Stadt Holzgerlingen
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Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

  • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
  • der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.

Ablauf

Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • der antragstellenden Person,
  • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.

Unterlagen

  • vollständiger Antrag
    Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
    RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

Voraussetzungen

Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

Gebühren

Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

SIe berücksichtigen unter anderem:

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlagen

Widerspruch

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.