Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Damit in Bussen sowohl fahrende Personen wie auch Fahrgäste vor einer Ausbreitung des Corona-Virus geschützt sind, fördert das Land Baden-Württemberg die Beschaffung von entsprechenden Trenneinrichtungen für den Fahrerraum.
Gefördert wird die Beschaffung von Trenneinrichtungen/Trennscheiben aus Sicherheits- oder Kunststoffglas zum Einbau in Linien- oder Bürgerbusse, die fester Bestandteil des Fahrzeugs werden.
Nicht gefördert wird die Beschaffung von Einbauten, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug führen würden sowie von ?Einfachst-Lösungen?, die nicht auf einen längerfristigen Einsatz ausgelegt sind und als Ladung gelten (z.B. PVC-Folien).
Zuwendungsempfänger: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im ÖPNV zu transportieren (Verkehrsbetriebe). Im Zusammenhang mit sogenannten Bürgerbusverkehren sind darüber hinaus Bürgerbusvereine, Kommunen oder Landkreise antragsberechtigt.
Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss, zweckgebunden und im Rahmen der Projektförderung als Festbetrag gewährt.
Die Förderung erfolgt mit der Zweckbestimmung, dass der Einsatz der geförderten Gegenstände mindestens 1 Jahr (Kunststoffscheiben) bzw. 2 Jahre (Sicherheitsglas) nach Eingang des vollständigen Antrags auf Gewährung von Zuwendungen bei der Bewilligungsstelle andauert.
Die Höhe der Zuwendung beträgt je Fahrzeug
Im 2. Fall ist insbesondere nachzuweisen, dass
Im Rahmen der Förderung werden entweder Herstellerbescheinigungen in Kombination mit einzelfahrzeugbezogenen Einbaubescheinigungen oder Eintragungen in den Fahrzeugschein anerkannt. Die Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.
2 Prozent des bewilligten Zuschussbetrags (Verwaltungskostne der L-Bank)
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