Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen

Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben.
Drohnen mit einem höheren Risiko für unbeteiligte Menschen benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese müssen Sie beantragen.

In drei Schritten zum Antrag:

1. Schritt:

a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.

b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.

2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.

3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen. 

Welche Erlaubnisse gibt es?

  • geographische Allgemeinerlaubnis
  • geographische Einzelerlaubnis
  • eine Betriebsgenehmigung 

Was ist eine Betriebsgenehmigung?

In der Regel ist die Betriebskategorie abhängig, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist. Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten. Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss. 

Beispiel:
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen.
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.

Ablauf

Sie erfahren,

  • ob Sie eine Erlaubnis benötigen und
  • welche Erlaubnis Sie benötigen.

Nutzen Sie das bereit gestellte Formular.

Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Dieser wird an Ihr Servicekonto gesandt.

Unterlagen

  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • A2 EU Kompetenznachweis
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA Risikobewertung

Voraussetzungen

Sie besitzen

  • ein Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • den A2 EU Kompetenznachweis,
  • eine UAS Betreibernummer vom Luftfahrtbundesamt,
  • die Unterlagen wie Betriebshandbuch (ConOps), SORA Unterlagen und gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Gebühren

Betriebsgenehmigung: ab EUR 200,00 (je nach Prüfungsaufwand)

Rechtsgrundlagen

Widerspruch

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.