Stadt Holzgerlingen
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Frauenhäuser - Förderung beantragen

In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der laufenden Kosten und Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.

Ablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.
  • Wählen Sie aus, wofür Sie eine Förderung wünschen:
    • für den laufenden Betrieb oder/und
    • Investitionen am/im Frauen- und Kinderschutzhaus
  • Füllen Sie das Online-Antragsformular vollständig aus.
  • Für Investitionen: Laden Sie in Schritt 4 der Antragstellung die erforderliche Unterlage (s. u.) hoch.
  • Schicken Sie den Antrag online bis 31.03. ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine E-Mail mit dem entsprechenden Zuwendungsbescheid sowie Formularen für die Auszahlung und für den Verwendungsnachweis.
  • Anschließend kann die Auszahlung des Förderbetrages per E-Mail beantragt werden. Dann erhalten Sie die Förderung vom zuständigen Regierungspräsidium überwiesen.
  • Der Verwendungsnachweis ist dem zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

Unterlagen

Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos)

 

Voraussetzungen

Sie sind Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gegen einen Förderbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht des jeweiligen Regierungsbezirks erhoben werden.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.