Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Regiobuslinien.
Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:
Antragstellung und Bewilligung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind
Förderanträge müssen im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. Die Einreichung der Anträge ist bis zu 23 Monate vor einer möglichen Betriebsaufnahme möglich.
Bei positiver Prüfung des Antrags bewilligt das Ministerium für Verkehr in der Regel im Jahr der Antragstellung.
Auszahlung der Förderung
In jährlichen Auszahlungstranchen zahlt die zuständige Stelle die Förderung aus.
Im ersten Betriebsjahr gewährt die zuständige Stelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des prognostizierten Zuwendungsbetrages.
Ab dem zweiten Betriebsjahr zahlt die zuständige Stelle auf Basis von 90 Prozent des jeweils zuletzt abgerechneten Zuwendungsbetrages aus.
Endabrechnung
Am Ende der Förderung erstellt der Zuwendungsempfänger eine Endabrechnung der Linie.
Die Endabrechnung setzt sich zusammen aus den jährlichen Spitzabrechnungen der Mehrkosten und Mehrerlösen. Auf dieser Basis erstellt der Zuwendungsgeber einen Schlussbescheid.
Als Antragsteller oder Antragstellerin stellen Sie den Förderantrag mit Hilfe eines vorgegebenen Antragsformulars.
Diesem müssen Sie weitere Antragsunterlagen beifügen.
Eine detaillierte Auflistung über die Unterlagen, die Sie einreichen müssen, können Sie der Technischen Richtlinie zum Förderprogramm "Regiobuslinie" entnehmen.
Zum Erreichen des Förderzwecks müssen bestehende Linien und neue Linien des straßengebundenen ÖPNV als Regiobuslinien folgende Voraussetzungen erfüllen:
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |