hinaus. Hat das Gericht schon Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet, können Sie Vollstreckungsschutz beim zuständigen Gericht beantragen.
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Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.10.2015 freigegeben.
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