Stadt Holzgerlingen
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Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer

Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht können Sie weiterhin den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern.

Ablauf

Sie müssen die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer oder als Kriegsdienstverweigerin beim Kreiswehrersatzamt beantragen. Sie können Ihren Antrag schriftlich einreichen oder diesen persönlich zur Niederschrift abgeben. Das Kreiswehrersatzamt prüft Ihre gesundheitliche Eignung und leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter.

Das Bundesamt erkennt die Verweigerung an, wenn

  • Ihr Antrag vollständig ist,
  • die dargelegten Beweggründe geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen und
  • keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben bestehen.

Hinweis: Bestehen Zweifel an der Wahrheit der Angaben, erhalten Sie Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats ergänzend zu äußern. Bestehen daraufhin immer noch Zweifel, kann eine mündliche Befragung (Anhörung) erfolgen. Diese ist nicht öffentlich.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Sollte Ihr Antrag auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt werden, können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.

Unterlagen

  • Antrag unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
  • ausführliche schriftliche Begründung
    In der schriftlichen Begründung müssen Sie Ihre Gewissensentscheidung darlegen, die Ihnen verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Die Motivation kann recht unterschiedlich sein, z.B. Erziehung zur Gewaltfreiheit, religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe. Genauso können auch bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung führen (z.B. Gewalterlebnisse, Tod von Verwandten oder Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse).
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf
    Er sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten. Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten Sie ebenfalls in den Lebenslauf aufnehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen sich auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Grundgesetzes berufen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.