Den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird von der zuständigen Stelle aufgehoben, sobald die unten genannten Voraussetzungen vorliegen. .
Die Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpägagogisches Bildungsangebot wird beantragt von :
Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.
Beantragt die bisher besuchte Schule die Aufhebung des Anspruchs, muss sie folgende Unterlagen vorlegen:
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.
Das Lernverhalten und der Leistungsstand des Kindes lassen erkennen, dass es voraussichtlich auch ohne ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.
keine
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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