Stadt Holzgerlingen
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Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Ablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Formulare

 
 

Ansprechpartner

Astrid Hinrichs

Steuern & Haushalt

A.0-21

Tel.: (07031) 6808-371
Fax: (07031) 6808-99371

Michaela Frenzer

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-373
Fax: (07031) 6808-99373

N. N.

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-372
Fax: (07031) 6808-99370

Zuständiges Amt

Finanzverwaltung

Böblinger Straße 5
71088 Holzgerlingen

Montag - Freitag: 08:00 bis 12:15 Uhr
Dienstag:             14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:         14:00 bis 18:00 Uhr

Steuern und Haushalt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.