Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert mit dem BW-e-Gutschein die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle).
Die Förderung beträgt 1.000 Euro.
Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen M1 und N1 sind folgende Zielgruppen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:
Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:
Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:
Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage der L-Bank.
Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de .
Füllen Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag aus.
Sie müssen die Bestellung des neuen Fahrzeugs bei der Antragstellung nachweisen.
Verwenden Sie das online bereitgestellte Verwendungsnachweisformular.
Fügen Sie dem Verwendungsnachweis einen Nachweis über die Zulassung des Fahrzeuges in Baden-Württemberg bei, wenn Sie die Zulassung bei Antragstellung nicht schon nachgewiesen haben.
Den Verwendungsnachweis mit Anlagen schicken Sie elektronisch an elektromobilitaet@l-bank.de.
Die Zuwendung erhalten Sie in einer Summe, wenn Sie den Verwendungsnachweis vorgelegt haben.
Sie gehören zu den oben genannten Zielgruppen und setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |