Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Gegenstand der Förderung sind Betriebs- und Unterhaltungskosten für elektrisch betriebene Busse, zum Beispiel Netzanschlusskosten oder Kosten für eine Wärmepumpe.
Der Zuschuss beträgt pauschal 10.000 Euro für einen Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Bus.
Je Antragstellenden werden maximal 10 Busse bezuschusst.
Die ersten Antragstellenden des BW-e-Bus-Gutscheins erhalten zusätzlich eine Early-Bird-Prämie in Höhe von EUR 5.000 je Bus.
Verwenden Sie das online von der L-Bank bereitgestellte Antragsformular.
Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die E-Mail-Adresse elektromobilitaet@l-bank.de.
Die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt die L-Bank nach dem Eingang der Anträge. Sie haben den Antrag rangwahrend gestellt, wenn er vollständig bei der L-Bank eingegangen ist. Als Eingangsdatum gilt das Datum des Eingangsstempels.
Förderzusage des Bundes für die Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Nahverkehr
Sie sind ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Sie haben nach dem 01. September 2018 erfolgreich einen Förderantrag zur Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Nahverkehr beim Bund gestellt und können das nachweisen.
Die Fahrzeuge müssen mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme in Baden-Württemberg zugelassen sein, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer, das heißt mindestens 5 Jahre.
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